Landgericht Lüneburg mit KBA Anfrage im Fiat Dieselskandal

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Mehr und mehr Gerichte betreiben Aufklärung im Fiat Dieselskandal. Nun hat das Landgericht Lüneburg, Az. 3 O 145/21 beim Kraftfahrtbundesamt wegen der Zeitschaltuhr in Fiat Motoren angefragt. Dabei geht es um die Frage, ob Fiat Motoren, die maßgeblich in zahlreiche Wohnmobile eingebaut worden sind, mit einem Timer manipuliert sind.

Sachverhalt

Streitgegenständlich war ein Wohnmobil Exeo G 680 von Bürstner. Das Fahrzeug wurde für 54.000,- EUR gekauft und hat einen Fit Multijet 2,3l Motor mit 130 PS und der Abgasnorm 5b. Der Beschluss vom 10. Januar 2022 hat es in sich. Damit bittet das Landgericht Lüneburg vom KBA Auskunft darüber, ob „die Abgasnachbehandlung so geregelt sei, dass sie sich nach ca. 21,8 Minuten nach dem Motorstart und dem Beginn des NEFZ-Modus abschalte bzw. praktisch auf Null reduziere; zusätzlich ob es folgende weitere Deaktivierungsparameter für die Abgasnachbehandlung gebe:

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In Gestalt eines weiteren Timers, der nach 4 Minuten nach Auftreten einer oder mehrerer der nachfolgenden Störgrößen die Abgasreinigung schon dann einstellt, wobei es sich bei diesen Störgrößen um – ein Drehmoment über 34 kW (höher als 300/340 Nm), eine Geschwindigkeit, die die für den NEFZ-Zyklus typische überschreitet, einen Bremsvorgang, der öfter als 20 Mal erfolgt, handelt oder In Gestalt eines AGR-Kennfeldes, das sicherstellen soll, dass die Abgasreinigung – anders als auf dem Prüfstand – im Straßenverkehr auch innerhalb des Thermofensters ausgeschaltet wird.

Damit dürfte das Landgericht Lüneburg den Abgasmanipulationen bei Fiat Motoren bis auf den Grund gehen. In zahlreichen Fällen wurde Fiat bereits von Landgerichten verurteilt. Die Chancen auf Erfolg stehen für viele Fiat-Fahrer gut. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Website unter Fiat Abgasskandal und hier auf 123recht.de, wo wir regelmäßig berichten.

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