Wohnrecht: Ihre Rechte als Wohnberechtigter
Mehr zum Thema: Zivilrecht, Wohnrecht, Grundbuch, Immobilie, Übertragung, WohnberechtigterDas Wohnrecht gibt Ihnen die Befugnis, eine Immobilie zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein
Ein Wohnrecht wird meist im Grundbuch eingetragen und gilt in der Regel lebenslang. Es kann entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumt werden. Häufig wird ein Wohnrecht im Rahmen der Übertragung eines Familienheims an die nächste Generation bestellt, um den bisherigen Eigentümern weiterhin das Wohnrecht in der Immobilie zu sichern.
Rechte des Wohnberechtigten
Als Wohnberechtigter haben Sie das Recht, die Immobilie oder den Teil davon, für den das Wohnrecht gilt, zu bewohnen und zu nutzen. Sie dürfen dort wohnen, als wäre es Ihr Eigentum. Der Eigentümer darf Sie nicht daran hindern.
Sie müssen die Immobilie pfleglich behandeln und dürfen keine baulichen Veränderungen ohne Zustimmung des Eigentümers vornehmen. Schönheitsreparaturen und Instandhaltungen liegen meist beim Eigentümer.
Pflichten des Wohnberechtigten
Als Wohnberechtigter tragen Sie die Kosten, die durch Ihre Nutzung entstehen, wie Strom, Wasser, Heizung. Auch die Grundsteuer und Müllgebühren fallen in Ihren Verantwortungsbereich.
Für größere Reparaturen und Sanierungen ist der Eigentümer zuständig. Sie müssen ihm aber Zutritt zur Immobilie gewähren, damit er die notwendigen Arbeiten durchführen kann.
Möglichkeiten der Eingrenzung des Wohnrechts
Ein Wohnrecht kann inhaltlich und räumlich begrenzt werden.
Bei der Einräumung eines Wohnrechts besteht die Möglichkeit, dieses inhaltlich und räumlich zu begrenzen. So kann der Umfang des Nutzungsrechts genau festgelegt werden.
Räumliche Begrenzung des Wohnrechts
Das Wohnrecht muss sich nicht auf das gesamte Gebäude erstrecken. Es kann auf einzelne Stockwerke, Wohnungen oder Zimmer beschränkt werden.
Auch Nebenräume wie Keller, Dachboden oder Garten können ein- oder ausgeschlossen werden. Die genaue Bezeichnung der vom Wohnrecht erfassten Räumlichkeiten ist wichtig.
Inhaltliche Begrenzung des Wohnrechts
Auch inhaltlich lässt sich das Wohnrecht begrenzen. So kann bestimmt werden, dass das Wohnrecht nur zu eigenen Wohnzwecken ausgeübt werden darf, eine Vermietung also ausgeschlossen ist.
Es können auch Mitbenutzungsrechte an gemeinschaftlichen Räumen wie Treppenhaus, Waschküche oder Garten eingeräumt oder ausgeschlossen werden.
Übertragung und Beendigung des Wohnrechts
Ein Wohnrecht ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen, vermietet oder vererbt werden. Es endet mit dem Tod des Wohnberechtigten.
Der Eigentümer kann das Wohnrecht nur in Ausnahmefällen kündigen, z. B. wenn der Wohnberechtigte die Immobilie zerstört oder den Eigentümer massiv schädigt.
Wohnrecht: Mündliche oder schriftliche Vereinbarung möglich?
Auch ohne Grundbucheintrag kann ein Wohnrecht wirksam vereinbart werden.
Ein Wohnrecht kann auch mündlich oder schriftlich ohne Eintragung im Grundbuch vereinbart werden. Man spricht dann von einem schuldrechtlichen oder obligatorischen Wohnrecht.
Vorteile eines schuldrechtlichen Wohnrechts
Der Vorteil ist, dass kein Notar benötigt wird und keine Eintragungskosten anfallen. Die Vereinbarung ist formlos möglich, also auch mündlich. Das spart Zeit und Geld.
Nachteile eines schuldrechtlichen Wohnrechts
Der große Nachteil ist aber: Ein nur schuldrechtliches Wohnrecht wirkt lediglich zwischen den Vertragsparteien. Es entfaltet keine Wirkung gegenüber einem Rechtsnachfolger, also wenn der Eigentümer wechselt.
Wird die Immobilie verkauft, geht das schuldrechtliche Wohnrecht nicht automatisch auf den Käufer über. Dieser muss es nicht gegen sich gelten lassen. Der Wohnberechtigte verliert dann sein Wohnrecht.
Tipp: Möchten Sie langfristig abgesichert sein, vereinbaren Sie ein dingliches Wohnrecht und lassen es im Grundbuch eintragen. Nur so sind Sie auch bei einem Eigentümerwechsel geschützt.
Ein schuldrechtliches Wohnrecht mag für eine Übergangslösung ausreichen. Für eine dauerhafte Absicherung des Wohnrechts führt aber kein Weg an einem Grundbucheintrag vorbei.
Fazit: Lassen Sie sich bei der Einräumung eines Wohnrechts immer anwaltlich beraten, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu regeln und abzusichern. So beugen Sie späteren Streitigkeiten vor. Fragen zum Wohnrecht können Sie ganz bequem auf Frag-einen-Anwalt.de stellen. Sie erhalten verbindliche Antworten vom Rechtsanwalt in kürzester Zeit.