Meta plant neue Kontoübersicht
Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Kartellrecht, DatenschutzrechtBundeskartellamt im Streit mit Internetkonzern
Im Streit mit dem Bundeskartellamt (BKartA) lenkt der Internetkonzern Meta ein und plant eine neue Kontoübersicht, die es Nutzern und Nutzerinnen ermöglichen soll, weitestgehend selbst zu entscheiden, ob sie Meta-Dienste unterschiedlicher Plattformen isoliert nutzen oder diese miteinander verknüpfen wollen.
Bestehender Streit seit 2019
Seit 2019 streiten das BKartA und der Internetkonzern Meta, zu dem unter anderem Facebook, Instagram und Whatsapp gehören, über datenschutz- und kartellrechtliche Fragestellungen. Das BKartA hatte es dem Konzern 2019 untersagt, Daten ohne Einwilligung der Nutzenden aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Daraufhin folgte eine gerichtliche Auseinandersetzung, die mittlerweile bis zum Europäischen Gerichtshof reicht. Diesem wurden 2021 diverse Fragen zur Entscheidung vorgelegt. Das Verfahren in Deutschland ist seitdem ausgesetzt.


seit 2008
Der EuGH soll unter anderem klären, wie bestimmte Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auszulegen sind und ob das BKartA im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen auch DSGVO-Normen auslegen darf. Die Entscheidung des EuGH wird voraussichtlich am 04.07.2023 verkündet.
Verhandlungen gingen weiter
Während das Verfahren in Deutschland pausiert, gingen die Verhandlungen zwischen dem BKartA und Meta weiter. Das Resultat ist eine deutlich überarbeitete Kontoübersicht, die der Konzern nun plant. Dies könnte es Nutzerinnen und Nutzern erstmals ermöglichen, selbst darüber zu entscheiden, ob sie ihre Konten bei verschiedenen Meta-Diensten (beispielsweise bei Facebook und Instagram) miteinander verbinden wollen – mit der Folge, dass Meta auch die über Konten hinweg verknüpften Daten für die Bildung von Werbeprofilen und das Ausspielen personalisierter Werbung verwenden könne.
Die genaue Ausgestaltung der Kontoübersicht sei zwar noch nicht festgelegt. Dennoch zeigt sich das BKartA bereits zufrieden. Noch zu klären sei insbesondere, wie Nutzende über die Verwendung und die Datenverarbeitungsfolgen von Metas sogenannten Business Tools und Plugins (beispielsweise Facebook-Login, Like-Button) an zentraler Stelle möglichst zutreffend und neutral informiert werden und deren Verwendung auf einfache Weise erlauben oder verweigern können. Außerdem sei noch fraglich, inwieweit kontenübergreifende Datenverarbeitungen ausnahmsweise auch ohne Einwilligung rechtmäßig sein können (etwa für Sicherheitszwecke). Obgleich im Detail noch Optimierungspotential bestehe, könne im Anwendungsbereich der Kontenübersicht im Ergebnis von einem weitgehend freien und informierten Entscheidungsprozess für Metas Kundinnen und Kunden gesprochen werden, so das Fazit des BKartA.
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