125 Ergebnisse für „gericht gerichtsvollzieher“

Leserforumvon albe1504 | Generelle Themen | 5 Antworten | 08.08.2007 12:05
kann man einen gerichtsvollzieher dafür belangen, daß er eine "eilt" sache einfach nicht zustellt, nicht erreichbar ist und keine antwort gibt und schließlich die sache 12 tage einfach liegen lässt? ... @albe Es scheint noch nicht bis zu Ihnen durchgedrungen, dass der Arbeitsanfall bei Gericht, und auch bei Gerichtsvollziehern, extrem hoch ist. ... Am 8.8.2007 von guest123-1542 Auch ein Gerichtsvollzieher hat ein Anrecht auf seinen Jahresurlaub.
Leserforumvon yorbase | Generelle Themen | 16 Antworten | 04.05.2011 17:38
Hallo , Ich habe folgendes problem , wir haben bei einer Strafsache beim gericht verloren und müssen die gerichtskosten + seinen anwalt bezahlen (logisch) er hat dann ne rechnung geschickt was sich dann auf ca. 2,500 € hochkommt.. 4 von uns sind noch in der ausbildung und einer hat eine feste arbeitsstelle.. ... " Am 6.5.2011 von Dieter25 Der Gerichtsvollzieher prüft nicht die Eigentumsverhältnisse. ... Bequemerweise darf der Gerichtsvollzieher davon ausgehen, das alles was in der Wohnung ist auch dir gehört und somit gepfändet werden darf.
Leserforumvon chraikle | Generelle Themen | 1 Antwort | 03.10.2012 18:48
Haben Gerichtsvollzieher eigene Konten? Läuft so etwas nicht über das Gericht oder über eine Bank des Gerichts??? Bei einer Bekannten kommt mir etwas nichtz koscher vor und der Anwalt hat 900 Euro kassiert und wollte das an den Gerichtsvollzieher weiterleiten....
Leserforumvon Visalia | Generelle Themen | 4 Antworten | 11.09.2007 10:48
Was ist das für ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher und wie soll man es bewerten? ... Für die ist dann aber das Gericht zuständig. ... Am 11.9.2007 von Visalia Richtig, der Gerichtsvollzieher hat es zugestellt.
Leserforumvon rudolfsch | Generelle Themen | 25 Antworten | 09.09.2015 15:27
Den Inhalt muss man doch sowieso irgendwie beweisen, denn dabei hilft der Gerichtsvollzieher nicht. ... Jedenfalls wird der GV nicht vor Gericht aussagen, dass Du fassungslos warst. ... Jedenfalls wird der GV nicht vor Gericht aussagen, dass Du fassungslos warst.
Leserforumvon Sternschnuppe98 | Generelle Themen | 2 Antworten | 27.09.2006 05:56
Ich habe ein vollstreckbares Urteil und mir von der Amtsgerichtsseite einen Auftrag für den Gerichtsvollzieher heruntergeladen. ... Muss ich nur beides bei Gericht abgeben und dann der Dinge harren?
Leserforumvon ogni | Generelle Themen | 0 Antworten | 20.09.2005 20:52
Ich habe einen Gerichtsvollzieher damit beauftragt. ... Es wäre doch ein Witz wenn man vor Gericht Recht bekommt und zur Durchsetzung des Rechts auch noch selber bezahlen muss!
Leserforumvon ogni | Generelle Themen | 1 Antwort | 20.09.2005 20:54
Ich habe einen Gerichtsvollzieher damit beauftragt. ... Es wäre doch ein Witz wenn man vor Gericht Recht bekommt und zur Durchsetzung des Rechts auch noch selber bezahlen muss!
Leserforumvon Kuschel04 | Generelle Themen | 11 Antworten | 11.05.2005 22:02
Am 11.5.2005 von Jeanine Ich bin zwar auch nicht so fit in diesen Sachen, aber ich würde einfach mal bei Gericht in deiner Stadt anrufen. ... Toi toi toi Am 11.5.2005 von JuR Guten Abend, rufen Sie beim zuständigen Gericht an. ... Sind beide nicht angekommen, mal beim Gericht nachfragen, wo die hingegangen sind - stimmt die Anschrift (zum Zustellzeitpunkt)?
Leserforumvon scousejaeger | Generelle Themen | 42 Antworten | 03.01.2018 20:11
Reicht das vor Gericht den nicht? ... Reicht das vor Gericht den nicht? Welches Gericht meinen Sie denn?
Leserforumvon TanteEmma1211 | Generelle Themen | 9 Antworten | 13.08.2015 13:41
Am 13.8.2015 von TanteEmma1211 was für instanzen kommen denn nach einem gerichtsvollzieher? wenn quasi schon alles durch ist - gericht, gerichtsvollzieher..wie geht so etwas denn dann weiter? ... Raten per Gericht festgelegt worden sind...wenn man die nicht einhalten kann, dann fängt das quasi von "vorne an" - gerichtsvollzieher und EV?!
