Besitz
Mehr zum Thema: Zivilrecht, Besitz, Sachenrecht, verbotene, EigenmachtDas Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehungen zu Sachen.- Man kann also Rechte an Sachen haben. Hier geht es um den Besitz und seine rechtlichen Auswirkungen. Der Besitz ist streng vom Begriff Eigentum zu trennen, er ist etwas ganz anderes.
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache:
§ 854 I BGB : Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
Hat unser Paul also z. B. einen Walkman in seiner Hosentasche, übt er die tatsächliche Gewalt über diesen aus, denn er entscheidet, wohin der Walkman gebracht wird oder wo er bleibt. Er kann ihn auf den Boden werfen oder es lassen. Dies alles kann er faktisch machen, weil er die tatsächliche Sachherrschaft darüber hat und keiner ihn (faktisch) hindern kann. Paul ist Besitzer des Walkmans. (Der Eigentümer des Walkmans, z. B. Peter, hat natürlich einen Anspruch gegen ihn, den Walkman heile zu lassen. Im Rahmen von Notwehr und anderen Selbsthilferechten darf er ihn auch mit Gewalt wegnehmen.)
Einwand: "Na toll, um zu wissen, wann ich etwas in der Hand halte, brauche ich 123recht.de nicht! Das wusste ich schon vorher! Ich dachte, es geht um Rechte an Sachen!" - Geht es auch. Der Einwand ist dennoch berechtigt: Besitz ist kein Recht. (Dies ist allerdings unter den Gelehrten umstritten!) Auch der Dieb erlangt Besitz. Aus Besitz kann man allerdings eine Menge an Rechten herleiten. Er hat eine überragend wichtige Funktion im Sachenrecht. Deshalb ist der Besitz auch umfassend gesetzlich geregelt und geschützt. Unzählige Rechtsfolgen knüpfen an den Besitz einer Sache an. Ob Paul allerdings im genannten Beispiel mit dem Walkman auch machen darf, was er will, hat mit seiner Stellung als Besitzer nichts zu tun. Dafür braucht er ein Recht.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Besitz Seite 2: Besitzer ist man wann? Seite 3: Unmittelbarer Besitz Seite 4: Andere Besitzformen Seite 5: Der mittelbare Besitz Seite 6: Ein Beispiel Seite 7: Besitzschutz Seite 8: Verbotene Eigenmacht Seite 9: Ansprüche wegen verbotener Eigenmacht Seite 10: Die Jahresfrist Seite 11: Besitz gegen Eigentum Seite 12: ZusammenfassungZivilrecht Prinzipien des Sachenrechts