Scheinselbstständig oder nicht? Die Höhe des Honorars kann entscheidend sein

Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Scheinselbstständigkeit, Statusfeststellung, Betriebsprüfung, Deutsche, Rentenversicherung
4,4 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
5

Die Honorarhöhe ist ein wichtiges Kriterium zur Abgrenzung der Selbstständigkeit zu der Scheinselbstständigkeit

Selbstständige sind für den Betrieb meist günstiger als ein angestellter Arbeitnehmer. Es müssen keine Sozialabgaben, Versicherungen, Urlaubs- oder Krankheitstage gezahlt werden. Stellt der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung jedoch nachträglich eine Scheinselbstständigkeit bei freien Mitarbeitern im Betrieb fest, kann das richtig teuer werden. Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.03.2017 – Aktenzeichen B 12 R 7/15 – dürfte diese Thematik neuen Auftrieb bekommen haben.

Honorarhöhe ist ein wesentliches Merkmal zur Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit

Bislang waren zur Bestimmung einer Tätigkeit als selbstständig oder abhängig eine Reihe von Merkmalen auszuwerten. Abgestellt wurde dabei vor allem auf die Entscheidungsfreiheit des Arbeiters: freie Arbeitszeiten, freier Arbeitsort und freie Ausübung der Tätigkeit sprachen stets für eine selbstständige Tätigkeit. Nun aber hat das Bundessozialgericht ein Merkmal als besonders „gewichtig" herausgestellt: die Honorarhöhe! In seinem Urteil bewertet das Bundessozialgericht die Honorarhöhe eines Heilpädagogen von 40 € die Stunde als ausschlaggebendes Kriterium dafür, dass eine selbstständige Tätigkeit vorläge. Denn ein Stundensatz von 40 € ließe durchaus eine Eigenvorsorge zu. Für einen vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, beispielsweise einen festangestellten Erziehungsbeistand, läge der vereinbarte Stundensatz von 40 € weit über dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt.

Kanzlei Lehmann
Partner
seit 2017
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Brandenburgische Str. 38
10707 Berlin - Wilmersdorf
Tel: 030 522 81 334
Web: http://www.kanzlei-lehmann.com
E-Mail:
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
Preis: 100 €

Zwar wird auch in Zukunft die Höhe des Stundensatzes nicht als einzig relevantes Kriterium herangezogen; in nicht eindeutigen Fällen kann dieser aber das ausschlaggebende Kriterium sein. Erhält ein freier Mitarbeiter unter 40 € die Stunde und arbeitet nicht in komplett freier Art und Weise, so dürfte es in Zukunft einen erhöhten Begründungsaufwand erfordern, hier noch eine Selbstständigkeit zugesprochen zu bekommen.

Hierfür kann es hilfreich sein, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Lehmann

Rechtsanwaltskanzlei Benno Lehmann
Spandauer Damm 71
14059 Berlin

Tel: 030 522 81 334
Fax: 030 522 81 336

info@kanzlei-lehmann.com
www.kanzlei-lehmann.com


Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Das könnte Sie auch interessieren
Wirtschaftsrecht Scheinselbstständigkeit oder Selbstständigkeit?