Sie verkaufen über eBay und haben jetzt eine Abmahnung der E. & A. Junek GmbH erhalten? Wir helfen Ihnen!

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Wettbewerbsrecht, Unterlassungserklärung, Junek, GmbH
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  1. Wer mahnt was ab?

Der EDV-Artikel- und EDV-Zubehör-Händler E. & A. Junek GmbH mahnt angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Konkret wird den Abgemahnten vorgeworfen, dass sie sich als gewerbliche Verkäufer nicht an die notwendigen Vorschriften in Bezug auf das Kaufgeschäft halten. So werde der Verbraucher nicht über seine Widerrufsrechte aufgeklärt.

  1. Was fordern die Abmahner?

Die Abgemahnten sollen für die Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Seite in Höhe von 984,60 € aufkommen und sich mit dem Unterlassungsanspruch einverstanden erklären.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Wir raten Ihnen jedoch nicht vorschnell zu handeln!

  1. Abmahnung erhalten, und jetzt?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann versuchen Sie zunächst Ruhe zu bewahren und lassen Sie bitte Ihre Abmahnung durch einen Anwalt prüfen. Diese anwaltliche Prüfung ist sehr wichtig, da sie auch ergeben kann, dass Sie unberechtigterweise abgemahnt worden sind. In diesem Fall ist es ausreichend die Forderungen kurz schriftlich zurück zu weisen. Aber auch wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist, kann und sollte man reagieren. Keine Reaktion ist die denkbar schlechteste Handlungsalternative.

Ein Anwalt wird in der Regel empfehlen die beigefügte Unterlassungserklärung zu ändern (zu modifizieren), da die vorgefertigte Erklärung oft viel zu weit gefasst ist. Mit Ihrer Unterschrift auf der unveränderten Unterlassungserklärung würden Sie ein Schuldeingeständnis eingehen und sich darüber hinaus auch noch zu hohen Vertragsstrafen im Falle der Zuwiderhandlung verpflichten.

Weiterhin sind die anberaumten Kosten viel zu hoch. Auch hier besteht noch Handlungsspielraum.

Durch meine jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen kann ich Ihnen dabei kompetent zur Seite stehen. Zudem bin ich als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht zu Fortbildungen verpflichtet und damit immer auf dem neuesten rechtlichen Stand.

  1. Das 1x1 bei Abmahnungen
  • Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Halten Sie sich an die Fristen!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt (gewerblicher Rechtsschutz) auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der E. & A. Junek GmbH oder eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir vertreten Sie gern zu unseren kostengünstigen Pauschalpreisen und das auch bundesweit.

Fragen Sie einfach während eines unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräches danach. Um sich optimal auf dieses Gespräch vorbereiten zu können, wäre es hilfreich, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per Mail oder Fax zusenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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