Abmahnung durch "Lizenzbettwäsche"
Mehr zum Thema: Zivilrecht, Abmahnung, Rezension, Unterlassung, Meinungsäußerung, Lizenzbettwäsche"Lizenzbettwäsche" will ihr unliebsame Rezensionen verhindern
Die Firma "Lizenzbettwäsche" geht rabiat gegen ihr unliebsame Rezensionen vor.
Es handelt sich um ein Einzelunternehmen. Vertragspartnerin der Kunden ist Frau Ute Wenzel. Diese lässt sich durch ihren Ehemann, Herrn Thomas Wenzel, außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Dieser bezeichnet sich nicht nur rechtswidrig als "Geschäftsführer", den es beim Einzelunternehmen gar nicht gibt, sondern hat eine Art und Weise am Leib, die selbst für einen Profi ungewöhnlich ist.


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Hierzu haben wir eine Betroffene vor dem Amtsgericht Aachen erfolgreich vertreten. Die Klage der Gegenseite wurde abgewiesen. Das Gericht hat sich eingehend mit der Abgrenzung eines Werturteils von einer Tatsachenbehauptung auseinandergesetzt und insbesondere klar festgehalten, dass die Äußerung der objektiven Wahrheit immer berechtigt ist. Mit dem Vorbringen der Gegenseite hat es sich dezidiert auseinandergesetzt und festgestellt, dass es in weiten Teilen unerheblich ist. Den Volltext finden Sie hier:
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Wenn Sie ebenfalls abgemahnt werden, lassen Sie sich von der Schärfe nicht beeindrucken, sondern setzen Sie sich unbedingt zur Wehr.
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