Gute Google Bewertungen kaufen oder negative Bewertungen löschen? Wir informieren!

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Positive Google Bewertungen zu kaufen ist wettbewerbswidrig

Ab und an werden wir gefragt, ob es zulässig ist, positive Google Bewertungen zu kaufen.

Dies ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Frage. Eine Antwort liefert der Blick in das Gesetz, genauer gesagt der Anhang zu § 3 Abs. 3 und dort Nr. 23b sowie Nr. 23c UWG. Diese Vorschriften lauten wie folgt:

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

„Folgende geschäftliche Handlungen sind gegenüber Verbrauchern stets unzulässig

…………….

23b. Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungen
die Behauptung, dass Bewertungen einer Ware oder Dienstleistung von solchen Verbrauchern stammen, die diese Ware oder Dienstleistung tatsächlich erworben oder genutzt haben, ohne dass angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden, ob die Bewertungen tatsächlich von solchen Verbrauchern stammen

23c. gefälschte Verbraucherbewertungen
die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung"

Zusammengefasst ist es somit im Ergebnis wettbewerbswidrig, Google Bewertungen zu kaufen und diese im Google Unternehmensprofil veröffentlichen zu lassen. Daher raten wir auch strikt davon ab, Bewertungen zu kaufen..

Es gibt aber auch einen legalen Weg, um den eigenen Bewertungsdurchschnitt zu verbessern.

Wir empfehlen, unberechtigte negative Google Bewertungen löschen zu lassen, um den Bewertungsdurchschnitt zu optimieren.

Wir sind bereits seit mehreren Jahren auf die Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen spezialisiert und haben bereits eine Vielzahl an Betroffenen helfen können.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung negativer Google Bewertungen kennen wir sämtliche Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung derartiger Bewertungen zu erzielen.

Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Bewertungen zum günstigen Festpreis an (ab 48.- € zzgl. 19% MwSt. pro eingereichter Google-Bewertung).

Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema negative Google Bewertung löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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