Online-Händler aufgepasst: Neues Verbraucherrecht ab 13.06.2014

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Online-Händler, Verbraucherrecht, Abmahnung, Musterformular, Widerrufsbelehrung
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Neue Abmahnwellen wegen Gesetzesänderungen befürchtet

1. Wichtige Gesetzesänderung im eCommerce zum 13.06.2014

Wer sich mit dem Thema Onlinehandel und Recht schon einmal näher auseinander gesetzt hat, dem dürfte auffallen, dass sich praktisch ständig etwas ändert. Mal hat sich die Rechtsprechung in einem Bereich geändert, so dass der Online-Shop anzupassen ist, ein anderes Mal schreibt der Gesetzgeber Änderungen vor.

Ganz aktuell liegt der zweite Fall vor, und zwar tritt am Freitag den 13. Juni 2014 um genau 0 Uhr das neue Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Im Klartext sind somit alle Internetunternehmer (z.B. Online-Shop-Besitzer, eBay-Händler, Amazon-Verkäufer, etc.) verpflichtet, diese gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Folgende Änderungen sind zu Berücksichtigen (hierbei handelt es sich nur um einen Auszug dessen, was sich ändern wird, die vollständigen Änderungen sind viel umfangreicher):

  • Neue Widerrufsbelehrung

  • Pflicht ein Musterformular für einen Widerruf durch einen Verbraucher vorzuhalten

  • Lieferdatum muss konkret genannt werden

  • Es muss informiert werden, welche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen

  • Der Kunde muss gesondert über gesetzliche Gewährleistungsrechte informiert werden

2. Dringender Handlungsbedarf (Abmahnungsgefahr)

Für alle Onlinehändler besteht dringender Handlungsbedarf, Ihre Internetpräsenz bzw. Verkaufsangebot so zu gestalten, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind.

Wer es vergisst oder einzelne gesetzliche Vorgaben falsch oder unvollständig umsetzt, der verstößt nicht nur gegen zwingendes Recht, vielmehr droht in diesem Fall auch eine Abmahnung wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht (UWG).

Die neuen gesetzlichen Vorgaben müssten in der Nacht vom 12.06. zum 13.06.2014, also genau um 0:00 Uhr, 13.06.2014 umgesetzt werden. Eine Übergangsfrist hat der Gesetzgeber leider nicht vorgegeben. Bei einer früheren oder späteren Umsetzung droht theoretisch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Konkurrenz.

3. Fazit

Es kann daher nur dringend geraten werden, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Es empfiehlt sich, einen im Wettbewerbsrecht bzw. IT-Recht tätigen Rechtsanwalt mit der Prüfung bzw. rechtssicheren Erstellung der eigenen Internetpräsenz /Onlineshop/eBay-Shop etc. zu beauftragen.

Gerne steht Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven hierfür zur Verfügung. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Wettbewerbsrechts und der Absicherung von Internetseiten und Onlineshops gegen Abmahnungen.

Fragen Sie auch gerne (natürlich völlig unverbindlich und kostenlos) nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Absicherung Ihrer Internetpräsenz und unseren Wartungsservice, um Ihre Internetpräsenz dauerhaft auf dem aktuellsten rechtlichen Stand zu halten.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
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