Zahlungsaufforderung der Rhein Inkasso für die FAREDS Rechtsanwälte / Malibu Media LLC erhalten? Wir helfen Ihnen

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Weitere Inkassoschreiben für FAREDS im Umlauf

In den letzten Wochen haben wir vermehrt Anfragen von Betroffenen erhalten, die eine Zahlungsaufforderung der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH erhalten haben.

Mit diesen Aufforderungsschreiben macht die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH für die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS bzw. deren Mandanten, die Malibu LLC, Forderungen für angebliche Forderungen im Zusammenhang mit Filesharingabmahnungen geltend.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Was fordert die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH? 

In dem besagten Inkassoschreiben fordert die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH für Ihre Auftraggeber die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS bzw. deren Mandanten, die Malibu LLC die Zahlung von mehreren hundert Euro. Auffällig ist, dass die Forderungen oftmals Jahre zurückliegen. Hier empfiehlt es sich aus unsere Sicht sorgfältig zu prüfen, ob diese Aufforderugnsschreiben nicht bereits aufgrund des langen Zeitraums wegen Verjährung zurückgewiesen werden können.

Was tun beim Inkassoschreiben der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH für die FAREDS Rechtsanwälte?

Sollten Sie auch eine Zahlungsaufforderung der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH für Ihre Auftraggeber die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS bzw. deren Mandanten, die Malibu LLC in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, bleiben Sie bitte ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte und zahlen Sie keinesfalls vorschnell den geforderten Geldbetrag.

Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob die geltend gemachte Forderung überhaupt gerechtfertigt ist. Nach dieser Prüfung sollte entsprechend reagiert werden. In vielen Fällen macht es nach unserer langjährigen Erfahrung mit derartigen Fällen Sinn, die Forderung mit einer entsprechenden juristisch fundierten Begründung zurückzuweisen. Ob dies auch in Ihrem Fall sinnvoll und möglich ist, prüfen wir gerne für Sie.

Wenn Sie auch vom Inkassoschreiben der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH für die FAREDS Rechtsanwälte betroffen sind, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Pauschalpreis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihr Inkassoschreiben via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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