Wann wähle ich einen Rechtsanwalt und wann den Notar?

Mehr zum Thema: Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Zivilrecht, Notar, Rechtsanwalt, Testament, Vertrag
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Bei komplexen Fällen kann ein Anwalt sinnvoll sein

Rechtsanwalt und Notar - beide Berufsgruppen sind Juristen, beide gestalten Verträge und Verfügungen.

Zu wem soll man gehen?

Grundsätzlich gibt es Situationen, in denen man in jedem Fall einen Notar aufsuchen muss, weil das Gesetz die notarielle Form des Vertrages positiv verlangt, wie z.B. in folgenden Fällen:

Elisabeth Aleiter
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Rechtsanwältin
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E-Mail:
Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht
  • Verträge, die Immobilien und grundstücksähnliche Rechte zum Gegenstand haben;
  • Eheverträge, die Fragen zum Zugewinn und Versorgungsausgleich regeln;
  • Erbverträge, bestimmte erbrechtliche Gestaltungen;
  • Vertragsgestaltungen im Handelsrecht;

Wenn man für diese Fälle schon zum Notar muss, damit der Vertrag überhaupt wirksam werden kann, stellt sich die Frage, ob man in so einem Fall vorher noch einen Rechtsanwalt aufsuchen sollte.

Bei komplexen Fällen sollte zusätzlich ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden

In aller Regel ist zu sagen, dass Notare die genannte Materie souverän beherrschen sollten und nicht in jedem Fall ein Gang zum Rechtsanwalt vorab noch erforderlich ist. Es ist auch immer eine Kostenfrage, denn beide muss man bezahlen.

Bei komplizierten Gestaltungen, für die z.B. Vorberechnungen durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erforderlich sind, ist es meist ratsam, auch noch einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser kennt die spezielle Rechtsprechung zu dem Thema und kann auch bestimmte Formulierungen vorschlagen.

Handelt es sich um Standard-Formulierungen, auf die ein Notar in aller Regel vorbereitet sein sollte, ist eine zusätzliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes aber nicht erforderlich.

Wenn ein Rechtsanwalt zusätzlich vorgeschaltet wird, sollte dieser auch immer danach gefragt werden, für wen er den Vertrag gestaltet. Verträge lassen sich so gestalten, dass sie nur für eine Vertragspartei Vorteile oder Lösungen beinhalten und für die andere nicht. Rechtsanwälte sollten bei Beginn der Gestaltung zur Vermeidung von Interessenüberschneidungen darauf hinweisen, dass sie nur einen Auftraggeber haben, für den sie tätig sind. Das muss auch aus Haftungsgründen immer deutlich werden.

Bei Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen ist ein Besuch beim Notar sinnvoll

Situationen, in denen man eigentlich keine notarielle Form benötigt, für die aber auch oft der Notar ratsam ist:

  • Testamente
  • Vorsorgevollmachten - Patientenverfügungen

Diese beiden Verfügungsarten brauchen, um Wirksamkeit zu erlangen, eine besondere Form. Das Testament muss handschriftlich geschrieben und mit Datum unterschrieben sein. Bei den Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen genügt die Schriftform, also die Unterschrift unter dem Text, der selbst nicht handschriftlich geschrieben sein muss, sondern z.B. auch ausgedruckt sein kann.

Notarielle Testamente können u.U. einen Erbschein ersparen, weil Banken diese anders betrachten. Das ist aber nicht zwingend so.

Die notarielle Form schützt bei Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen vor Verlust bzw. vor Nichtbeachtung

Grundsätzlich ist z.B. zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu sagen, dass die Standardwerke, die es von den Behörden und Ämtern gibt, zwar eine gute Anleitung, aber keine sinnvolle Form darstellen. Betroffene, die sich darauf berufen, verlieren in aller Regel Auseinandersetzungen mit Heimen und Betreuungsgerichten. Hier ist die notarielle Form dringend anzuraten, obwohl gesetzlich nicht gefordert.

Die Gestaltung eines Testamentes oder einer Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung durch einen Rechtsanwalt ist vor allem dann ratsam, wenn schwierige und nicht standartisierte Formulierungen gewählt werden sollen. Dann kann ein erfahrener Anwalt wirksam helfen.

Fazit:

Für Privatpersonen, die aus der Presse erfahren, dass sie die eine oder andere Verfügung regeln sollten, ist nicht überschaubar, warum sie nun einen Rechtsanwalt oder Notar oder beides wählen sollen.

Wichtig!

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6 / an der Oktoberfestwiese

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