spezielles pflegebett aus kostengründen abgelehnt nun keine versorgung.

10. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)
spezielles pflegebett aus kostengründen abgelehnt nun keine versorgung.

hallo erst mal vorab ich bin auch beim vdk kann der auch zu mir nach hause kommen? da ich kaum mobil bin.

Mir wurde im November 2015 ein spezielles pflegbett verordnet es kostet 4000 euro das ist meiner kk zu viel stattdessen bekomme ich einfach keine versorgung. Man wollte mir eine nicht passende versorgung dafür geben aber die habe ich abgelehnt. Da ich auch derzeit in einer Reha bin in der ich auch in einem nicht passenden bett liege viel zu eng. Ich kann mich nicht bewegen nicht drehen verletze mich ständig in dem bett. Ich sollte für zu hause um die pflege zu erleichtern ein bett in sonderbreite bekommen bekam ich auch ärztlich verodnet wurde jetzt von der kk abgelehnt.

Trotz ärztlichen Attest zur begründung für die notwenidgkeit der sonderbreite wurde das bett für zu hause abgelehnt. In der Reha klinik muss ich noch weitere 3 Wochen in einem bett verbringen in dem ich mich nicht drehen und bewegen kann udn somit wund liege starke schmerzen habe.

Lohnt es sich den VDK einzuschlaten kann dieser zu mir nach hause oder hier in die klinik kommen?

-- Editier von TimeLady am 10.01.2016 16:25

-- Editier von TimeLady am 10.01.2016 16:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
Ich sollte für zu hause um die pflege zu erleichtern ein bett in sonderbreite bekommen bekam ich auch ärztlich verodnet wurde jetzt von der kk abgelehnt.

Die Ablehnung haben Sie schriftlich?
Haben Sie Widerspruch dagegen eingelegt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

Ja ich habe die ablehnung schriftlich erhalten. Ich hbe widerspruch dagegen eingelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt David Witzel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo!

Ich empfehle Ihnen, sich schnellstens mit dem VdK in Verbindung zu setzen.

Das Widerspruchsverfahren sollte auf jeden Fall von Fachleuten betrieben werden. Da es bei Ihnen schnell gehen muss, wäre auch zu prüfen, ob ein Vorgehen im Wege des einstweiligen Rechtschutzes erfolgversprechend ist.

Ich denke, es muss niemand zu Ihnen nach Hause gehen. Die Fakten dürften bekannt, d.h. aus der Verwaltungsakte ersichtlich sein. Ggfs. wären noch Informationen nachzuliefern.

Freundliche Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

dann werde ich mich mit der angelegenheit an den VDK wenden danke sehr.

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