29 Ergebnisse für „haus sondernutzungsrecht“

Leserforumvon Kerstin N. | Nachbarschaftsrecht | 12 Antworten | 25.05.2004 08:02
D.h. auf der angrenzenten Terrasse und auf den Sondernutzungsrecht. ... Eines Tages ließ er etwa 16 Meter vom Haus entfernt ein kleines Gartenhaus errichten. ... Hier befand sich das beanstandete Objekt in ausreichendem Abstand zum Haus und war auch nur von den Badezimmerfenstern der Wohnungen zu sehen.
Leserforumvon Dinsche | Nachbarschaftsrecht | 1 Antwort | 02.08.2007 13:43
Wir sind 2 Eigentümer, und ich wohne seit letztem Jahr in diesem Haus. Meine Nachbarin, die im Erdgeschoss wohnt, hat das Sondernutzungsrecht "vorn", und der hintere Teil des Gartens gehört uns beiden.
Leserforumvon M.W. | Nachbarschaftsrecht | 0 Antworten | 09.04.2005 14:59
Dazu soll mit den anderen Eigentümern (meine Eltern - 2 Wohneinheiten) ein Sondernutzungsrecht für mich und meinen Lebensgefährten (hat kein Eigentum am Haus) festgelegt werden. ... Wenn das Sondernutzungsrecht nicht zeitlich eingeschränkt wird, gibt es dann eine Handhabe meiner Eltern, es aufzuheben ?
Leserforumvon Nane75 | Nachbarschaftsrecht | 2 Antworten | 04.10.2015 16:56
Hallo ich bin eingeschüchtert von unserem Miteigentümer der mir mit der Berufung auf das Sondernutzungsrecht kam. ... Ich möchte meinen Sohn nicht zum Spielen wegschicken,deshalb haben wir uns ja für ein Haus mit Garten entschieden. Unser Miteigentümer ist eh täglich bis 15 Uhr allein im Haus und Garten (Rentner),da wir arbeiten und zur Schule gehen.Aber etwas möchte ich den Garten auch nutzen,mit meinem Sohn.
Leserforumvon 123Luck | Nachbarschaftsrecht | 35 Antworten | 27.03.2008 20:24
Jedem Haus, dass als Sondereigentum aus den Grundbücher hervorgeht, ist eine Garten- und PKW-Stellfläche mit Sondernutzungsrecht zugewiesen. ... Am 28.3.2008 von 123Luck @Dinsche Sehe ich nicht so, dass bei einem Verkauf des Sondereigentumes (Haus), sowie deren Grundstücke mit Sondernutzungsrecht, der Käufer ein von seinem Vorgänger verwirktes Recht wieder neu aufleben lassen kann. ... Richtig, Sondernutzungsrecht heißt nicht Eigentum, darf aber als solches genutzt werden.
Leserforumvon DerGartenfreund | Nachbarschaftsrecht | 10 Antworten | 21.05.2008 07:52
Dieser liegt hinter dem Haus. ... Wenn ja, dann kann die Nachbarn darauf bestehen, dass die anderen Bewohner im Haus den Garten nicht durch das Gartentor betreten dürfen. ... Entweder die Wohnung im EG geniesst ein Sondernutzungsrecht oder nicht.
Leserforumvon iDesaster | Nachbarschaftsrecht | 4 Antworten | 03.05.2011 17:08
Hallo zusammen, wir haben und ein Haus als Teil eines alten Gutshofes gekauft - der ganze Hof gehört der Eigentümergemeinschaft mit entsprechendem Sondernutzungsrecht auf Haus und einem Parkplatz vor dem Haus. ... Der eigentliche Innenhof ist in der Teilungserklärung als "Parkplatz" deklariert und das Hotel hat Sondernutzungsrecht darauf. ... Der einzige, der sich wehren könnte, ist meines Erachtens der Hotelbesitzer, der das Sondernutzungsrecht hat.
Leserforumvon Peter Balzerowiak | Nachbarschaftsrecht | 0 Antworten | 19.09.2002 21:51
Wir bilden mit einer zweiten Partei eine Eigentümergemeinschaft mit jeweils eigenem Wohnanteil an einem Haus und Halbe/Halbe (ideelle Teilung) Teilung für das gesamte Grundstück. ... Zum Teil auf Wegen mit gemeinsamen Nutzungsrecht und zum Teil auf Wegen mit Sondernutzungsrecht einer Partei.
Leserforumvon peter12q34 | Nachbarschaftsrecht | 11 Antworten | 12.02.2024 15:47
Folgende Situation: ich besitze ein Haus, links davon verläuft eine Zufahrt in den Hof hinten. Vor dem Haus als auch hinter dem Haus habe ich jeweils einen Parkplatz. Laut Grundbuch besitzt der Nachbar allerdings das Sondernutzungsrecht dieses Weges.
Leserforumvon mezdanak | Nachbarschaftsrecht | 3 Antworten | 05.05.2009 20:07
Also Rein theoretisch bin ich selbst der einzige den ich dadurch behindere... aber mich störts halt nicht Problem ist, jede Partei hat einen Stellplatz der auch bezahlt wurde... nun sind die anderen aber ungehalten darüber das ich halt ehr oder weniger noch einen zweiten Stellplatz habe den ich beparke... mal abgesehn von der tatsache, dass es lt.Grundbuch mein Grundstück ist und ich es somit bezahlt habe... darüber hinaus wüßte ich gern ob ich es meiner Nachbarin erlauben muss meinen Gartern zu durchqueren um Ihren zu erreichen (wohlgemerkt ist dies auch durch ihren Balkon möglich) aber die Dame möchte ja den Rasenmäher keine 2meter durchs haus fahren... ... Und: Nein, Du darfst Deinen PKW nicht in Deinem Gartenteil (Sondernutzungsrecht?) ... Am 6.5.2009 von sika0304 Bei nur 4 Parteien im Haus würde ich es mir aber ungern mit den Nachbarn verderben und lieber eine einvernehmliche Lösung finden (Rasenmäher - den würde ich auch ungern durch meine Wohnung schleppen, dass hat nichts mit Bequemlichkeit zu tun).
