sachbeschädigung durch eierwerfen.

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
rodeo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
sachbeschädigung durch eierwerfen.

Hallo, ich Wohne in einem Mehrfamilienhaus und über mir wohn eine Frau mit Ihrer Tochter (22), die durch erheblichen Trittschall und Möbelrücken. meißtens gegen 6.oo Uhr oder 24.oo Uhr. An Weihnachten bin ich ausgeflippt und habe vom Hinterhof aus 2 Eier in Ihr Fenster geworfen. Daraufhin hat sie mich wegen Sachbeschädigung angezeigt. Zum Tatzeitpunkt waren noch 3 weitere Personen in Ihrer Wohnung, die als Zeugen aussagen könnten. Ich habe nur einen Zeugen, aber mehrere Personen,die die LÄrmbelästigung bestätigen können. Was kann ich jetzt unternehmen?Mit welcher Strafe ist zu rechnen?
Danke,

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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Naja gut, Zeugen hin oder her. Die Lärmbelästigung rechtfertigt keine Eierwürfe, sozusagen als Selbsthilfe (auch wenn menschlich vielleicht verständlich).

Haben Sie schon mal die Polizei angerufen, wenn die Lärmbelästigung begangen wurde??

Das Verfahren wg. Sachbeschädigung könnte eingestellt, und auf den Privatklageweg verwiesen werden. Dann muß man abwarten, ob die Dame(n) den Privatklageweg beschreiten.

Wenn irgendwelche Sachen beschädigt worden sind, und sie diese ersetzt haben will, wäre das Gegenstand eines Zivilrechtsstreites (wenn man sich nicht außergerichtlich einigen kann).

Sollte das Strafverfahren nicht mit Hinweis auf Privatklage eingestellt werden, könnte ich mir eine Einstellung nach § 153a (gegen geringe Geldauflage) vorstellen, schlimmstenfalls eine Verurteilung per Strafbefehl zu einer geringen Geldstrafe (20-30 Tagessätze)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
rodeo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Bob, kurze Frage noch, soll ich jetzt auf das Schreiben der Polizei antworten und mich zum Sachverhalt äußern,oder lieber schweigen und überhaupt nicht reagieren?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Hast Du eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen bekommen ??

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
rodeo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine Anhörung von der Polizei!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Also eine direkte Vorladung zu einem Termin bei der Polizei.

Da Du ja nichts weiter zu Deiner Entlastung vorbringen kannst, würde ich mich nicht weiter zur Sache äußern. Allerdings würde ich netterweise bei dem Polizisten anrufen und absagen. Kommt immer gut an ;)

Du könntest natürl. auch hingehen, und Dir erstmal anhören, was konkret Dir überhaupt vorgeworfen wird (was die Dame also ausgesagt hat - evtl. hat Sie Dir ja sonstwas "angedichtet"). Du kannst dann immer noch sagen, daß Du nichts zur Sache aussagen möchtest.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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