Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber der Firma Concept 1 - Kunden sollten schnell handeln

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Verdacht der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis

Aktuell ist ein Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber der Firma Concept 1, Herrn Jens Blaume, bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis eingeleitet worden.

Die Firma Concept 1 hat Kunden über Vermittler den Erwerb von Mitarbeiteraktien diverser Großunternehmen angeboten und ihren Kunden zudem offeriert, dass diese sich gegen weitere Zahlungen Kursverluste absichern könnten. Renditen im zweistelligen Prozentbereich wurden den Kunden in Aussicht gestellt. Dies teilten verschiedene Kunden der Firma Concept1 Herrn Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, übereinstimmend mit.

Es besteht nun offensichtlich der Verdacht der Strafverfolgungsbehörden, dass die Firma Concept1 ohne die entsprechende Erlaubnis Kundengelder angeworben hat. Dies bestätigt die Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Reulein, der bereits für einen Kunden der Firma Concept1 gerichtliche Schritte eingeleitet hat, mit dem Ziel, die von den Anlegern erbrachten Zahlungen zurückzuerlangen.

Kunden der Firma Concept 1 sollten schnellstmöglich mit anwaltlicher Hilfe versuchen, die von ihnen investierten Anlagebeträge zurückzuholen, um nicht im Falle des Wettlaufs der Gläubiger unter Umständen das Nachsehen zu haben.

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