56 Ergebnisse für „einkommen wohnung“

Leserforumvon Dominicio | Generelle Themen | 11 Antworten | 21.02.2006 23:19
Muss ich jetzt, mit 23 Jahren und einem passablen Einkommen, auf der Straße leben, nur wegen der SCHUFA? Weiß irgendjemand, wie man trotzdem eine Wohnung mieten kann? ... Denn ohne Wohnung keine Arbeit, dann kein Lohn.
Leserforumvon Hakky | Generelle Themen | 12 Antworten | 25.04.2005 11:24
Um nicht aus der Wohnung geworfen werden zu können, hat er sich nun dort beim Einwohneramt angemeldet (obwohl er gar keinen gültigen Mietvertrag hat). ... Immerhin befindet sich ja seine gesamte Habe in der Wohnung... ... Bis knapp vor einem Jahr lebte in meinem Haus ein junger Mann , "Freund" meines Sohnes , vollkommen mittellos und ohne jedes Einkommen .
Leserforumvon abitur2019 | Generelle Themen | 12 Antworten | 29.07.2019 22:22
Wenn man mein jetziges "Einkommen" zusammenrechnet bin ich bei 454€ und ab Oktober oder November kommt mein Gehalt vom Freiwilligen Wehrdienst dazu (im 1. ... Oder eine Wohnung fürs Wochenende? ... Oder eine Wohnung fürs Wochenende?
Leserforumvon mbsauger | Generelle Themen | 13 Antworten | 08.01.2008 19:29
Meine Freundin und ich suchen nun eine größere Wohnung, da wir Nachwuchs geplant haben. ... Wohnung mieten ist wie Darlehen nehmen. ... Am 9.1.2008 von guest-12319.10.2009 09:34:10 --- editiert vom Admin Am 9.1.2008 von -Laie- quote:ein ESt-Bescheid geht einen Vermieter nichts an Stimmt, aber der VM muß die Wohnung ja auch nicht an jemanden vermieten der sein Einkommen nicht nachweisen möchte.
Leserforumvon harryblau123 | Generelle Themen | 1 Antwort | 04.11.2013 18:05
Sohn 20 Jahre studiert, Erststudium, Überprüfung der Kindergeldvoraussetzungen, Studiengebühren 695 € pro Monat, eigene kleine Wohnung, kein Baföganspruch, getrennte Eltern zahlen Unterhalt 390€ und 207€ + Kindergeld. ... Ist Elternunterhalt Einkommen für den Sohn? ... Gilt dieser Kredit dann als Einkommen?
Leserforumvon sam1 | Generelle Themen | 2 Antworten | 03.09.2004 22:28
Von dem jeweiligen Einkommen werden sodann die Belastungen abgezogen. ... Steuern und Sozialabgaben, Zinsen für die Finanzierung des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung und berufsbedingte Aufwendungen. ... Es wird bei ihm als sog. fiktives Einkommen das Arbeitsentgelt als Einkommen zugrundegelegt, das er erzielen könnte.
Leserforumvon FightLady | Generelle Themen | 3 Antworten | 03.08.2011 12:53
Hi ich wollt mich mal erkundigen ich will bald ne eignen wohnung und wollte wissen ob es eine zuschuss gibt, bis zu welcher lohnhöhe, und welche anderne vorraussetztugnen dafür noch erfüllt werdne müssen. leb seit 4 monaten von meinem mann getrennt, aus der not herraus bin ich deswegen vorrübergehend zu meinen eltern ins haus gezogen und leb jetzt mit den grosseltern zusammen , was aber keien dauerlösung ist da es öfters kracht und man keine 5 minutne für sich hat. ----------------- "" Am 3.8.2011 von muran Geh bitte aufs Amt ( Gemeinde ) und beantrage Wohngeld. Allerdings bedarf es einer eigenen Wohnung wo auch Miete gezahlt wird. ----------------- "" Am 3.8.2011 von altona01 Das Einkommen ist das entscheidende Kriterium für Wohngeld.
