Große Zunahme von Klagen gegen Daimler - Vorwurf der Manipulation von Motoren / unzulässige Abschalteinrichtung

Mehr zum Thema: Zivilrecht, Daimler, Schadensersatz, Abschaltvorrichtung, Sittenwidrigkeit, Softwareupdate
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In Stuttgart sind am dortigen Landgericht ab dem Jahr 2019 rund 1400 Klagen anhängig, allein davon ca. 600 im dritten Quartal - ein Spezialsenat 16a wurde bereits am OLG Stuttgart eingerichtet

Die Welle an Klagen gegen die Daimler AG wegen des Vorwurfs einer Manipulation von den Motoren OM642 und OM651 der verschiedensten Diesel-PKWs reißt nicht ab, im Gegenteil, es wurden schon rund 1400 Klagen seit Jahresbeginn beim für die Daimlerhauptniederlassung zuständigem Landgericht Stuttgart erhoben; 600 allein im dritten Quartal.

Vorwurf handelt von illegalen Abschaltvorrichtungen

Es dreht sich in der Sache darum, dass die Klagen ein so genannte unzulässige Abschaltvorrichtung zum Inhalt haben, mit der Daimler die Prüfstandswerte so manipuliert haben soll, dass sie nicht dem reellen Fahrbetrieb entsprechen, insbesondere eine andere Umweltbelastung mit sich bringen als die Prüfstandswerte vorgeben.

Daniel Hesterberg
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Es gibt in diesem Bereich den Vorwurf, die Daimler AG habe ähnlich wie bei den VW-Fällen eine Motorenmanipulation vorgenommen, die gegenüber dem Kunden kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche auslösen als auch einen Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung bedeuten. Die Sittenwidrigkeit schließen die Kläger daraus, dass diese Manipulation gesetzeswidrig war und ist und niemals gegenüber den KfZ-Eigentümern publik gemacht wurde.

Auch ein von der Daimler AG angebotenes Softwareupdate beseitige laut den Klägern nicht die Mangelhaftigkeit des Motors.

Betroffenen Autobesitzern droht der Rückruf des Fahrzeugs

Es drohe ein behördlicher Rückruf des betroffenden Fahrzeugs.

Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht bislang noch aus und kann erst allenfalls für das nächste Jahr erwartet werden.

Spezialsenat soll Klageflut bündeln

Handlungsbedarf hat man hingegen bereits beim Oberlandesgericht Stuttgart gesehen (denn das Landgericht und das Oberlandesgericht Stuttgart dürften aufgrund des dortigen Hauptsitzes der Daimler AG mit Abstand die meisten Klagen zu bearbeiten haben, auch wenn auch andere Gerichte zuständig sein können):

Dort hat man einen Zivilsenat 16a speziell gebildet, um die zu erwartende Flut von Berufungen bewältigen zu können.

Das soll dazu dienen, die Berufungen dort zu bündeln und einer einheitlichen Entscheidung zuzuführen.

Bislang gibt es schon die ersten Verfahren beim OLG Stuttgart, auch eine Entscheidung des 10. Zivilsenats, Az. 10 U 134/19, wurde am 30.07.2019 getroffen.

Das Verfahren beim OLG Stuttgart mit dem Aktenzeichen 3 U 101/18 soll frühestens dieses Jahr beendet sein.

Letztlich wird früher oder später der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Entscheidung treffen müssen.

Interessant wird auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sein, der sich zur Frage der Auslegung der EG-Verordnung hinsichtlich des Vorliegens einer (un-)zulässigen Abschalteinreichtung äußern soll, damit die nationalen Gerichts der EU-Mitgliedsstaaten wissen, wie die Artikel der EG-Verordnung nach dem Gemeinschaftsrecht auszulegen sind.

Die Gerichtbarkeiten werden also noch die nächsten Jahre viel Arbeit vor sich haben.

Ein gerichtliches Sachverständigengutachten hinsichtlich der Motoren OM642 und OM651 wurde nach hiesiger Kenntnis noch nicht zu Ende gebracht und im Rahmen eines rechtskräftigen Verfahrens abgeschlossen.

Ebenso wird eine solche Entscheidung wegweisend sein.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
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