Fernsehanwaltswoche zu den Themen Streiks der Lokführer und Makler, Patienten-Selfies, Kachelmann u.a.

Mehr zum Thema: Zivilrecht, Streik, Makler, Kachelmann, Selfies, Tarifeinheit
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Wichtige juristische Informationen vom Anwalt

Themen diesmal:

  • Aktuelle Streiks: GDL mit Horror-Streik, Makler sagen Streik ab
  • Pfleger der Notaufnahme wegen Selfies mit Patienten entlassen
  • Kachelmann darf Ex-Geliebte nicht als Kriminelle bezeichnen
  • Gesetz zur Tarifeinheit: Nahles legt nach
  • Urteil vom BVerwG: tausende Beamte können auf Nachschläge hoffen

Streiks ohne Ende: Gewerkschaft der Lokführer plant Horrorstreik, Makler sagen Streik ab

Während die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) gerade einen 96 Stunden Horrorstreik plant, haben die Makler ihren ursprünglich für einen Tag angesetzten Streik wegen der geplanten Gesetzesänderungen zum Anspruch auf Maklerlohn abgesagt. Im Rahmen der so genannten Mietpreisbremse soll künftig im Bereich der Wohnraummiete derjenige den Maklerlohn bezahlen, der den Makler beauftragt hat. Das wäre in der Regel der Vermieter. Die Makler fürchten nun, dass künftig die Vermieter Makler nicht mehr mit der Vermittlung von Wohnungen beauftragen werden. Kurios: Sollte die Befürchtung zutreffen, hätten die Makler den Beweis erbracht, dass schon heute die Beauftragung in solchen Fällen verzichtbar ist und nur zu unnötigen, vom Mieter zu tragenden, Kosten führt. Genau wegen dieser Vermutung wurde die Gesetzesänderung in Angriff genommen. Was sollte nun der Streit?

Pfleger der Notaufnahme des Aachener Uni-Klinikums wegen Selfies mit Patienten entlassen

Das Uni-Klinikum hat fünf Krankenpflegern der Notaufnahme gekündigt, weil diese offenbar hilflose Patienten schminkten und dann mit diesen Fotoaufnahmen und Videosequenzen erstellten. Sollten die Vorwürfe zutreffen, würden diese nicht nur als Kündigungsgrund ausreichen. Die betroffenen Pfleger müssten auch eine Strafverfolgung fürchten.

Kachelmann darf seine Ex-Geliebte nicht als „Kriminelle“ bezeichnen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden: Kachelmann darf seine Ex-Geliebte nicht als Kriminelle bezeichnen. Nach einem anderen Urteil desselben Gerichts darf er aber „Falschbeschuldigerin“ sagen. Dies sei nämlich untrennbar mit dem Vorwurf verbunden, dass der von der Ex-Geliebten erhobene Vergewaltigungsvorwurf unzutreffend war. War der Vorwurf unzutreffend, war es nämlich automatisch eine falsche Beschuldigung. Bei der Bezeichnung als „Kriminelle“ handelt es sich hingegen um eine unzulässige Herabwürdigung der ehemals Geliebten.

Gesetz zur Tarifeinheit: Nahles legt nach

Nachdem der Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht Volker Dineiger in der letzten Woche noch zu dem Ergebnis gekommen war, dass der bis dahin vorliegende Gesetzesentwurf doch relativ harmlos sei, hat die Arbeitsministerin nunmehr nachgelegt und den Entwurf wohl verschärft: Wenn Mini-Gewerkschaften zum Streik aufrufen, sollen künftig die Gerichte ein Wörtchen mitzureden haben. Ist das immer noch verfassungsrechtlich unbedenklich?

Das Urteil der Woche vom Bundesverwaltungsgericht: Tausende Beamte können auf Nachschläge hoffen

Das deutsche Beamtenrecht war ursprünglich hinsichtlich der Besoldung stark biologisch orientiert. Kurz gesagt: je länger man den Job machte, umso mehr bekam man. Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis wegen unzulässiger Altersdiskriminierung jüngerer Beamter vor einigen Jahren beendigt. Nun wird noch über Übergangsregelungen und Ausgleichszahlungen gestritten.

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