Überbrückungshilfe beantragen
Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Überbrückungshilfe, Frist, AnträgeFristablauf für die 1. Phase: 30.09.2020 !
Die Frist für die Antragstellung für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) läuft am 30.09.2020 ab. Eine spätere rückwirkende Antragstellung ist nach dem 30.09.2020 nicht mehr möglich.
Da die Anträge nur von Rechtsanwälten oder anderen Angehörigen der steuerberatenden Berufe gestellt werden können, empfehlen wir Ihnen, nun sehr kurzfristig zu handeln.
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Andrea Fey
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