Energy-Drink wirbt mit verbotener Gesundheitswerbung
Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Werberecht, Lebensmittel, Werbung, Energy-Drink, GesundheitswerbungKlage auf Unterlassung
Das Landgericht Hamburg hat jüngst die Werbung eines Getränkeherstellers für unzulässig erklärt. Diesem ist es künftig untersagt, ein Pulver zur Zubereitung von Energy-Drinks mit der Aussage zu bewerben, das Getränk verleihe „Konzentrations- und Leistungsfähigkeit" (Urteil vom 19.01.2023 – 312 O 256/21).
Verbraucherschützer klagen gegen Internetwerbung
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) brachte den Stein im Fall des Energy-Drinks ins Rollen und klagte vor dem Landgericht Hamburg auf Unterlassung. Der Getränkehersteller hatte sein Produkt Emporgy Mango Passionfruit Flavour – ein koffeinhaltiges Pulver zur Zubereitung von Energy-Drinks – unter anderem mit den Aussagen beworben: Das "Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten", und "Ein besserer Focus und die richtige Konzentration sind gerade im Gaming Bereich entscheidend. Genau dafür wurde der Emporgy Focus Booster entwickelt".


seit 2008
Laut den Verbraucherschützern sei darin eine unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen zu sehen. Das sah auch das Gericht im Ergebnis so und untersagte dem Hersteller künftig eine derartige Werbung.
Verstoß gegen europäische „Health Claims Verordnung"
Nach Einschätzung der Richter verstoße die Werbung gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union, nach der Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben dürfen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und zugelassen sind. Eine solche Prüfung und Zulassung habe hier aber gerade nicht vorgelegen.
Bei den Werbeaussagen handele es sich auch um gesundheitsbezogene Aussagen, da diese einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Getränks und einer körperlichen Wirkung, nämlich einer verbesserten Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, herstellten. Das Unternehmen müsse sich bei seiner Werbung damit an die Grundsätze der europäischen Health Claims Verordnung halten.
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