AGB-Klausel „Abgabe beim Nachbarn“ führt zur unbegrenzten Haftung des Paketzustellers

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AGB-Klausel „Abgabe beim Nachbarn" führt zur unbegrenzten Haftung des Paketzustellers

Das OLG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 14. März 2007 festgestellt, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Paketdienstes enthaltene Klausel, wonach die Sendung statt an den Empfänger auch an dessen Nachbarn übergeben werden darf, nicht greift. Das OLG hat die Klausel mangels Klarheit und Verständlichkeit nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als unwirksam angesehen. So sei der Begriff der Nachbarschaft nicht hinreichend eingegrenzt, so dass dieser auch Personen umfasse, die sich lediglich räumlich in der Nähe aufhielten, jedoch nicht erkennbar zum Empfang bevollmächtigt seien.

Im Ergebnis liegt damit ein Fall des Güterverlustes nach § 425 Abs. 1 HGB vor. Außerdem sei regelmäßig Leichtfertigkeit und damit ein sog. „qualifiziertes Verschulden" gegeben, so dass die Haftungsbegrenzungen aus § 431 HGB bzw. Ziff. 27 ADSp oder der eigenen AGB zur Höhe nicht eingreifen und vom Unternehmer sogar unbeschränkt gehaftet wird.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2007, AZ: 18 U 163/06