Onlinehändlern drohen Abmahnungen wegen Verstoß gegen Altölverordnung (AltölV)

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Onlinehändler, Abmahnung, Altölverordnung, Informationspflicht, Belehrung
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
1

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen angeblicher Informationspflichtverletzungen nach den Bestimmungen der Altölverordnung im Umlauf

Worum geht es?

Die Firma ARGUS TM UG mahnt zur Zeit Onlinehändler von Ölen wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen ab. Den Händlern wird vorgeworfen, gegenüber Käufern von Öl nur eine mangelnde Belehrung über Ölrücknahmestellen im Sinne des § 8 der Altölverordnung (AltölV) erbracht zu haben.

Wer versendet die Abmahnungen

Die für ihre zahlreichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und Markenrecht bekannte Kanzlei der Sandhage Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Gereon Sandhage und Rechtsanwältin Katrin Sandhage), Berlin, versendet aktuell im Namen der Firma ARGUS TM UG (haftungsbeschränkt), Leinfelden-Echterdingen, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Zur Begründung ihrer Abmahnung lässt die Firma ARGUS TM UG sodann auch auf die angeblich einschlägigen Gerichtsentscheidungen OLG Hamburg (Aktenzeichen: 5 W 59/10) und OLG Brandenburg (Aktenzeichen: 3 U 113/11) verweisen. Dort ist entschieden worden, dass die Altölverordnung eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG darstelle.

Welchen Zweck verfolgt § 8 AltölV

§ 8 AltölV bestimmt, dass der Verbraucher über eine Rücknahmestelle für gebrauchte Öle beim Vertrieb bestimmter Öle (bspw. Getriebeöl/Motoröl) zu belehren ist.

In § 8 AltölV heißt es auszugsweise:

Absatz 1: Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, hat vor einer Abgabe eine Annahmestelle (...) für solche gebrauchten Öle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen. Bei der Abgabe an private Endverbraucher ist durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle (...) hinzuweisen.

Absatz 1a: Die Annahmestelle muss gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos annehmen. Sie muss über eine Einrichtung verfügen, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.

Absatz 2: Befindet sich die Annahmestelle nicht am Verkaufsort, so muss sie in einem solchen räumlichen Zusammenhang zum Verkaufsort stehen, dass ihre Inanspruchnahme für den Käufer zumutbar ist.

Absatz 3: Die Absätze 1 bis 2 gelten sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.

In der von Rechtsanwalt Sandhage unterzeichneten Abmahnung wird sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma ARGUS TM UG aufgefordert. Ebenfalls sollen Abmahnkosten – also Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 15.000,00 € ausgeglichen werden.

Ob es sich auch bei den Abmahnungen, die die Rechtsanwälte Sandhage im Namen der Firma ARGUS TM UG aussprechen, um eine regelrechte Abmahnwelle handelt, werden sicherlich die nächsten Wochen zeigen. Allerdings steht schon jetzt fest, dass mehrere Abmahnungen ausgesprochen worden sind, was damit dem Regelfall der Kanzlei Sandhage entspricht.

Auffallend ist ferner, dass unter der gleichen Anschrift der Firma ARGUS TM UG auch die Firma Stecker Kabel Adapter UG (haftungsbeschränkt) ansässig ist. Für diese Firma haben die Rechtsanwälte Sandhage in den vergangenen Wochen ebenfalls eine erhebliche Anzahl markenrechtlicher Abmahnungen ausgesprochen.

Ob es sich dabei um einen reinen Zufall handelt, wird sicherlich ebenso die Folgezeit zeigen.

Fest steht jedenfalls, dass die Firma ARGUS TM UG (haftungsbeschränkt) erst vor kurzer Zeit in das Handelsregister neu eingetragen worden ist und zwar am 23.08.2012. Als Gesellschaftsgegenstand heißt es im Handelsregister: „Die Recherche nach Markenrechtsverletzungen, soweit die Tätigkeit nicht einer Genehmigung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedarf.".

Dieser Gesellschaftszweck lässt darauf schließen, dass wir auch in Zukunft noch über Abmahnungen der Firma ARGUS TM UG, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage und Rechtsanwältin Katrin Sandhage, werden berichten können.

Daher finden Sie stets aktuelle Informationen auf unserer Internetseite.

Sollten auch Sie von einer Abmahnung der Firma ARGUS TM UG betroffen zu sein, empfehlen wir Ihnen zur Vermeidung unnötiger Kosten, Risiken und Nachteile dringend, anwaltliche Hilfe durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Kann ich nicht einfach die beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben und die Sache ist erledigt?

Keinesfalls sollten Sie die der Abmahnung beiliegende vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung und Beratung leichtfertig abgeben, um die Angelegenheit so gutgläubig auf schnellem Wege wieder aus der Welt zu schaffen. Uns sind insoweit mehrere Fälle bekannt, in denen die Rechtsanwälte anschließend Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausenden Euro geltend gemacht haben.

Gern können Sie sich daher bei Rückfragen auch an uns wenden. Als Fachanwaltskanzlei für den gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über ein breites Wissensspektrum über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und kennen die Sandhage Rechtsanwälte aufgrund einer Vielzahl von erfolgreich abgewehrten Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Vertragsstrafenforderungen.

Das könnte Sie auch interessieren
Wettbewerbsrecht Abmahnung Christine Thron durch Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte