Interessantes Urteil vom Arbeitsgericht Braunschweig im VW-Abgasskandal

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Arbeitsgericht Braunschweig erklärt Kündigung eines Managers im Dieselskandal für unwirksam

Das Arbeitsgericht erklärte, dass das Verhalten des ehemaligen VW-Motorenchefs „nach Würdigung aller Umstände und dem Ausgang der Beweisaufnahme" nicht als Pflichtverletzung zu sehen sei. Der ehemalige Manager hatte gegen die Kündigung geklagt und nun kürzlich Recht bekommen.

Rolle im Dieselskandal entscheidend

Dabei ging es um die Frage, ob der Manager bei einer Zusammenkunft mit führenden Technikern im November 2006, mindestens implizit, die weitere Entwicklung einer unzulässigen Abschalteinrichtung genehmigt hat. Dabei ging es um die Prüfstandserkennung von VW, die eine vorschriftsgemäße Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand gewährleistete, im Straßenverkehr jedoch weitgehend abgeschaltet hatte. Das Arbeitsgericht Braunschweig wertete das Verhalten des Ex-Managers von VW nicht als Pflichtverletzung.

Malte Brix
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VW Dieselskandal immer noch brandaktuell

Der VW-Abgasskandal ist keineswegs abgehakt oder vorbei. Das Gegenteil ist der Fall. Neuwagenkäufer von VW-Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 können auf ein positives Urteil vom Bundesgerichtshof am 21.02.2022 hoffen. Danach dürften Neuwagenkäufer, die ihr Fahrzeug vor weniger als 10 Jahren und spätestens am 18.09.2015 mit dem Motor EA 189 gekauft haben, Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies gilt auch dann, wenn das Update aufgespielt ist, oder das Fahrzeug längst verkauft ist. Betroffene VW-Dieselfahrer sollten jedenfalls ihre Ansprüche von einem auf dem Dieselskandal spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.

EA 288 im Fokus der Staatsanwaltschaft

Zum Nachfolgemotor des EA 189, dem EA 288, der seit 2012 gebaut wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig seit 2019. Auch hier besteht der Verdacht, dass eine Zykluserkennung eingebaut wurde und die Abgaswerte manipuliert worden sind. EA 288 Motoren sind in mehr als 2 Millionen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingebaut.

Auch 3,0 Liter Motoren vom Dieselskandal bei VW, Audi und Porsche betroffen

Auch Dieselfahrer der Marken VW (Touareg), Audi und Porsche, mit 3,0 oder 4,2 Liter Motoren sind von zahlreichen verpflichtenden Rückrufen des Kraftfahrtbundesamtes betroffen. Des Weiteren werden häufig „freiwillige Software-Updates" angeboten. Auch hier liegt regelmäßig der Verdacht der Manipulation nahe.

Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung

Die Kanzlei BRIXLANGE bietet allen betroffenen Dieselfahrern, die einen Wagen des VW-Konzerns fahren, eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an. Gleiches gilt für Dieselfahrer von Wohnmobilen mit Fiat Ducato Motor, und von Daimler, Opel und BMW-Fahrzeugen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und klären mit Ihnen die Betroffenheit ihres Fahrzeugs, sowie ihre Handlungsmöglichkeiten.

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