Wohnungsvermittlung 5 von 5 Sterne
Leserforumvon pa451882-76 | Generelle Themen | 6 Antworten | 08.03.2018 21:42
Wo soll das Einkommen herkommen? ... Das spricht für ein Gewerbe auch dann, wenn z.B. nur eine Wohnung pro Jahr vermittelt wird. ... Das spricht für ein Gewerbe auch dann, wenn z.B. nur eine Wohnung pro Jahr vermittelt wird.
Leserforumvon Schnuffelbaby | Generelle Themen | 2 Antworten | 21.06.2008 12:01
Ich bin in folgender Situation, ich habe für meine alte Wohnung eine Nachzahlung für den Stromverbrauch in Höhe von 345 € bekommen.Habe einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt, der wurde aber abgelehnt und man droht mir bis zum 04.07.2008 zu zahlen, da ich ansonsten gesperrt werde. Nun ist es aber so, dass ich nicht mehr in dieser Wohnung wohne, sondern mit meiner Frau und meinem Sohn umgezogen bin.Da ich noch diese Nachzahlung zu begleichen hatte, durfte ich den Strom in der neuen Wohnung nicht auf meinen Namen anmelden, also hat meine Frau den Strom auf ihren Namen angemeldet.Da meine Frau aber nun schwanger ist und aus gesundheitlichen Gründen zu Hause bleiben muss, hat sich unser Einkommen verringert und ich kann die Nachzahlung nur in Raten begleichen. Meine ganz wichtige Frage, können die Stadtwerke nach ihrer Androhung nun auch in unserer neuen Wohnung den Strom abstellen, obwohl dieser auf den Namen meiner Frau angemeldet ist?
Leserforumvon erklaerung_ueber | Generelle Themen | 4 Antworten | 19.02.2006 11:03
Am 19.2.2006 von sika0304 Entscheidend sind die Personen, mit denen man in einer Wohnung wohnt und von denen kennt man ja den Namen und kann sich das Einkommen sagen lassen.
Leserforumvon ZigulleXX | Generelle Themen | 2 Antworten | 14.11.2002 19:01
Außerdem bin ich mit meiner Freundin verlobt und sie wohnt bei mir in der Wohnung, ist aber nicht bei mir gemeldet. Ich hab gehört das wir ein "Eheahnliches-Verhältniss" haben und das sie kein eigenes Einkommen hat, nur Taschengeld, muss doch unser Lebensstandat gewährt bleiben oder? Ich hoffe mir kann jemend Tips geben MfG Fabian Sieben Am 23.8.2003 von ElGolfino moin, vielleicht schon zu spät, aber man kanns ja probieren... was den leasingkram und die prozente angeht, habe ich keine ahnung; aber die miete einer vor antritt des dienstverhältnisses bestehenden wohnung wird durch das sog. trennungsgeld aufgefangen. was den lebensstandard angeht, sehe ich wenige chancen, da zivil- und wehrdienst nunmal bürgerpflichten sind die einplanbar sind. aber ein gespräch mit dem wehrdienstberater kann hilfreicht sein; ansonsten gibt es bei der bw auch sozialarbeiter, die sich vorzüglich auskenn!
Leserforumvon GMatthiessen | Generelle Themen | 7 Antworten | 07.02.2008 12:23
Ich ziehe doch erst um, wenn meine alte Wohnung gekündigt ist und ich zum Kündigungstermin eine neue habe. ... Es wurde ein Arbeitsvertrag jit höherem Einkommen verlangt??? ... Man erwartete,daß eine Kündigung der Wohnung und Arbeitsstelle vorgelegt werden sollte und das ganze vom neuen Wohnort auch.
Leserforumvon wenslk | Generelle Themen | 18 Antworten | 11.11.2021 23:15
Man braucht PKH nur, wenn man klagen will und geringes Einkommen/Vermögen hat. ... Mit diesem Einkommen und mit diesem Vermögen ( 5000 oder 6000) hat man Anspruch auf beides. ... Eine kleine beispielrechnug wäre hilreich zum besseren Verständniss. z.b. bei einem einkommen von 500 .- euro.