Leserforumvon FrauStressfrei | Nachbarschaftsrecht | 3 Antworten | 06.03.2008 20:13
Wir wohnen zu dritt in einen Haus,es gibt einen Gemeinschaftsgarten.... Mietwohnung - an den Vermieter wenden (schließlich bezahlst du sicher auch entsprechend Miete, oder) - Eigentum - Beschluss fassen, wer wo ein "Sondernutzungsrecht hat - wobei Essen bei Blick auf Wäsche wäre nicht so mein Ding.
Leserforumvon Dinsche | Nachbarschaftsrecht | 5 Antworten | 07.08.2007 10:43
Vor dem Haus gibt es (laut Baupläne) 3 Stellplätze. Sie gehören der Gemeinschaft, sind jedoch zu den jeweiligen Wohnungen als Sondernutzungsrecht vermerkt. ... Sie hat Gartenteil mit Sondernutzungsrecht.
Leserforumvon katinka_77 | Nachbarschaftsrecht | 3 Antworten | 03.06.2008 09:25
Die Situation stellt sich wie folgt dar, ich bewohne eine der äußeren EG Wohnungen Haus A und meine Eltern wohnen "2 Terrassen" weiter in Haus C. ... Am 3.6.2008 von Dinsche Wenn das kein Weg an sich ist, an dem dieser Eigentümer ein Sondernutzungsrecht hat, sondern gemeinschaftlicher Garten, dann sehe ich darin kein Problem, von dort die Eltern zu besuchen... ... Hat der Nachbar sich gleich aufgeregt, nachdem du einmal am Haus vorbei bist?
Leserforumvon Plume1234 | Nachbarschaftsrecht | 7 Antworten | 19.01.2020 23:42
Am 20.1.2020 von Plume1234 Es ist der einzige Zugang zum Haus und so auch in der Urkunde als Gemeinschaftsfläche eingetragen. ... Ein Sondernutzungsrecht ja, aber Eigentum!? gruß charly Am 20.1.2020 von cirius32832 Wäre ein Bereich hinter dem Haus nicht besser als Spielfläche zu nutzen?
Leserforumvon duct4402 | Nachbarschaftsrecht | 6 Antworten | 12.08.2011 11:29
Problem: Die Veranda müsste abmontiert werden um das andere Haus zu dämmen. ... ----------------- "" Am 12.8.2011 von quiddje Ist das grundstück realgeteilt, bestehen Sondernutzungsrecht oder ist das alles "je zur Ideelen Hälfte"? ... Also ich muss diesen Weg benutzen, um den DIREKTEN Weg zum Haus zu haben.
Leserforumvon Nikie | Nachbarschaftsrecht | 6 Antworten | 19.03.2010 14:58
Wir haben eine Eigentümergemeinschaft mit Sondernutzungsrecht bei Wohnung und Grundstück. Nun zu meiner Frage: Wir haben vor dem Haus drei Stellplätze.
Leserforumvon guest-12325.02.2011 15:18:15 | Nachbarschaftsrecht | 10 Antworten | 20.09.2008 21:45
Der Zugang zum mittleren Haus ist im Grundbuch über einen "Dungweg" gesichert, der am linken äußeren Grundstücksrand meiner Mutter verläuft. Links neben ihrer Grundstückshälfte sind vor dem Dungweg zwei nebeneinander liegende Einstellplätze für Autos (der an ihrem Haus für sie und der linke äußere für den mittleren Nachbarn) über dessen linken Einstellplatz der Dungweg über ihr Grundstück bis an seinen Garten verläuft. ... Seine Garage (gab es eigentlich eine Baugenehmigung) darf aber auch nur auf seinem Grundstück stehen, sofern es überhaupt sein eigenes ist (also nicht nur ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum).
Leserforumvon Lampen | Nachbarschaftsrecht | 9 Antworten | 25.05.2009 12:37
Wir sind Mieter in einem Stadthaus mit einer Terasse (Sondernutzungstrecht) vor dem Haus. ... Die Terassen befinden sich vor dem Haus und es handelt sich hier um einen große (ca. 60m2)gepflasterten Bereich. ... Wir haben ein Sondernutzungsrecht für die Terasse ohne Weg.
Leserforumvon badito | Nachbarschaftsrecht | 11 Antworten | 16.05.2016 19:15
Der Lichtschacht vor dem Fenster meines Kellers geht in den Garten hinaus, an dem die Nachbarin im Erdgeschoss das Sondernutzungsrecht hat. ... Völlig egal, ob sie das Sondernutzungsrecht am Garten hat oder nicht. ... Das Haus ist von 1963.
Leserforumvon Joxa | Nachbarschaftsrecht | 31 Antworten | 13.12.2010 11:34
Ist sie allerdings euer Eigentum oder habt ihr das alleinige Sondernutzungsrecht, dann darf der Nachbar sie nicht betreten und schon gar nicht nutzen. ... Kein Gemeinschaftsraum mit Sondernutzungsrecht o.ä. sondern zu 100% mein Eigentum. ... Entweder wird die auf der Eigentümerversammlung beschlossen oder du kauft auch noch den Rest vom haus dazu.
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