RA Sandhage im Auftrag der IOcean UG wegen fehlender OS-Verlinkung

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsrecht, unlauterer, Wettbewerb, OS-Plattform, Informationspflichten, Abmahnung
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Wieder mahnt Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlinfür die IOcean UG wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab, diesmal wegen fehlender Verlinkung zur OS-Plattform.

Der Rechtsanwalt Gereon Sandhageverschickt im Auftrag der IOcean UG Schreiben an Großhändler, welche ihre Produkte auf der Plattform "eBay.de" vertreiben. Betroffene betreiben nach Ansicht der IOcean UG einen unternehmerischen Handel, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen. Gerügt wird insbesondere das Fehlen einer Verlinkung zur OS-Plattform und hierdurch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, welcher Schadensersatzforderungen anderer Mitbewerber begründen würden.

Durch das Schreiben wird die  Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten iHv. 334,75 Euro verlangt. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung bis zum Ablauf der von RA Sandhage gesetzten Frist, wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Carsten Herrle
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Harmsstr. 83
24114 Kiel
Tel: 04313053719
Tel: 04313053717
Web: https://www.ra-herrle.de
E-Mail:
Fachanwalt für Strafrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht

Empfehlung

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch (0431 / 30 53 719),

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

Sie erreichen mich

telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de).

Mit freundlichen Grüßen
RA Carsten M. Herrle
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