Anwalt statt Inkassobüro - warum?

Mehr zum Thema: Zivilrecht, Inkasso, Forderungseinzug, Mahnung, Mahnverfahren
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Von Rechtsanwältin Simone Hiesgen

Haben Sie auch häufig Ärger mit säumigen Zahlern? Dann haben Sie vielleicht schon einmal mit dem Gedanken an ein Inkassobüro gespielt?

Wahrscheinlich haben Sie gedacht: Weniger Arbeit für mich, eine Mahnung eines Büros sieht „wichtiger" aus als mein Schreiben – stimmt alles. Nur: Diese Arbeit kann Ihnen auch Ihr Anwalt abnehmen. Und nicht nur das: Er kann darüber hinaus Ihre Forderung und die Erfolgsaussichten der Beitreibung prüfen, bevor er z.B. ein Mahnverfahren einleitet. Er kann Sie dann vor Gericht vertreten, wenn z.B. ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt wird und was er tun muss, damit das dann erforderliche streitige Verfahren zum Erfolg führt.

Inkassobüros haben meistens für Massenvorgänge vorgefertigte Schreiben, die Druck auf den Schuldner ausüben und gerichtliche Schritte androhen. Ein Anwalt kann seine Maßnahmen flexibel Ihren Bedürfnissen anpassen – ein Mahnschreiben mit „wichtigem" Briefkopf kann im Ton trotzdem freundlich gehalten werden, wenn Sie z.B. einen wichtigen Kunden nicht gleich verschrecken wollen. Dabei wird der Anwalt trotzdem Ihre Interessen wahren – vor lauter Freundlichkeit der Formulierung sind privat verfasste „Mahnschreiben" oft im Rechtssinne keine Mahnung mehr. Mit Folgen für Kosten und Zinsen.

Ein Anwalt kann Ansprechpartner für Ihren (doch noch) gutwilligen Schuldner sein und Vereinbarungen aushandeln, abwickeln oder überwachen.Vielleicht steckt ja auch nur ein Fehlerteufel in der Angelegenheit – wer einmal versucht hat, mit einem Inkassobüro über eine fehlgeleitete Zahlung oder gar ein Versehen des Gläubigers zu reden, weiß wahrscheinlich, warum gerade ein „Schuldner aus Versehen" irgendwann gar nichts mehr freiwillig zahlt. Standardantwort Inkassobüro: Wir haben darüber keine Informationen, wir haben nur die Rechnung und leiten nach Fristablauf das Mahnverfahren ein. Ein Anwalt hat die Informationen oder wird im Zweifel bei Ihnen nachfragen, bevor vielleicht zu Unrecht ein Gerichtsverfahren angestrengt oder eine Ihnen günstige Einigung „verbaut" wird.

Schließlich, aber keinesfalls zuletzt: Ihr Anwalt unterliegt seinem Berufsrecht und wird schon in seinem eigenen Interesse die Grenze zwischen erlaubtem und sinnvollen Druck auf den Schuldner und halbmafiösen Methoden ziehen. Sie riskieren also nicht, plötzlich durch unzulässige Methoden des Inkassobüros selbst in schlechten Ruf zu kommen und trotzdem im Ergebnis erfolglos bei der Durchsetzung der Forderung zu bleiben.

Beispiel dafür ist der am 12.4.2005 in der WAZ geschilderte Fall des Amtsgerichts Kamen ( Az 12 C 54/04), wo gerichtlich ein Hausverbot für Außendienstmitarbeiter des Inkassobüros erwirkt wurde. Der Schuldner habe sich durch das Schreiben des Inkassodienstes bedroht fühlen dürfen.

Jetzt werden Sie denken: Ein Anwalt ist aber viel teurer als ein Inkassobüro. Das muss nicht sein! Ihr Anwalt kann z.B. ein Beitreibungsabkommen mit Ihnen abschließen. Das bedeutet, er kann Ihnen alle wesentlichen Teile der Beitreibung von der ersten Mahnung bis zur Mobiliarzwangsvollstreckung zu einem angemessenen Pauschalpreis anbieten. Dieser wird sich an der durchschnittlichen Höhe der beizutreibenden Forderungen und dem durchschnittlich zu erwartenden Beitreibungsaufwand orientieren. Sie haben dann keine Arbeit mehr und vollen Kostenüberblick. Fragen Sie Ihren Anwalt einfach mal, ob Sie Ihre gesamte Forderungsbeitreibung vertrauensvoll in seine Hände legen dürfen. Schildern Sie, was Sie wünschen und hören Sie, zu welchem Preis Sie es bekommen können. Gemeinsam werden Sie sicher ein Modell finden, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Siehe oben: Ihr Anwalt leistet Maßarbeit, wenn Sie ihn lassen!


Rechtsanwältin Simone Hiesgen
http://www.ra-simone-hiesgen.de