Mediation bei Nachbarstreitigkeiten
Mehr zum Thema: Zivilrecht, Mediation, Nachbarstreitigkeit, Mediator, Konfliktlösung, EinigungEine Alternative zu gerichtlichen Auseinandersetzungen
Nachbarstreitigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie eigentlich niemals enden. Diejenige Partei, die verliert, sucht die eine passende Gelegenheit, um sich für das Unterliegen zu revancieren, und so gibt es mit schöner Regelmäßigkeit einen weiteren Nachbarrechtsstreit.
Nachbarstreitigkeiten sind auch nicht ergebnis- und zielorientiert, sie kosten allenfalls allen Beteiligten nur viel Geld, Zeit und vor allem Nerven.
Nachbarstreitigkeiten können nur gelöst und beendet werden, wenn die Beteiligten zunächst eine dauerhafte und einvernehmliche Lösung versuchen.
Ein vielversprechender, jedoch bislang relativ unbekannter, Lösungsansatz hierfür ist die „Mediation“. Unter „Mediation“ versteht man eine selbstbestimmte, einvernehmliche Konfliktlösung der Beteiligten unter Anleitung eines Mediators. „Mediation“ ist in Deutschland noch relativ unbekannt und neu, jedoch von zunehmend wachsender Bedeutung. In Familienstreitigkeiten bereits länger etabliert, wird sie in immer mehr Bereichen zur Lösung interner und externer Konflikte eingesetzt und stellt damit eine echte Alternative zur gerichtlichen Streitentscheidung dar. Über die Hälfte der Rechtsschutzversicherungen in Deutschland haben Mediation bereits in ihren Leistungskatalog aufgenommen.
Die wesentlichen Merkmale der Mediation sind:
Gemeinsame Suche der Konfliktbeteiligten nach einer einvernehmlichen Lösung mit Hilfe eines neutralen, allparteilichen Mediators
Berücksichtigung aller relevanten Konfliktfaktoren
Berücksichtigung der aktuellen Interessen und Bedürfnisse der Konfliktbeteiligten
Konfliktadäquates Vorgehen
Umfassende verbindliche Einigung
Fazit: Vorausgesetzt, die Beteiligten streben ernsthaft eine dauerhafte Konfliktlösung an, dann sollten die Beteiligten vor einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung eine einvernehmliche Lösung mit Hilfe der Mediation zunächst versuchen.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung erfolgt "Vergangenheitsbewältigung", indem das Gericht entscheidet und Recht spricht; in einem Schiedsverfahren entscheidet ebenfalls ein Dritter, nämlich der Schiedsrichter. Beide Formen haben den Nachteil, dass sich diese nur mit einem bereits erfolgten Vorgang auseinandersetzen können, ohne auf dei eigentlichen Bedürfnisse der Parteien näher einzugehen.
Im Gegensatz hierzu ist Mediation selbstbestimmt; es entscheiden die beteiligten Parteien über den Umfang und ihre verfolgten Bedürfnisse. Der Mediator leitet hierzu lediglich an.