"sozialer Papa" & Umgangsrecht aber auch Aufenthaltsbestimmung

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Struzel
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 12x hilfreich)
"sozialer Papa" & Umgangsrecht aber auch Aufenthaltsbestimmung

Hallo liebe Community,

folgender Fall:
Eine Mama und ihre 3 1/2 jährige Tochter haben 2008 einen neuen Lebensgefährten kennengelernt, der auch dann der "soziale Papa" der kleinen Tochter wurde. Die Trennung vom Lebensgefährten erfolgte 2016.

Nun zu den Fragen:
1.) Hat der soziale Papa in vollem Umfang das Umgangsrecht?
a) wenn das Kind es möchte;
b) wenn das Kind es nicht möchte...
2.) Bei der Mama steht aufgrund beruflicher Veränderung ein Umzug von ca. 150 km an. Hat der soziale Papa hier Möglichkeiten und Rechte dies zu verwehren? (Auch ggf. anwaltlich?)

Würde mich freuen, wenn ich hier einen kurzen Tip oder Hinweise bekommen kann...

Liebe Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

der lediglich soziale Papa hat formal keine Rechte.

Aber aus einem besonderen Kind-sPapa-Verhältnis könnte man zum Wohle des Kindes dem Kind Umgangsrechte zugestehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

1) es gibt ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht.
Also im Streitfall müsste das Gericht entscheiden ob im Einzelfall Umgangsrecht besteht oder nicht.

2) wohl kaum.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

In Ergänzung: das Umgangsrecht von sozialen Bezugspersonen wie etwa Stiefvätern, Großeltern u.s.w. ist wesentlich schwächer als das der Elternteile. Die Gerichte urteilen da eher zurückhaltend. Es gibt z.B. Entscheidungen, die das Umgangsrecht von Großeltern schon dann ausschliessen, wenn diese mit den Eltern verstritten sind.

Niemand kann jemandem verbieten, umzuziehen. Das ginge nicht mal, wenn der stolze Papa auch der biologische/juristische Papa wäre. Und hier geht es ja nicht um Schikane, sondern schlicht und ergreifend um berufliche Belange. Und das ist ja nun einmal der Umzugsgrund schlechthin.

Wie geschrieben, eine ganz schwache Position, die der stolze Papa hat. Und wenn das Kind nicht will, wird die Position noch schwächer. Denn das Kind ist ja mitten in der Pubertät, entwickelt im Zweifel starke eigene Interessen. Und da wird kein Gericht einen zwangsweisen Umgang anordnen.

Ich kann nur dringend empfehlen, sich ohne Druck zu einigen. In dem Alter muss der Umgang ja auch nicht regelmäßig sein. Vielleicht das Kind von Zeit zu Zeit in den Ferien einladen, mal mit ihm wegfahren? Das wär doch was und die Mutter wäre auch entlastet. Und ohne Druck ist das auch für das Kind einfacher. Nie vergessen: Pubertät ist, wenn die Eltern anfangen, schwierig zu werden. Und auf Druck wird mit Gegendruck reagiert.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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