Besitz

Mehr zum Thema: Zivilrecht, Besitz, Sachenrecht, verbotene, Eigenmacht
4 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
11

Das Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehungen zu Sachen.- Man kann also Rechte an Sachen haben. Hier geht es um den Besitz und seine rechtlichen Auswirkungen. Der Besitz ist streng vom Begriff Eigentum zu trennen, er ist etwas ganz anderes.

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache:

§ 854 I BGB : Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

Hat unser Paul also z. B. einen Walkman in seiner Hosentasche, übt er die tatsächliche Gewalt über diesen aus, denn er entscheidet, wohin der Walkman gebracht wird oder wo er bleibt. Er kann ihn auf den Boden werfen oder es lassen. Dies alles kann er faktisch machen, weil er die tatsächliche Sachherrschaft darüber hat und keiner ihn (faktisch) hindern kann. Paul ist Besitzer des Walkmans. (Der Eigentümer des Walkmans, z. B. Peter, hat natürlich einen Anspruch gegen ihn, den Walkman heile zu lassen. Im Rahmen von Notwehr und anderen Selbsthilferechten darf er ihn auch mit Gewalt wegnehmen.)

Einwand: "Na toll, um zu wissen, wann ich etwas in der Hand halte, brauche ich 123recht.de nicht! Das wusste ich schon vorher! Ich dachte, es geht um Rechte an Sachen!" - Geht es auch. Der Einwand ist dennoch berechtigt: Besitz ist kein Recht. (Dies ist allerdings unter den Gelehrten umstritten!) Auch der Dieb erlangt Besitz. Aus Besitz kann man allerdings eine Menge an Rechten herleiten. Er hat eine überragend wichtige Funktion im Sachenrecht. Deshalb ist der Besitz auch umfassend gesetzlich geregelt und geschützt. Unzählige Rechtsfolgen knüpfen an den Besitz einer Sache an. Ob Paul allerdings im genannten Beispiel mit dem Walkman auch machen darf, was er will, hat mit seiner Stellung als Besitzer nichts zu tun. Dafür braucht er ein Recht.

123
Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Besitz
Seite  2:  Besitzer ist man wann?
Seite  3:  Unmittelbarer Besitz
Seite  4:  Andere Besitzformen
Seite  5:  Der mittelbare Besitz
Seite  6:  Ein Beispiel
Seite  7:  Besitzschutz
Seite  8:  Verbotene Eigenmacht
Seite  9:  Ansprüche wegen verbotener Eigenmacht
Seite  10:  Die Jahresfrist
Seite  11:  Besitz gegen Eigentum
Seite  12:  Zusammenfassung
Das könnte Sie auch interessieren
Zivilrecht Sachenrecht - Worum es geht
Zivilrecht Prinzipien des Sachenrechts