Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt eBay-Händler ab

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Grund für die Abmahnung ist eine fehlende Grundpreisangaben

1. Wer mahnt ab?

In diesem Ratgeberartikel möchte ich eine aktuelle Abmahnung des Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V. besprechen.

Dem Empfänger der Abmahnung wird ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorgeworfen. Nach Berichterstattungen im Internet mahnt der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. aber auch andere Wettbewerbsverstöße, wie etwa Verstöße gegen die Health-Claims VO ab.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Betroffen von solchen Abmahnungen sind vor allem Unternehmer, die auf eBay tätig sind.

2. Welche Forderungen stellt der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.?

Die Abmahnung enthält im Kern zwei Forderungen:

a. Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung

b. Zahlung eines Betrages in Höhe von 196,35 € (Abmahnkosten)

Unser ausdrücklicher Rat: Bitte unterschreiben Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung noch zahlen Sie anstandslos die geforderten 196,35 €.

3. Ich habe eine Abmahnung erhalten, was nun?

Bitte bewahren Sie zunächst Ruhe.

Schritt Nummer eins wäre die Prüfung, ob die Vorwürfe in Ihrem konkreten Fall überhaupt zutreffend sind und ob überhaupt eine Berechtigung zum Abmahnen besteht.

Für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Abmahnung bestehen im Einzelfall oftmals mehrere Anhaltspunkte.

So müsste zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß in Ihrem Fall vorliegt. Dieses müsste im Rahmen einer einzelfallbezogenen Prüfung genau untersucht werden. Hierfür stehe ich Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne zur Verfügung.

Sollte kein Ihnen zurechenbarer Wettbewerbsverstoß vorliegen, wäre die Abmahnung unbeachtlich und bräuchte lediglich kurz schriftlich zurückgewiesen werden.

4. Soforthilfe-Tipps

- Kein Kontakt zu Gegenseite aufnehmen!

- Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!

- Fristen einhalten!

- Keine vorschnellen Zahlungen leisten!

- Noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt beauftragen

Haben auch Sie eine Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten? In diesem helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven kommen sollten, ist eine Vertretung Ihrer Interessen kein Problem. Ich vertrete Sie gerne bundesweit. Übermitteln Sie uns gerne vorab das Abmahnschreiben, das erleichtert und die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.

Gerne können Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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