Steinhoff International Holdings N.V. - Mögliche Haftung für korrigierte Geschäftszahlen
Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Steinhoff, Schadensersatz, korrigierte, Geschäftszahlen, AnlegerGeschädigte Aktionäre der Gesellschaft sollen Ihre Ansprüche auf kapitalmarktrechtlichen Schadensersatz im Blick haben
Die Steinhoff International Holdings N.V. hat am 06.12.2017 die Börse mit einer Verschiebung der Veröffentlichung der Geschäftszahlen auf einen unbestimmten Zeitpunkt schockiert. Nach Aussage der Gesellschaft müssten die aktuellen Zahlen, sowie die Geschäftszahlen der Vergangenheit einer erneuten Überprüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer unterzogen werden. Die Aktie ist mittlerweile um weit mehr als 50% von den Höchstständen des Jahres abgestürzt.
Sollten die Geschäftszahlen der Vergangenheit tatsächlich korrigiert werden müssen, dürfte die Steinhoff-Gruppe nach den §§ 37 v, w WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) haftbar sein. Nach diesen Vorschriften ist Aktionären ein Schadensersatz zuzusprechen, soweit die Gesellschaft unrichtige Halbjahres- oder Jahreszahlen vorlegt. Zudem ist eine Haftung für eine unrichtige Ad-hoc-Mitteilung (ähnlich wie bei der Volkswagen AG) nach § 37 b WpHG denkbar. Die Anleger hätten dann die Möglichkeit ihren Aktienerwerb rückgängig zu machen.


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Da die Gesellschaft an der Börse Frankfurt zugelassen ist, dürfte das Landgericht Frankfurt a.M. für einen möglichen Rechtsstreit zuständig sein. Zunächst bleibt aber abzuwarten, ob die Gesellschaft tatsächlich korrigierte Geschäftszahlen vorlegt.
Betroffene Aktionäre können mich gerne hinsichtlich einer individuellen kostenfreien Einschätzung Ihres Falles ansprechen.
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