Umsatzsteueridentifikationsnummer jetzt online prüfbar
Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, UmsatzsteuerDie EU-Kommission hat die Überprüfung von Umsatzsteueridentifikationsnummern (USt-Id-Nr.) vereinfacht.
Beim innergemeinschaftlichen Handel erfolgt die Umsatzsteuerbelastung im Bestimmungsland.
Dieser in Deutschland umsatzsteuerfreie Vorgang darf nur erfolgen, wenn der deutsche Lieferant seine und die gültige USt-Id-Nr. und den Hinweis auf die Steuerfreiheit in seiner Rechnung ausweist (vgl. BFH Beschluss vom 02.04.1997 - V B 159/96 (NV).
Unverzichtbar ist somit, dass der Abnehmer über eine gültige USt-Id-Nr. verfügt und der deutsche Lieferant die Nummer verbindlich prüft.
Diese Prüfung kann über das Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem (Abk. : MIAS) der Europäischen Kommission komfortabel erfolgen:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/index_de.htmDie Anfrage wird in Echtzeit durchgeführt und das Prüfprotokoll kann ausgedruckt werden.
Handlungsempfehlung
Liegt nach durchgeführter online-Prüfung keine gültige USt-Id-Nr. des Abnehmers vor, so muss der deutsche Lieferant die Umsatzsteuer ausweisen. Aber Vorsicht: allein die positive Abfrage der USt-Id-Nr. entbindet nicht von den üblichen kaufmännischen Prüfungen.