Überbrückungshilfe beantragen

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Fristablauf für die 1. Phase: 30.09.2020 !

Die Frist für die Antragstellung für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) läuft am 30.09.2020 ab. Eine spätere rückwirkende Antragstellung ist nach dem 30.09.2020 nicht mehr möglich. 

Da die Anträge nur von Rechtsanwälten oder anderen Angehörigen der steuerberatenden Berufe gestellt werden können, empfehlen wir Ihnen, nun sehr kurzfristig zu handeln. 

Andrea Fey
Partner
seit 2020
Notarin und Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Roseplatz 6
31787 Hameln
Tel: 01772422226
Web: https://andrea-fey.de/
E-Mail:
Erbschaftssteuerrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht

 

Hierzu wenden Sie sich bitte per E-Mail an RA-Fey@web.de
Andrea Fey
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