FAQ Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage

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FAQ Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Abmahnung?

Wenn Sie eine Abmahnung (z.B. wegen eines Wettbewerbsverstoßes, einer Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung, Geschmacksmusterverletzung oder Sonstigem) erhalten haben, dann sollten Sie diese in jedem Falle ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Gehen Sie aber auf die Forderungen des Abmahners auch nicht voreilig ein, ohne die Angelegenheit von einem Spezialisten geprüft zu haben.

Ich empfehle Ihnen, sich bei Erhalt einer Abmahnung wie folgt zu verhalten:

  • Lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie die Abmahnung erhalten haben. Es ist immer wieder zu beobachten, dass der Abgemahnte z.B. seinen Onlineshop offline schaltet (und dies gleich nachdem die Abmahnung per Fax eingegangen ist), oder seinen eBay-Shop schließt, sämtliche Artikel löscht etc. Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht.
  • Nehmen Sie zum Abmahner keinen unmittelbaren Kontakt auf.

Der Abmahner ist der Rechtsinhaber selbst:

Nicht immer muss die Abmahnung gleich von einem Anwalt stammen. Denkbar ist auch, dass Sie der Gegner zunächst selbst kontaktiert, um mit Ihnen eine außergerichtliche Lösung ohne die Einschaltung eines Anwaltes zu finden. Dies kommt eher selten vor. Die Erfahrung zeigt, dass sich Abmahner und Abgemahnter oftmals nicht selbst einigen können. Dies hat dann in den meisten Fällen zur Folge, dass sich der Abmahner an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet und dieser sodann meist weitere kostenauslösende Maßnahmen ergreift.

Der Abmahner lässt über einen Rechtsanwalt abmahnen:

Wurde die erhaltene Abmahnung von einem Anwalt ausgesprochen, dann sollten Sie auch zu diesem keinen unmittelbaren Kontakt aufnehmen. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.

  • Notieren Sie sich die Ihnen gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen. Meist werden Sie aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine so genannte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.
  • Lassen Sie sich am besten von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten.

Wie verhalte ich mich richtig bei einer einstweiligen Verfügung?

Wurde Ihnen eine einstweilige Verfügung (z.B. durch einen Gerichtsvollzieher) zugestellt, dann müssen Sie sofort handeln. Sie dürfen die einstweilige Verfügung auf gar keinen Fall ignorieren. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet wird. Weitere nicht unerhebliche Rechtsanwaltsgebühren könnten ebenfalls entstehen.

Ich empfehle Ihnen, sich bei Erhalt einer einstweiligen Verfügung wie folgt zu verhalten:

  • Nehmen Sie zum Rechtsanwalt des Gegners keinen unmittelbaren Kontakt auf. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Gegners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen. Wenden Sie sich auch nicht an das Gericht, welches die einstweilige Verfügung erlassen hat. Dieses darf Sie nicht beraten.
  • Unterlassen Sie sofort das von der einstweiligen Verfügung umfasste Verhalten. Andernfalls drohen Zwangsgelder oder sogar Ordnungshaft. Sollten Sie die einstweilige Verfügung nicht oder teilweise nicht verstanden haben, oder sich unsicher sein, dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie am besten einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
  • Notieren Sie sich unbedingt das Zustelldatum der einstweiligen Verfügung. Von diesem Tag hängt die zeitliche weitere Vorgehensweise entscheid ab. Lassen Sie zu viel Zeit ohne die erforderliche Reaktion verstreichen, so müssen Sie gegebenenfalls mit weiteren Kosten rechnen. Dies muss unbedingt verhindert werden.
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Klage?

Wurde Ihnen eine Klageschrift zugestellt, dann sehen Sie sich sämtliche Schriftstücke und Hinweise des Gerichts sorgfältig an. Meinst gibt es ein sogenanntes „ Vorblatt zur Zustellungssendung “. Darin heißt es dann:

„Wichtiger Hinweis:

Mit dieser Sendung werden Ihnen in gesetzlich vorgeschriebener Form die im Umschlag enthaltenen Schriftstücke förmlich zugestellt. Die förmliche Zustellung eines Schriftstücks dient dem Nachweis, dass dem Adressaten in gesetzlich vorgeschriebener Form Gelegenheit gegeben worden ist, von dem Schriftstück Kenntnis zu nehmen, und wann das geschehen ist.

Den Tag der Zustellung vermerkt der Zusteller auf dem Umschlag. Bitte bewahren Sie den Umschlag und dieses Vorblatt zusammen mit den darin enthaltenen Schriftstücken auf. Er dient in Zusammenhang mit diesem Vorblatt als Beleg, wenn Sie angeben müssen, welche Schriftstücke Ihnen wann zugestellt worden sind.

Wird der Zustellungsadressat oder eine zum Empfang des Schriftstücks berechtigte Person in der angegebenen Wohnung oder in den angegebenen Geschäftsräumen nicht angetroffen, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten eingelegt werden. Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt.“

Sorgen Sie immer dafür, dass auch im Falle Ihrer Abwesenheit (z.B. Geschäftsreise, Urlaub) Ihr Briefkasten geleert wird und Sie von dem Inhalt Kenntnis erhalten. Sie müssen Sie in jedem Falle die Ihnen gesetzten Fristen beachten. Meinst wird Ihnen zunächst eine Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft gesetzt und eine weitere Frist zur Klageerwiderung. Die Fristen beginnen mit dem Tag der Zustellung an zu laufen.

Nur vor den Amtsgerichten benötigen Sie keinen Anwalt und können die erforderlichen Schriftsätze selbst bei Gericht einreichen. Vor den Landgerichten besteht jedoch Anwaltszwang. Deshalb können die Parteien alle Erklärungen nur durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt abgeben. Eigene Ausführungen der Partei darf das Gericht nicht berücksichtigen. Etwas anderes gilt, wenn eine Partei annimmt, das Gericht sei für Sie nicht zuständig. Diese Erklärung kann Sie persönlich abgeben.

Beachten Sie die gesetzten Fristen nicht, so können Sie allein deshalb den Prozess verlieren. Alles, was verspätet vorgebracht wird, darf das Gericht nur berücksichtigen, wenn dies die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert oder die Verspätung genügend entschuldigt wird.

Ich empfehle Ihnen, sich bei Erhalt einer Klageschrift wie folgt zu verhalten:

  • Nehmen Sie zum Rechtsanwalt des Gegners keinen unmittelbaren Kontakt auf. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Gegners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen. Wenden Sie sich auch nicht an das Gericht, welches Ihnen die Klage zugestellt hat. Dieses darf Sie nicht beraten. Überlassen Sie einfach mir die gesamte Kommunikation.
  • Notieren Sie sich unbedingt das Zustelldatum der Klageschrift.
  • Lassen Sie sich am besten von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten.

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