Wer zahlt, wenn Grimvötn raucht? Frachtschäden wg. Aschewolke

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Vulkane gehören zu Island wie kleine struppige Ponys und die Sängerin, die Europäer nur beim Vornamen nennen: “Björk” (Wie spricht sich ”Guðmundsdóttir”?).

Durch ihre Einflüsse auf den Luftverkehr, sind die ähnlich schwierigen Namen der Vulkane jedoch in aller Munde. Als bei einer Logistikveranstaltung das Handy des Leiters Aircargo klingelte, riefen alle im Chor: GRIMSVÖTN

Auch wenn die Kundschaft das Naturschauspiel liebt, fehlt ihr für verspätete Fracht jedes Verständnis. Schnell stellt sich die Frage, wer muss bezahlen?

Die Antwort der Juristen ist die übliche, mit der diese Zunft ihre jahrtausendlange Existenz rechtfertigt: ES KOMM DRAUF AN!

… und zwar zunächst, wohin die Reise gehen sollte. Im Inland sind wir im HGB, auch wenn bei nationalen Flugtransporten der Kranich zumeist hinterm Steuer eines Lastwagen sitzt, so gilt auch hier Lufttransportrecht, wenn ein Lufttransportvertrag geschlossen wurde. Bei internationalen Transporten gilt entweder Montrealer Übereinkommen oder Warschauer Abkommen/Haager Protokoll.

Übergreifend kann man sagen, dass eine Verspätung vorliegt, wenn die vertraglich vereinbarte oder die übliche Lieferzeit überschritten wird. Auch besteht Einigkeit darüber, dass der Luftfrachtführer für einen Vulkanausbruch nicht verantwortlich ist. Seine Haftung tritt also nur dann ein, wenn er nicht angemessen hierauf reagiert hat. Hier konnen wir an den Punkt, warum das Handy die Veranstaltung unterbrechen durfte. Der Luftfrachtführer muss reagieren. Er muss seine Kunden informieren und gegebenenfalls Weisungen einholen, wie zu verfahren ist. Kommt es dennoch zu Schäden, dann regeln die unterschiedlichen Vorschriften, wer was zu beweisen hat und die Juristen dürfen wieder zeigen, warum es sie gibt.

Der Grund, warum das Handy keine Panik verursachte, ist ganz einfach: Der Luftfrachtführer behält seinen Anspruch auf Fracht; denn das haben die vergangenen Jahre auch gezeigt, die Aschewolke wird sich irgendwann wieder verziehen. Und solange muss sich der Kunde gedulden.

Hintergründe:

Am21.05.2011brach der isländische Vulkan Grimsvötn aus. Ziemlich ein Jahr zuvor hatten die Aschewolken des Eyjafjallajökull den Luftverkehr wochenlang gestört; denn die sich in der Luft befindlichen Aschepartikel stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Triebwerke der Flugzeuge dar.

Nach einem Vulkanausbruch übernimmt die ICAO (international civil aviation organization) die Sammlung und Koordinierung der Informationen. So erhält der deutsche Wetterdienst alle sechs Stunden neue Informationen vom britischen. Dieser unterhält in London ein eigenes Vulkanasche-Beratungszentrum (VAAC). Der deutsche Wetterdienst gibt die Daten wiederum zusammen mit den eigenen an die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen bei Frankfurt weiter. Dieser obliegt die Verhängung von örtlichen oder regionale Flugverbote. Als Vorgabe hat das Bundesverkehrsministerium bestimmt, dass unter Auflagen bis zu einer Konzentration von zwei Milligramm Vulkanasche in der Luft geflogen werden darf. Jedoch besteht eine Meldepflicht beim Luftfahrtbundesamt für alle im Zusammenhang mit Vulkanasche aufgetretenen Vorkommnisse.