Leserforumvon DStein | Generelle Themen | 15 Antworten | 14.03.2013 13:01
Sie gab ihr Einkommen an und mein Harz 4. ... Erst wenn man verheiratet ist, zählt das Einkommen mit. ... Schon dadurch, dass die alte Wohnung, in der du nicht mehr lebst, mit bezahlt wird.
Leserforumvon Reredel | Generelle Themen | 4 Antworten | 07.09.2005 17:49
Guten Tag, ich bin sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen koennte: ich lebe in england, bin deutscher staatsangehoeriger, versteuere in england mein einkommen. aus praktischen gruenden habe ich meinen ersten wohnsitz/postanschrift noch in dt bei meinen eltern und will diesen auch weiter behalten, jedoch untersagt mir das nunmehr meine gemeinde. rechtmaessig? weiterhin will mir eine meine bank in dt mein bankkonto kuendigen, da mein einkommen nicht darauf eingeht, jedoch es weit im plus ist. rechtmaessig? ... Dabei ist der Wohnsitz die Gemeinde, in welcher die Wohnung liegt.
Leserforumvon guest-12307.09.2010 16:50:17 | Generelle Themen | 5 Antworten | 07.09.2010 12:36
Leben zusammen in einer Wohnung und "Einkommen " ist alles "ein topf". ... Soll ich also kein Einkommen angeben und lieber im unteren klärungstext den sachverhalt reinschreiben?
Leserforumvon ms. emma | Generelle Themen | 2 Antworten | 31.01.2007 15:29
Ich bekomme seit unserer trennung vom jugendamt unterhaltsvorschuss. mein ex hat damals übers arbeitsamt eine kleine computerfirma gegründet. diese lief wohl nicht so gut. zumindest musste er kein unterhalt bezahlen, weil er zu wenig einkommen hatte. mein glück ist, dass seine schwester meine beste freundin ist, und ich durch sie viele sachen herausbekomme. sie erzählte mir, dass ihr bruder sich bald ein neues auto kaufen wollte. das war letztes jahr im sommer. ich dachte mir nur:"ja,ja, das hat er schon öfter vor gehabt. der bekommt doch eh kein kredit, da er in der schufa steht. und bar bezahlen kann er das auto auch nicht." doch siehe da, eine woche später holte er seine tochter mit einem älteren 5-er BMW-kombi ab. ich informierte sofort das jugendamt, welches auch einen gerichtsvollzieher zu ihm schickte, leider ohne erfolg, denn das auto läuft auf den namen der freundin und er selbst hat kein pfändbares einkommen. er arbeitet nämlich für 400,00 € bei einer computerfirma. da ging mir natürlich ein licht auf: Denn es ist doch komisch, dass er bei genau der firma arbeitet, die sich in seiner wohnung befindet. mein ex hat also seine firma auf den namen seiner freundin angemeldet.
Leserforumvon JohannKeller | Generelle Themen | 0 Antworten | 12.01.2010 19:44
Die Wohnung in der wir wohnen ist unser Eigentum (bzw. von meinen Eltern). ... Nun mache ich mir Sorgen, da ich selber noch Schüler bin und kein Einkommen habe.
Leserforumvon Zweierlei | Generelle Themen | 8 Antworten | 19.01.2006 18:11
Am 21.1.2006 von sika0304 Einen steuerlichen Vorteil: 2te Wohnung wird vermietet "an euch" und so können Instandsetzungen, Reperaturen die diese Wohnung betreffen abgesetzt werden. Nachteil: es werden Einkommen aus Vermietung und Verpachtung fällig, selbst wenn ihr keine Miete zahlt, wird ein fiktiver Durchschnittswert genommen.
Leserforumvon Roosi | Generelle Themen | 8 Antworten | 29.02.2004 15:29
Wohnung suchen, Wohngeld und gegebenenfalls Sozialhilfe beantragen. ... Diese ist allerdings sowohl abhängig von ihrem Einkommen als auch von der eventuellen Unterhaltsverpflichtung der Eltern. ... BAB bekommt sie nur wenn sie eine eigene Wohnung nachweisen kann genauso Wohngeld.
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