Diesel Abgasskandal EA 288

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Haftung des Herstellers

Der Dieselskandal ist nunmehr seit 2015 bekannt.

Damals offenbarte VW, dass man bewusst die Abgasswerte von Pkw mit dem Motor EA 189 manipuliert hat.

Thomas Klein
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Viele Verfahren wurden und werden hier gegen VW und Co. noch geführt. Sehr viele Rechtsfragen sind inzwischen durch den BGH geklärt, teilweise auch ausschließlich zu Gunsten der Hersteller.

Aber wie ist es um den Nachfolgemotor EA 288 bestellt?

Auch hier musste der Konzern zugeben, dass bestimmte Einrichtungen im Kfz verbaut worden sind, die man durchaus als verbotene unzulässige Abschalteinrichtung ansehen kann.

Während beim Motor EA 189 nahezu alle Gerichte inzwischen von einer Haftung des Herstellers nach § 826 BGB (entweder Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Zahlung eines Minderwertes) ausgehen, ist dies beim Motor EA 288 anders.

Hier können manche Gerichte ein sittenwidriges Verhalten des Konzerns oder aber das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung nicht nachvollziehen, wobei man nicht selten den Eindruck gewinnt, dass hier zum Schutz der Konzerne vor einer neuen Klagewelle geurteilt wird.

Dabei ist es eigentlich sehr einfach, auch hier eine unzulässige Abschalteinrichtung und damit eine Haftung des Konzern aus § 826 BGB zu bejahen.

Denn:

Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH liegt eine unzulässige Abschalteinrichtung immer dann vor, wenn ein Konstruktionsteil verwendet wird, dass Einfluss auf das Emissionskontrollsystem hat (EuGH Az. C 693/18).

Dass dies beim Motor EA 288 der Fall ist, musste der Konzern kleinlaut zugeben. Er verwendet bei diesem Motor ein System, um Nutzung und Erkennung des (…) NEFZ [Neuer Europäischer Fahrzyklus, ein Abgasprüfverfahren] zu beeinflussen, um die Umschaltung der Rohemissionsbedatung streckengesteuert auszulösen."

Dies ist eine unzulässige Abschalteinrichtung, wobei man inzwischen soweit ist, dass neben diesem System auch noch weitere Abschalteinrichtungen verbaut worden sind.

Damit stellt sich dann nur noch die Frage, ob die Verwendung einer oder mehrerer Abschalteinrichtungen beim Motor EA 288 ein sittenwidriges Verhalten des Konzerns darstellt.

Alleine die Verwendung einer oder mehrerer Abschalteinrichtungen in einem PKW indiziert bereits die Sittenwidrigkeit, da nicht erkennbar ist, aus welchem Grund diese eingebaut wurden. Dies wiegt bei VW um so schwerer, wenn man bedenkt, dass diese beim Vorgängermotor EA 189 bereits betrogen haben und eigentlich zurück zur Ehrlichkeit wollten. Dann in den Nachfolgemotor wiederum Abschalteinrichtungen einzubauen, ist sittenwidrig, weil diese alleine dem Ziel dienen, erneut die Verbraucher zu täuschen.

Hierzu sagen die Oberlandesgerichte etwa:

"Die Sittenwidrigkeit des allein vom Profitinteresse geleiteten Handelns der Beklagten ergibt sich aus dem nach Ausmaß und Vorgehen besonders verwerflichen Charakter der Täuschung unter Ausnutzung des Vertrauens der Käufer in eine öffentliche Institution, nämlich das Kraftfahrt-Bundesamt, und unter Inkaufnahme nicht nur der Schädigung der Käufer, sondern auch der Umwelt . Insoweit ist der Sachverhalt auch anders gelagert, als in den Fällen, in denen Erwerber Fahrzeuge mit einem EA 189 Motor erst ab September 2015 erworben haben, und in denen der Bundesgerichtshof eine Sittenwidrigkeit verneint hat In diesen Fällen ist die Beklagte nämlich an die Öffentlichkeit getreten, hat Unregelmäßigkeiten eingeräumt und Maßnahmen zur Beseitigung des gesetzeswidrigen Zustandes erarbeitet, wodurch wesentliche Elemente, die ihr bisheriges Verhalten gegenüber bisherigen Käufern als besonders verwerflich erscheinen ließen, relativiert worden sind. Hinsichtlich des EA 288 hat sich die Beklagte hingegen darauf beschränkt, nach Aufdeckung der im EA 189 verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung dem KBA ab Oktober 2015 offenzulegen, dass auch im Nachfolgemodell EA 288 eine Abschalteinrichtung verbaut wurde, wovon die Öffentlichkeit nichts erfuhr."

Dies entspricht aktuell auch der Rechtsansicht des OLG Köln aus März 2022 (Az. 24 U 112/21).

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 sind u.a.:

  • VW Golf VII
  • VW Touran II
  • VW Passat B8
  • VW Polo VI
  • VW Tiguan
  • VW Sharan
  • VW T6
  • VW Caddy
  • VW Crafter
  • VW Amarok

Freiwillige Rückrufe durch den Konzern gibt es bereits, verbindliche Anordnungen des KBA aktuell nur für wenige Modelle.

Ob ein verbindlicher Rückruf vorliegt, ist nach der Rechtsprechung aber unerheblich.

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