Daimler Dieselskandal: Positiver Impuls vom Oberlandesgericht München

Mehr zum Thema: Zivilrecht, Mercedes, Abgasskandal, Dieselskandal, Entschädigung
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Das Oberlandesgericht München hatte mit Beschluss vom 03.08.2021 beim Kraftfahrtbundesamt um Erteilung einer amtlichen Auskunft gebeten. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC Diesel mit 123 kW und der Abgasnorm Euro 5.

Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung als unzulässige Abschalteinrichtung

Das Kraftfahrtbundesamt hatte am 21.06.2019 einen Rückrufbescheid für Fahrzeuge dieses Modells erlassen. Dabei wurde die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung in diesen Fahrzeugen vom Kraftfahrtbundesamt als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet. Die Funktion ist technisch ausgefeilt: eine Software-Funktion aktiviert unter bestimmten Bedingungen eine spezielle Temperaturregelung, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert. Der Warmlauf wird also „in die Länge gezogen". Durch diese Manipulation werden die NOx-Grenzwerte auf dem Prüfstand sicher eingehalten, im Straßenverkehr jedoch regelmäßig stark überstiegen. Damit wird massiv hochgiftiges Stickoxid in die Umwelt emittiert. Die Funktion wurde vom Kraftfahrtbundesamt in rund 800.000 Fahrzeugen von Mercedes europaweit als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Website unter Abgasskandal Mercedes oder hier auf 123recht.de, wo wir in regelmäßigen Abständen berichten.

Malte Brix
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