Geld zurück beim EA288 Motor! Weiteres verbraucherfreundliches Urteil im VW Dieselskandal

Mehr zum Thema: Zivilrecht, VW, Audi, Seat, Skoda, Dieselskandal
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
1

Käufer von Fahrzeugen mit EA288 Motor können eine Entschädigung verlangen. Verbraucherfreundliche Urteile häufen sich. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 08.03.2022 entschieden, dass Volkswagen als Herstellerin zum Schadensersatz für einen Audi A3 2.0 TDI wegen Abgasmanipulationen verpflichtet ist (Az.: 3 O 91/21). Das Urteil hat Signalwirkung für zahllose betroffene Diesel-Käufer. Wenn auch Sie ein Fahrzeug mit EA288 Motor der Hersteller VW, Audi, Seat oder Skoda erworben haben, nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und finden Sie heraus, ob auch Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

EA288 Motor flächendeckend verbaut

Der Motor EA 288 wird bei Fahrzeugen von VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt und ist der Nachfolger vom Hauptskandalmotor EA 189. Das im Streit stehende Fahrzeug beim Landgericht Mönchengladbach ist mit einem NOx-Speicherkatalysator ausgestattet. Außerdem ist eine manipulative Fahrkurvenerkennung verbaut. Die Fahrkurvenerkennung sorgt dafür, dass anhand verschiedener Parameter erkannt wird, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht oder nicht. Danach richtet sich die NOx-Emission. Dies stellt nach Ansicht des Landgerichts Mönchengladbach eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB dar. Damit ist die Volkswagen AG zum Schadensersatz verpflichtet. Kürzlich hatte auch das Oberlandesgericht Köln die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt. Mehr zum Thema EA288 Urteil finden Sie auf unserer Website sowie in zahlreichen Ratgeberartikeln hier auf 123recht.de, die wir regelmäßig veröffentlichen.

Malte Brix
Partner
seit 2022
Rechtsanwalt
Über
56072 Koblenz
Tel: 02611349720
Web: https://brixlange.com/
E-Mail:
Anlegerschutz, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht

Kanzlei BRIXLANGE mit kostenfreier und unverbindlicher Erstberatung

Die Kanzlei BRIXLANGE bietet im Dieselskandal für die Marken VW, Audi, Seat, Skoda, Mercedes, Fiat, Porsche und Opel eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an. Wir klären die Betroffenheit, den zu erwartenden Schadensersatz und besprechen mit Ihnen Ihre Handlungsoptionen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

BRIXLANGE Rechtsanwälte
Bundesweit für Sie tätig!
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufrecht Wohnmobil Diesel Entschädigung jetzt einfordern! Gute Erfolgsaussichten für Betroffene
Verbraucherschutz Opel Rückruf – Aus freiwillig wird verpflichtend – Astra, Corsa und Insignia vom Rückruf betroffen
Kaufrecht A-Klasse und B-Klasse Rückruf: Erinnerungsschreiben erhalten? Code 5497524
Kaufrecht Audi Diesel Skandal – Landgericht Lüneburg mit positivem Urteil beim VW Touareg 3.0 TDI