5 Ergebnisse für „rechnung schuld verjährung“

Leserforumvon Camora7 | Generelle Themen | 10 Antworten | 22.02.2017 20:58
Die regelmäßige Verjährung beträgt laut Gesetz 3 Jahre ... ... Wenn, dann wäre ja wohl der Fall 2 der günstigere: Lieferschein und Gerät stimmen überein, Rechnung zum Lieferschein hat einen Betrag - das sähe dann gut aus. Aber Lieferschein Gerät A, Rechnung Gerät A - das klingt nach einem Versehen beim Versenden.
Leserforumvon mecknat | Generelle Themen | 21 Antworten | 27.10.2014 07:29
Verjährung wäre wohl für alles, was vor dem 1.1.2011 fällig war, eingetreten. ad 2. ... Verjährung wäre wohl für alles, was vor dem 1.1.2011 fällig war, eingetreten. ... Um mehr zur Verjährung sagen zu können, müsste man wissen, in welchem Bundesland die Sache spielt (Niedersachsen?)
Leserforumvon Blindman | Generelle Themen | 0 Antworten | 01.05.2011 16:53
April 2011 erstmalig von meinem Netzanbieter eine Rechnung bekommen die den Zeitraum 2005 - 2011 abdeckt. ... Oder bin ich selber schuld, dass ich immer nur mit gutem Gewissen gezahlt habe und dachte alles ist "OK" 2) Die letzte Ablesung vom Anbieter ist laut Rechnung 2007, seit dem kam niemand mehr zum Ablesen und ich habe es auch versäumt/verdrängt den Zählerstand jährlich mitzuteilen. Verfallen somit die Ansprüche von vor 2007 (da ich gelesen habe, dass ich selber Schuld bin, wenn ich den Zählerstand nicht mitteile)?
Leserforumvon vaderle | Generelle Themen | 4 Antworten | 23.03.2015 20:44
(Verjährung?) ... (Verjährung?)" ... Es ist daher grundsätzlich möglich, dass verbrauchter Strom noch Jahrzehnte später in Rechnung gestellt wird.
Leserforumvon fluegeline | Generelle Themen | 15 Antworten | 17.01.2008 19:01
Am 18.1.2008 von ohje Wenn du vor 8 Jahren etwas bestellt hättest, die Rechnung zwar nicht bezahlt aus Versehen und nie eine Mahnung/Mahnbescheid erhalten hast, weil das vergessen wurde, dann ist das nach 3 Jahren verjährt. ... Betrug, aufgrund der Verjährung hätte das aber keine Grundlage. ... und ich bin mir echt keiner schuld bewusst,auf ihren namen bestellt zu haben!
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