Unterschreiben Sie keinen Vertrag mit indonesischen Geschäftspartnern ohne zusätzliche Bahasa Indonesia Sprach-Version

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Was Sie mit bereits abgeschlossenen Verträgen tun sollten

Auf Basis eines von der indonesischen Regierung verabschiedeten Gesetzes mit der Nummer 24 von 2009 zur Nationalflagge, Sprache, Wappen und Hymne (Law Number 24 of 2009 on National Flag, Language, Coat of Arms, and Anthem (the “Indonesian Language Law”) hat das Bezirksgericht von West Jakarta am 10. Juli 2013 ein bahnbrechendes Urteil erlassen.

Dieses Urteil erklärt einen zuvor nur auf englischer Sprache geschlossenen Darlehensvertrag für unwirksam.

Der Darlehensvertrag beinhaltete die Vergabe eines Darlehens von einem ausländischen Kreditgeber an einen indonesischen Schuldner. Die Unwirksamkeit desselben hatte weitreichende und unangenehme Folgen für den ausländischen Darlehensgeber.

Artikel 31 des indonesischen Sprachengesetzes sieht kurz zusammengefasst vor, dass alle Verträge mit staatlichen Einrichtungen, staatlichen Institutionen und indonesischen Staatsangehörigen wenigstens auch eine Bahasa Indonesia Version beinhalten müssen.

Es besteht weitgehend Einigkeit, dass dies im Ergebnis alle Verträge beinhaltet. Also auch solche, die zwischen Unternehmen abgeschlossen werden.

Artikel 31 (2) des Sprachengesetzes sieht vor, dass die Vereinbarung neben der Nutzung der indonesischen Sprache auch eine weitere Landessprache der nicht-indonesischen Partei beinhalten darf.

Erstinstanzlich hat der High Court diese Entscheidung kürzlich bestätigt.

Die Auseinandersetzung scheint nun in die zweite Instanz vor den obersten indonesischen Gerichtshof zu gehen. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass die Entscheidung dort aufgehoben wird.

Was heißt das für Sie?

Falls Sie Verträge mit staatlichen Einrichtungen, staatlichen Institutionen und indonesischen Staatsangehörigen oder Unternehmen abschließen wollen, ist dringend anzuraten, auch eine Bahasa Indonesia Version des Vertrages zu erstellen.

Diese sollte von vereidigten Übersetzern erstellt und von mit deutschen Anwälten kooperierenden indonesischen Anwälten überprüft werden. Übersetzungsfehler nicht juristisch geschulter Übersetzer zahlen Sie am Ende teuer

Was tun bei laufenden Verträgen?

Bei bereits laufenden Verträgen sollte schnellstmöglich ein Kurzcheck auf Rechtsbeständigkeit durchgeführt werden.

Zwar ist der Fall nicht letztinstanzlich entschieden, aber es gibt zwei Entscheidungen und eine letztinstanzliche Aufhebung der Entscheidung gilt als unwahrscheinlich.

Notfalls sollte eine Bahasa Indonesia Version abgeschlossen und als Bestandteil zum Vertrag hinzugefügt werden. Da sich in Indonesien leider die Rechtsvorschriften rasch ändern, ist bei der Gelegenheit auch generell ein Vertrags-TÜV anzuraten.