Ab 14 kann Kind zum Vater, auch wenn die Mutter dagegen ist, stimmt das? ... Der Schuss kann aber auch nach hinten gehen, wenn offenbar wird, dass das Kind nur nachplappert, was die Eltern oder ein Elternteil ihm eingetrichtert haben. ... Ich dachte, dass das Kindesalter entscheidend für die Gewichtigkeit der Anhörung entscheidendist, das Kind ab 14 Jahren aber die Entscheidungsfähigkeit prinzipiell gegeben ist?
Am 28.8.2017 von guest-12328.08.2017 14:15:52 Hallo. ... Es ist ja auch nicht so, dass wir im Streit auseinander gehen. ... Habe mir nun einen Beratungstermin gehen lassen.
Kind wird 14. ... Für den Sohn, der im August 2004 14 Jahre wird zahle ich selbstverständlich den Tabellenunterhalt, derzeit 364,- Euro. ... Gruß Avonie. -- Editiert von Avonie am 12.06.2004 21:22:59 Am 12.6.2004 von bubbi42 Also normalerweise , kann deine EX zur Arbeit rangezogen werden , der normalfall ist das man sie bis zum 8ten Lebensjahr des Kindes nicht zur Arbeit verpflichten kann aber da dein Sohn bald 14 ist , kann bzw.. muss sie zum Arbeiten gehen herangezogen werden.
Alle 14 Tage darf laut Gericht meine Ex-Frau unsere Tochter von Samstag bis Sonntag zu sich holen. ... Sie läßt das Kind aus der Haustüre gehen und macht denn gleich die Türe wieder zu. -- Editiert von Chevy G 20 am 21.02.2005 14:52:01 Am 21.2.2005 von guest123-22 @ liebe Träne, 45 km sind nur für denjenigen ein "Herrmann", der sie nicht fahren muss. ... Dann muss man noch Mittags und Abends was essen gehen.
So haben wir Ihn wieder zu seiner mutter gehen lassen. ... Wie kann sich ein Selbständiger überhaupt leisten in Elternzeit zu gehen und das Geschäft ruhen zu lassen? ... Erzähl mir nicht was ein Kind sagt.
Es spricht bei einem vierjährigen Kind nichts dagegen, den Umgang ohne Mutter zu gestalten. ... Hat sie Angst, das Kind loszulassen? ... Schlage doch mal vor, erstmal nur eine Stunde mit der Tochter spazieren zu gehen oder so.
(eine Rennerei weniger) Bevor wir aber jetzt zur Steuerkartenstelle gehen (wegen Klassenwechsel) wollte ich das nur wissen. ... Am 5.11.2007 von guest-12330.03.2009 14:52:31 Danke Eugenie! ... Am 5.11.2007 von guest-12330.03.2009 14:52:31 danke Becksgold!
Guten morgen, Es geht mir um folgendes, meine Freundin ist Mutter von 2 Töchtern 13 und 14 Jahre. ... Jetzt sind noch Ferien und wir erlaubten dem Kind 13 zur Mutter der ex zu gehen für eine Woche da die ex ja eigentlich nicht dahin kommt. ... Das kann doch nicht gut gehen.
Wie verhält es sich, wenn das nicht mehr minderjährige Kind bei keinem der beiden Elternteile wohnt und diesen Wohnsitz selbst gewählt hat, obwohl sie noch die Schule besucht. ... Bleibt das "Kind" in eigener Wohnung, ist es nicht mehr privilegiert, der SB ihm gegenüber beträgt 1100 € und andere Unterhaltsberechtigte gehen ihm im Rang vor (minderjährige Kinder, volljährige privilegierte und Ehepartner). Die Eltern trifft auch keine erhöhte Erwerbsobliegenheit mehr, bleibt unter Berücksichtigung des SB nichts für den Unterhalt des "Kindes" übrig, dann hat es schlichtweg Pech gehabt. ----------------- "LG KuschelbaerR Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein" -- Editiert am 04.08.2009 14:44 Am 14.8.2009 von sm69 Sagen wir es mal so, das Kind hat mit 16 mit aller Gewalt (wörtlich zu nehmen) darauf gedrängt zu einer Verwandten ihrereseits zu ziehen, dort ist sie mit noch nicht ganz 18 wieder rausgflogen und wohnt seither ohne Umschreibung der Meldadresse beim Freund(?).
Der Anwalt meinte dass es nur 2 Möglichkeiten gäbe: entweder abwarten und anderweitig in Efahrung bringen ob das Kind existiert oder zum Jugendamt gehen und die werden die ex-Freundin kontaktieren um herauszufinden ob es ein Kind gibt. ... Z.b.: Der Vater darf das Kind alle 14 Tage übers Wochenende sehen, Mutter will das aber nicht und die Polizei muss alle 14 Tage regelmäßig das Kind mehr oder weniger "gewaltsam" mitnehmen. ... Ich möchte jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen aber wenn der Vater sein Kind sehen möchte und das über so große Distanz, hinzu kommt noch dass die Mutter es nicht will - welche Möglichkeiten gäbe es beispielsweise den Vater-Kind-Kontakt zu erhalten ???
