Fernsehanwaltswoche vom 10.4.2015 u.a. zu den Themen Smmove & Verschärfung des Sexualstrafrechts

Mehr zum Thema: Zivilrecht, Smmove, Sexualstrafrecht, Kündigung, Mietwohnung, Verschärfung, Schweigepflicht
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Versteigerung von Mietwohnungen; Schweigepflicht; Sexualstrafrechtsverschärfung

Smmove - Onlineportal für die Versteigerung von Mietwohnungen

Mit Smmove ist ein Portal an den Start gegangen, das in den Medien bereits als eine Art „eBay für den Wohnungsmarkt" bezeichnet wurde. Wohnungen sollen dort ersteigert werden können. Kann so etwas bei Wohnungen funktionieren? Umfragen zufolge sind Vermieter mehr noch als an der Miethöhe an langfristigen und zuverlässigen Mietern interessiert. Kein Wunder: Mietverhältnisse dauern im Schnitt heutzutage genauso lange wie Ehen. Seine Frau würde man vermutlich auch nicht bei eBay ersteigern. Und wie sieht es eigentlich mit der Mietpreisbremse aus? Hier lauern für Vermieter erhebliche Probleme.

Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht nach dem Flugzeugabsturz von Germanwings?

Alle sind sich einig darüber, dass es einen solchen Fall des vorsätzlichen Herbeiführens einer derartigen Katastrophe aus Selbstmordabsicht noch nicht gegeben hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder auftreten wird, ist von dem gewissen Nachahmungsrisiko in den folgenden Monaten abgesehen gering. Umso erstaunlicher ist es, mit welcher Schnelligkeit und Leichtigkeit selbst hochrangige Politiker an elementaren Eckpfeilern unserer verfassungsrechtlich gesicherten Grundrechte im Bereich des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes rütteln. Auch wenn dies derzeit nur verbal erfolgt. Die gleichzeitig geplanten Änderungen im Bereich des Sexualstrafrechtes zeigen - wie auch schon die vorangegangenen Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der so genannten „Lex Edathy" - überdeutlich, wohin solche Diskussionen dann mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung führen. Die Politiker pfeifen dem Volke nach dem Mund, schuld sind wir also selbst. Vor allem die Verbreitungswege im Internet sorgen dafür, dass weniger die bedachten, abwägenden Stimmen gehört werden. Gibt es einen Ausweg aus diesem Dilemma? Im konkreten Fall sind wir vor einer Umsetzung der absurderen Ideen zum Glück durch die Verfassung geschützt.

Verschärfung des Sexualstrafrechts

Der Justizminister hat so genannte Schutzlücken im Sexualstrafrecht entdeckt. Diese sollen nun geschlossen werden. Früher hätte man gesagt, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Die Regelungen im Zusammenhang mit der „Lex Edathy" haben gezeigt, dass solche Sprüche heute verfehlt sind. Zu einem großen Teil wurde der Unsinn in Gesetzesform gegossen, der vorher angekündigt wurde. Wer heute noch auf einer Party Fotos machen oder gar sein nacktes Kind beim Spielen ablichten möchte, sollte schon mal für die Anwaltsrechnung sparen. Der Beruf des Porträtfotografen ist ähnlich gefährlich wie der des Detektivs geworden.

Urteil der Woche vom Bundesarbeitsgericht: Kündigung nach künstlicher Befruchtung


Ab wann beginnt der Kündigungsschutz nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Mutterschutzgesetz bei einer künstlichen Befruchtung? Im vorliegenden Fall war eine Arbeitnehmerin nach einem bereits erfolgten Embryonentransfer vor Feststellung des Eintritts der Schwangerschaft gekündigt worden. Das Bundesarbeitsgericht sah die Kündigung als unwirksam an.

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