Goldmitgliedschaft Stayfriends GmbH, Prodefacto GmbH Osnabrück

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Stayfriends GmbH, Prodefacto GmbH, Abofalle, Mitgliedschaft, Verlängerung
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
2

Abzocke durch Abofalle!

Zahlreiche (ehemalige) und aktuelle Kunden der Stayfriends GmbH erhalten derzeit eine Zahlungsaufforderung der Prodefacto GmbH, Osnabrück. Geltend gemacht wird meist die Jahresgebühr für eine Goldmitgliedschaft, selbstverständlich mit Zinsen und weiteren Gebühren.

Prodefacto behauptet in standardisierten Schreiben, der Kunde habe nicht gezahlt bzw. Abbuchungen seien fehlgeschlagen, obwohl teilweise mehrere Jahre in Folge Beiträge abgebucht wurden und sich die Bankverbindung nicht geändert hat. Zudem seien Rechnungen und Mahnungen verschickt worden. Ob diese erforderlich waren, kann dahinstehen, zumal in sämtlichen hier bekannten Fällen jedenfalls weder Rechnungen noch Mahnungen zugegangen sind.

Angeblich haben Kunden bei Vertragsschluss zudem der automatischen Verlängerung der (Gold-)mitgliedschaft zugestimmt, was, sofern dies überhaupt zutreffend ist, als irreführend zu bewerten sein dürfte.

Das Geschäftsmodell, ein (Probe-)jahr stillschweigend in ein Quasi-dauerabo zu verwandeln, ist mehr als fragwürdig. Das offensichtlich auf die Erzielung von Gebühren und Zinsen ausgerichtete Zusammenwirken der Stayfriends GmbH und der Prodefacto GmbH legt einen Betrugsverdacht nahe.

Sind Sie tatsächlich Kunde von Stayfriends und haben einen Abbuchungsauftrag erteilt oder bereits gezahlt, ist schon der Verzugseintritt zu bezweifeln, der Inkassogebühren und Zinsen ggfs. aber überhaupt erst entstehen lassen kann.

Sollten Sie Post von Prodefacto Osnabrück oder einem anderen Inkassodienstleister bekommen, zahlen Sie nicht sofort. Lassen Sie die Angelegenheit überprüfen.

Kontaktieren Sie mich gern vorab telefonisch oder per mail, um weiteres Vorgehen zu besprechen.

Dank moderner Kommunikationsmittel ist eine bundesweite Vertretung problemlos möglich.

Leserkommentare
von krollipeter am 03.06.2015 13:40:40# 1
Natürlich kann man zum Anwalt gehen. Aber warum reagiert nicht der Staat, der mich beschützen muß? Richtig - es würden Arbeitsplätze wegfallen.
    
Das könnte Sie auch interessieren
Wettbewerbsrecht DR Verwaltung AG: Vorsicht vor Eintragung ins Firmenregister - USTID-Nr.de