Rechtsanwalt Ludolph mahnt nun für Torsten Schulz ab – was Sie nun wissen sollten!
Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Lucid, Verpackungsregister, Abmahnung, Torsten, SchulzWeitere Abmahnungen mit Thema Verpackungsregister (LUCID) im Umlauf
Die Abmahnungen des Rechtsanwalts Karsten Ludolph sind bekannt dafür, u. a. im Auftrage des Herrn Thomas Babel ausgesprochen zu werden. Neuerdings werden die Abmahnungen nun im Auftrage des Herrn Torsten Schulz ausgesprochen. Auch in den Abmahnungen des Torsten Schulz wird die fehlende Registrierung im LUCID Verpackungsregister wettbewerbsrechtlich beanstandet. Besonders betroffen sind Online-Händler über eBay. Das Muster ist bereits bekannt aus den Abmahnungen des Herrn Babel.
Inhalt der Abmahnung
In der Abmahnung wird Ihnen vorgeworfen, unter Verweis auf das konkrete Angebot registrierungspflichtige Versandverpackungen an Endverbraucher zu versenden, ohne sich davor im LUCID Verpackungsregister registriert zu haben. Der Abmahner führt hierzu eine Abfrage bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister durch und sichert das Ergebnis.


seit 2008
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Seit dem 1. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht. Demnach müssen sich alle Hersteller bzw. Unternehmer, die eine mit Ware befüllte Verpackung (dies gilt für alle Verpackungsarten) in den geschäftlichen Verkehr bringen oder importieren, in das LUCID Verpackungsregister unter Angabe der Verpackungsart und den jeweiligen Markenamen registrieren lassen.
Durch die fehlende Registrierung würden Sie sich angeblich einen Wettbewerbsvorteil erschleichen, indem Sie sich als Mitbewerber kosten ersparen und vergleichbare Ware günstiger anbieten können im Gegensatz zu den Mitbewerbern, die sich rechtskonform verhalten.
Forderung des Abmahners
Aufgrund des Wettbewerbsverstoßen fordert Rechtsanwalt Ludolph Sie auf, innerhalb einer knappen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Des Weiteren werden Sie aufgefordert, die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswert von 10.000,00 € zu zahlen. Dies entspricht 973,66 € (Brutto).
Unser ausdrücklicher Rat:
Bitte nicht vorschnell zahlen und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Halten Sie bitte die Frist ein und suchen die anwaltliche Hilfe, um das Risiko einer einstweiligen Verfügung abzuwenden!
Müssen Sie auf die Abmahnung reagieren?
Die Abmahnung sollten Sie zwar ernst nehmen, keinesfalls sollten Sie sich aber einschüchtern lassen. Zunächst wäre zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Bei der Prüfung kann Ihnen ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zur Seite stehen.
Sollten die Vorwürfe aber zutreffen, dies bedeutet, Sie sind im LUCID Verpackungsregister registrierungspflichtig, sollte innerhalb der Frist reagiert und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.
Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen
- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden
- Keinen Kontakt zu den Abmahnern herstellen!
- Fristen einhalten
- Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!
Haben auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwalts Karsten Ludolph im Auftrage des Herrn Torsten Schulz wegen angeblicher Verletzung des Wettbewerbsrechts (LUCID) erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts weiter.
Ich vertrete Sie auf Wunsch gerne bundesweit.
Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben sollten. Das Abmahnschreiben können Sie mir gerne vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) zusenden. Hiermit erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsverteidigung.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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