eno energy Anleihe: Anleger sollen über Verlängerung der Laufzeit abstimmen

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Die eno energy GmbH möchte die Laufzeit ihrer Anleihe um drei Jahre bis Juni 2019 verlängern. Darüber sollen die Anleger bei einer Gläubigerversammlung am 25. Februar abstimmen.

Die eno energy GmbH mit Hauptsitz in Rerik und Rostock projektiert Windkraftanlagen. Im Jahr 2011 hat das Unternehmen eine Anleihe (WKN A1H3V5 / ISIN DE000A1H3V53) mit einem Emissionsvolumen bis zu 25 Millionen Euro begeben. Bei einer Laufzeit von fünf Jahren ist die Anleihe mit 7,375 p.a. verzinst. Am 30. Juni 2016 steht nicht nur die Zinszahlung, sondern auch die Rückzahlung der Anleihe an. Das Unternehmen möchte allerdings die Anleihebedingungen ändern und bei einem gleichbleibenden Zinskupon die Laufzeit bis Juni 2019 verlängern. Nach Angaben der eno energy GmbH sind die geplanten Änderungen der Anleihebedingungen Teil eines neuen Finanzierungskonzepts der Unternehmensgruppe, um den Wachstumskurs fortzusetzen.

Da eine Abstimmung ohne Versammlung über die Änderung der Anleihebedingungen im vergangenen Jahr nicht beschussfähig war, werden die Anleger jetzt ins Ostseebad Rerik zur Gläubigerversammlung eingeladen.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Anleger sollten sich genau über die Hintergründe der geplanten Laufzeitverlängerung informieren. Denn mit einer Verlängerung der Laufzeit steigt auch das Risiko der investierten Anleger. Die jüngere Vergangenheit zeigt, dass Mittelstandsanleihen auch immer wieder von einem Ausfall bedroht sein können und Anleger hohe finanzielle Verluste erleiden. Unabhängig vom Abstimmungsergebnis sollten die rechtlichen Möglichkeiten genau geprüft werden, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein und auf möglicherweise auftretende Probleme bei den Zinszahlungen oder der Rückzahlung der Anleihe reagieren zu können.

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