Hallo,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin.
Mein Mann ist aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag geht auf beide.
Ich bekomme einen neuen Mietvertrag auf meinen Namen. Die Kaution über 1800
Euro für die alte Wohnugn gehört ja rechtlich uns beiden.
Mein Mann und ich haben eine Vereinbarung unterschrieben, in der er nach Erhalt von 500 Euro von mir auf weitere finanzielle und materielle Ansprüche verzichtet und auch auf die Kaution über 1800 Euro.
Das haben aber nur wir beide, ohne beiseins eines Anwalts geschrieben und unterschrieben.
Hat so eine "Vereinbarung" auch vor Gericht vor Bestand wenn es dazu kommen würde?
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schriftliche Vereinbarung
5. Januar 2010
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Frage vom 5. Januar 2010 | 11:24
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 7x hilfreich)
schriftliche Vereinbarung
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