TIV Trendinvest Umweltfonds - Genussscheine
Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, TIV, Trendinvest, Umweltfonds, Genussschein, Anleger, BeratungWegen fehlerhaften Beratung kann Anlegern Rückzahlungsanspruch zustehen
Die Anlage in den TIV Trendinvest Umweltfonds dürfte mit zum Teil sehr hohen Verlusten verbunden sein. Derzeit erfolgt auf außerbörslichen Märkten keine Kursstellung, so dass eine Wertermittlung kaum möglich ist. Die in Aussicht gestellten Ausschüttungen werden schon seit Jahren nicht mehr vorgenommen. Soweit Ausschüttungen in der Vergangenheit nicht aus tatsächlichen Gewinnen des operativen Geschäftes erfolgten, könnten sich Anleger in Zukunft mit Rückzahlungsansprüchen der Gesellschaft konfrontiert sehen. Aktuell fordern eine Vielzahl von geschlossenen Beteiligungen vorgenommene Ausschüttungen von ihren Anlegern zurück. Inwieweit diese Ansprüche tatsächlich bestehen, bedarf stets einer Überprüfung im Einzelfall.
Anleger, die in Genussscheine der TIV Cleantech Finance GmbH investiert haben, sollten eine Kündigung in Betracht ziehen.
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Vor Zeichnung der Beteiligung müssen Anleger über die jeweiligen Risiken der Anlage aufgeklärt werden. Die Beteiligung an den TIV-Beteiligungen müsste dem Anlageziel des Kunden sowie der Risikobereitschaft entsprochen haben. Für die Altersvorsorge war diese Anlage nicht geeignet, da sie mit erheblichen unternehmerischen Risiken behaftet ist. In vielen Fällen können geschädigte Anleger den vollen Betrag ihrer Beteiligung aufgrund einer fehlerhaften Beratung gegenüber ihrem Anlageberater geltend machen. Aufgrund der kurzen Verjährungsfristen ist in vielen Fällen ein Handeln noch in diesem Jahr geboten.
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