Volke Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der vinke cosmetics UG unlauteren Wettbewerb ab

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Unterlassungserklärung, vinke, cosmetics, Volke
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  1. Worum geht es?

Im konkreten Fall wurde ein ebenfalls Pflege- und Kosmetikprodukte vertreibender Händler vom Kosmetikhändler vinke cosmetics UG gerügt, da Pflichtangaben fehlen sollen und der Abgemahnte zudem auch noch seine Produkte irreführend beworben haben soll. Diese Vorwürfe würden einen Verstoß gegen das UWG bedeuten.

  1. Was fordern die Volke Rechtsanwälte?

Die Abgemahnten sollen die Kosten für den gegnerischen Rechtsanwalt in Höhe von 745,40 € (ergibt sich aus dem Streitwert in Höhe von 10.000 €) übernehmen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Sollten Sie eine ähnliche Abmahnung bekommen haben, dann können wir jedoch nur davon abraten vorschnell zu zahlen oder zu unterzeichnen.

  1. Ich habe eine Abmahnung erhalten, und nun?

Wenn Ihnen der geschilderte Fall bekannt vorkommen sollte, da Sie etwas Ähnliches in Ihrem Briefkasten hatten, dann wenden Sie sich bitte zunächst an einen Anwalt. Es ist wichtig, dass Ihre individuelle Situation zunächst geprüft wird.

Diese Prüfung wird dann wiederum ergeben, wie man in Ihrem konkreten Fall am besten auf die Abmahnung reagiert. In der Regel empfiehlt es sich die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu ändern (zu modifizieren), da die beigefügte oft viel zu weit gefasst ist. Aber was heißt das für mich, wenn eine Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist?

Wenn Sie diese vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben, dann gehen Sie im Prinzip einen Vertrag ein und verpflichten sich dementsprechend auch zu gewissen Vertragsstrafen, wenn Sie gegen bestimmte Klauseln verstoßen. Die angesetzten Vertragsstrafen werden regelmäßig viel zu hoch angesetzt und es könnten durch Ihre Unterschrift enorme Kosten auf Sie zukommen. Durch das Modifizieren wird ein gerechter Vertrag für beide Seiten geschaffen.

Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht behilflich. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man bestmöglich auf eine Abmahnung reagiert. Nicht nur im Bereich der Unterlassungserklärung, sondern auch bei der Kostenreduktion der eigentlichen Abmahnkosten kann ich Ihnen helfen, sodass Sie mit dem wirtschaftlich besten Ergebnis aus der Sache gehen.

  1. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

 

  • Nehmen Sie niemals Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Zahlen Sie nicht die geforderten Kosten!
  • Halten Sie sich an die gegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt (gewerblicher Rechtsschutz) auf!

Wenn Ihnen eine ähnliche Abmahnung oder sogar dieselbe zugestellt wurde, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Als spezialisierte Kanzlei finden wir einen Weg aus Ihrer misslichen Lage.

Gern vertreten wir Sie auch bundesweit zu kostengünstigen Festpreisen. Sprechen Sie uns einfach während eines unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräches darauf an. Für die Vorbereitung auf das Erstgespräch wäre es hilfreich, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per Fax oder E-Mail zusenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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