Aus dieser Ehe gibt es ein Kind. ... Er wohnt ca. 450 km von uns entfernt und macht auch keine Anstalten sein Kind sehen zu wollen. ... Zum Jungendamt wollen wir wenn möglich nicht gleich gehen - man will ja keine schlafenden Drachen wecken ;-) Ich würde mich über euere Antworten sehr freuen. -- Editiert von mad133 am 19.12.2006 14:37:49 Am 19.12.2006 von Annaminna Hallo , geht zum Jugendamt und lasst Euch dort beraten.
Was gehen die Eltern dadurch für ein Risiko ein? ... Allerdings will ich anmerken, dass gegen den Willen der Eltern nur ein Familiengericht bestimmen kann wo ein Kind lebt. ... Gruß, capitano ----------------- " " -- Editiert Capitano am 24.04.2014 15:25 Am 24.4.2014 von guest-12324.04.2014 22:13:14 Hallo, vielen Dank für die Antworten.
Deine Frau muß zum Jugendamt gehen, denen dort die Amtspflegschaft für das Kind übertragen und die reichen dann im Namen des Kindes als gesetzliche Vertreter die Klage auf Nichtehelichkeit ein. ... Aber Dir muß es um Dich gehen. Und damit Du nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden kannst, mußt Du den obigen Weg gehen.
Kind möchte bei Vater leben
5 von 5 Sterne
-- Editiert HeHe am 05.06.2013 14:14 Am 5.6.2013 von Tomrik Natürlich kann das Kind sich auch direkt ans Jugendamt wenden, aber wie und was will es alleine argumentieren? ... Mir wäre es auch lieber wenn meine Ex und ich uns so einigen könnten. ----------------- "" -- Editiert Tomrik am 05.06.2013 14:21 Am 5.6.2013 von amako Hallo, auch wenn das Kind sich ans JA wendet können die da nicht viel machen. ... Wieso sollte es Männern anders gehen als den Frauen?
darf die Stiefmutter mit einem Kind zum Arzt gehen, wenn es kein Notfall ist, sondern z.B. eine Vorsorgeuntersuchung? Sorgerecht für das Kind liegt bei beiden Eltern, Umgang im Wechselmodell (wöchentlicher Wechsel). ... Dürfte ein Arzt hier überhaupt Auskunft über ein nicht-leibliches Kind geben?
Und gibt es Gesetzte, die den Vater dazu verdonnern sich um das Kind zu kümmern. Denn würde es nach der neuen Frau gehen, dürfte mein Neffe seinen Papa gar nicht besuchen. ... -- Editiert am 20.10.2009 09:11 Am 20.10.2009 von guest-12320.10.2009 14:11:01 --- editiert vom Admin Am 20.10.2009 von Dori* Moin !
Der KV der Kindes meiner Lebensgefährting macht im Moment eine Welle weil wir umziehen wollen, das Kind legt aber auch keinen besonderen Wert alle 14 Tage dorthin zu fahren. Kann das Kind mit 14 Jahren vor dem Wochenende immer selbst entscheiden, oder ist diese Selbstbestimmung zu verstehen? ... Als ich ihn zur Rede gestellt habe, hat er gesagt, sie kann ruhig wissen, was ich für eine bin...Mich erschreckt aber auch die Härte des JA , dass das Kind egal wie zum KV muß.Zur Zeit ist vereinbart 14tägig WE und 2x in der Woche.Aber ich werde in mich gehen und mich nicht auf sein Niveau begeben.
Umgangsregel 14 tägig ungerade Wochenendene, keine weiteren Umgangstage. ... Sie kann ihn nicht verpflichten entweder auf das Kind aufzupassen oder anstatt ihrer Person zum Elternabend zu gehen. ... Schade für das Kind.
Die KM fordert, das ich die 14 tägigen Wochenenden mit dem gemeinsamen Kind (11) abspreche, ob es diesem recht ist, das ich es abhole. ... Dann gönnt man dem Vater auch nicht regelmässige Besuche, schon gar keine, die aus der Reihe tanzen, wie mal ein spontaner Besuch um ins Kino zu gehen. ... Gruß ZeroUno ----------------- "" Am 13.3.2013 von amtsmeier @ZeroUno, mach doch mit dem Kind aus: alle 14 Tage zuverlässig um 10 Uhr am Samstag, Ablieferung 18 Uhr sonntags.
Ach ja, die beiden waren über 10 Jahre verheiratet und sie hat auch noch während der Kinderbetreuung auf 600 DM basis gearbeitet (aber nicht beständig) Vielen Dank, falls jemand Rat weiß oder etwas dazu sagen kann. nachgefragt:-) Am 21.10.2003 von Baby T Hi von nachgefragt:-) aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich zuverlässig, dass die Ex Frau nicht arbeiten gehen muß, da sie 2 Kinder unter 14 Jahren betreut und mit 2 Kindern vom "erhöhten Versorgungsaufwand" juristisch betrachtet profitiert, und es ihr nicht zumutbar ist eine Stelle anzutreten. ... Am 21.10.2003 von Baby T Hi von nachgefragt:-) aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich zuverlässig, dass die Ex Frau nicht arbeiten gehen muß, da sie 2 Kinder unter 14 Jahren betreut und mit 2 Kindern vom "erhöhten Versorgungsaufwand" juristisch betrachtet profitiert, und es ihr nicht zumutbar ist eine Stelle anzutreten. ... Denn: Für Berufstätige gilt, dass sie bis zu 10 Tage im Jahr (pro Kind ??)