Leserforumvon guest-12309.06.2009 10:14:31 | Generelle Themen | 6 Antworten | 01.12.2008 10:38
Angenommen, es wird mir durch einen Gerichtsvollzieher eine Ladung zu einem Gerichtstermin zugestellt. ... Was passiert, wenn ich den Brief mit dem Vermerk an den Gerichtsvollzieher zurückschicke und behaupte, dass der Empfänger dort nicht wohnt ? ... Am 1.12.2008 von icecycle Wieso kann die Familie den Brief vom Gericht nicht an eigentlichen Empfänger weiterleiten ?
Leserforumvon Sternschnuppe98 | Generelle Themen | 3 Antworten | 21.09.2006 13:44
wie erteilt man einem Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsauftrag?... Muss man den Gerichtsvollzieher vorher selbst bezahlen? Muss man dafŸr selbst zu Gericht?
Leserforumvon acquaviva | Generelle Themen | 1 Antwort | 29.09.2001 15:53
Hallo, ich habe einen Vollstreckunsbescheid beantragt, die Zustellung durch´s Gericht durchführen lassen und die Ausfertigung für den Antragsteller( ich!) ... Wo muß ich einen Gerichtsvollzieher beantragen oder geht´s auch über das Amtsgericht ( bei mir oder dem Gegner?)? Was wird mich der Gerichtsvollzieher kosten und bekomme ich diese Geld wieder?
Leserforumvon go575493-46 | Generelle Themen | 8 Antworten | 30.06.2021 07:48
Das hat mich schon immer mal interessiert: Angenommen A verliert vor Gericht, egal bei was. ... [/quote] Die andere Seite währe in dem Fall das Gericht, oder? ... Geht in der Regel auch mit dem Gerichtsvollzieher.
Leserforumvon Dikaion | Generelle Themen | 15 Antworten | 18.06.2010 20:26
Wenn du doch willst, der Gerichtsvollzieher stelle auch ohne Zustimmung zu. ... Einige Fragen entstehen im Vorab dabei: Der Zustellungsauftrag kommt nicht vom Gericht (vom Amtswegen), sondern von privat... ... Nein, so eine völlig lebensfremde und unglaubwürdige Behauptung würde einem kein Gericht glauben.
Leserforumvon Ohne Obdach ? | Generelle Themen | 8 Antworten | 27.07.2010 12:20
Hallo Ich habe bei Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt. Weiß jemand wielange das dauert bis man das schreiben vom Gericht bekommt? ... vielen Dank ----------------- " " Am 31.7.2010 von Ratlos86 Aus eigener Erfahrung: Ca. 2-4 Wochen dauert die Ausfertigung des "vollstreckbaren Titels" - danach ab zum zuständigem Gerichtsvollzieher!
Leserforumvon waskannichtun2008 | Generelle Themen | 4 Antworten | 20.01.2008 20:16
Ich hatte vor einigen Monaten einen Rechtsstreit mit einen Kunden es ging um einen Artikel der kurzfristig nicht mehr lieferbar war, aber der Kunde weiterhin auf diesen Player bestand den ich aber nicht mehr besorgen konnte, und am 11.09.07 wurde das Urteil rechtskräftig und ich wurde verdonnert den Kunden den Player den es nicht mehr auf den Markt gibt der einen wert von ca. 700,00 Euro hatte auszuhändigen habe selber solch ein Player nicht mehr, daher konnte ich ja diesen Player nicht aushändigen, nun habe ich vor ein paar Tagen einen Brief bekommen vom Gerichtsvollzieher das ich diesen Player bereithalten soll, damit der Gerichtsvollzieher diesen bei mir abholen also sprich Wegnehmen kann. Was kann ich nun machen am Donnerstag kommt der Gerichtsvollzieher, aber ich habe doch diesen Player gar nicht, was soll ich nun machen hatte bis jetzt nie Probleme mit dem Gerichtsvollzieher. ... Am 20.1.2008 von guest123-2067 --- editiert vom Admin Am 21.1.2008 von Stefan 5 Haben Sie den Umstand, dass dieser Player nicht mehr auf dem Markt ist dem Gericht mitgeteilt?
Leserforumvon Harry12 | Generelle Themen | 4 Antworten | 30.07.2014 15:31
Formloses Schreiben an den Gerichtsvollzieher oder ans Gericht? ... Wenn du schon einen Titel hast (vollstreckbare Ausfertigung eines Vertrages mit Vollstreckungsunterwerfung), kannst du direkt den Gerichtsvollzieher losschicken. ----------------- "" Am 30.7.2014 von Harry12 geht das formlos?
Leserforumvon manfred100 | Generelle Themen | 5 Antworten | 11.04.2013 14:54
Sie haben dann genauso Rechtskraft wie mündliche Mahnungen oder Post-Einschreiben oder Zustellungen per Gerichtsvollzieher. ... Zustellungen per Gerichtsvollzieher sind die rderzeit rechtssichersten. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar ! " Am 12.4.2013 von JuBiPe quote:Sie haben dann genauso Rechtskraft wie mündliche Mahnungen oder Post-Einschreiben oder Zustellungen per Gerichtsvollzieher.
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