272 Ergebnisse für „18 einkommen vater 400“

Leserforumvon Schnurpselige | Familienrecht | 9 Antworten | 09.10.2009 19:16
Mein Mann hat ein Einkommen von 1800 € und die KM von 400€ monatl. ... Mit einem bereinigten (angenommen) Einkommen von 1.800€ ist der Vater in der 2. ... Vater 243€ Mutter 69€ Warum verdient die Mutter nur 400€?
Leserforumvon rofeah | Familienrecht | 3 Antworten | 07.01.2009 19:41
Meine Frau hat einen 400 Euro Job und versorgt die beiden. Ab 18 gibt es doch die Regelung das dann beide Elternteile zahlen müsse. (Vater Ingenieur) Könnte auch ich hier zahlungpflichtig werden,da ja unser gemeinsames Einkommen größer als 400 euro ist.(2400Euro) Danke Gruß rofeah Am 7.1.2009 von Loddar Hallo, besucht der künftige Volljährige dann noch eine allgemeinbildende Schule?
Leserforumvon guest-12302.01.2016 18:42:44 | Familienrecht | 1 Antwort | 01.03.2013 20:42
- Sohn geht arbeiten - ca.400,- im Monat, wird dies auf den Unterhalt angerechnet? ... Muss ich von dem Gewinn (der für ein kleineres Haus eingestezt werden soll für meine Altersvorsorge) dem Sohn etwas abgeben, wird das als Einkommen gewertet? ... Habe alles für sohn getan - er kann ja auch nichts für den Vater, aber kann der Vater , wie er drohte, die Unterhaltszahlung an Sohn einstellen wenn er merkt das Sohn mir Geld gibt?
Leserforumvon petti | Familienrecht | 17 Antworten | 19.09.2004 11:26
Die Einzelheiten zum Unterhalt ab 18 kannst du hier nachlesen: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php Wenn der Vater deutlich mehr verdient als du,ist dein Betrag ohnehin nicht sehr hoch! ... Oder das Geld vom Vater?... Dein Einkommen liegt unter dem Selbstbehalt.
Leserforumvon Vadder_Ralf | Familienrecht | 5 Antworten | 22.05.2004 10:47
Ich hab da eine dringende Frage als gebeutelter Vater ! ... Ihr werden auch nicht nur die 400 EU als Einkommen angerechnet, sondern u.U. auch noch ein der fiktive Unterhalt, der ihr widerum von ihrem jetzigen Mann zusteht. ... Ab dem 18.LJ ist auch kein Jugendamt mehr zuständig.
Leserforumvon latz | Familienrecht | 4 Antworten | 06.11.2008 17:39
guten abend wo fang ich an ich bin bei meine mutter aufgewachsen. meine eltern trennten sich als ich 4 war. im alter von 18 zog ich bei meiner mutter aus, da unser verhältnis leider stark gelitten hat. seitdem wohne ich allein und versuche mit jobs meinen lebensunterhalt sicher zu stellen. momentan versuche ich meine fehler (faulheit und nichterscheinen) aus der schulzeit halbwegs durch ein fernstudium (abitur) wett zu machen. nebenbei arbeite ich auf 400 €-basis. außerdem bekomme ich 154€ kindergeld. nun meine eigentlich frage meine mutter ist vor einiger zeit leider erwerbsunfähig geworden und kann mich finanziell nicht unterstützen. mein vater hingegen ist beamter bei der stadt (sozialamt) und dort abteilungsleiter. zu seinem einkommen kann ich leider nichts sagen, die 200€, die er mir im monat überweist erscheinen mir aber zu wenig. falls es von belangen ist: er hat wieder geheiratet und lebt mit seiner frau und 2 ihrer kinder in einem haus . meine frage wäre nun wieviel geld mir von meinem vater an unterhalt zusteht. das verhältnis meiner eltern zueinander ist leider immer noch sehr sehr schlecht. meine mutter riet mir zum anwalt zu gehen und meinen vater auf unterhalt zu verklagen. dies kommt für mich aber nicht in frage, da das verhältnis zu meinem vater eigeltich sehr gut ist. wie gesagt, ich würde gern wissen wieviel geld mir eigeltich von meinem vater zusteht, da ich wirklich sehr sehr wenig geld im monat zur verfügung habe. Am 6.11.2008 von mimi666 Hallo, da Du keinerlei Angaben zum Einkommen Deines Vaters machen kannst, wird Dir hier auch niemand eine konkrete Antwort geben können. Wenn Du guten Kontakt zum Vater hast, wieso fragst Du ihn dann nicht einfach ob er Dir etwas mehr geben kann?
Leserforumvon brom | Familienrecht | 16 Antworten | 17.07.2008 20:38
Und zwar habe ich folgendes Problem, ich habe meinen Vater auf Unterhalt verklagt weil wir uns übelst gestritten haben und er mir auch Geld unterschlagen hat welches ich nicht zurückbekommen kann.Ich warte momentan meinen Hartz 4 Antrag ab und die Klage läuft.Falls ich Unterhalt bekommen sollte was so ca. 640 € sein wird kann ich dann einen 400 € Job annehmen ohne das mir was vom Unterhalt oder von den 400 € genommen wird ?... Gruss leinad Am 31.7.2008 von brom ich bin bei meinem vater aufgewachsen nur mal so und was soll ich ohne müden pfennig machen soll ich mit kartoffeln meine bewerbungen ausdrucken oder wie soll das gehen hier ist nicht einer auf meine frage eingegangen und zwar: Falls ich Unterhalt bekommen sollte was so ca. 640 € sein wird kann ich dann einen 400 € Job annehmen ohne das mir was vom Unterhalt oder von den 400 € genommen wird ?... Einkommen wird angerechnet...auch dein 400,- Job... und Miete ist in den 640,- Glocken auch drin... willkommen im Leben...
Leserforumvon Vater | Familienrecht | 8 Antworten | 26.08.2004 21:55
Ich hatte während meiner Schulzeit ca. 250 Euro erhalten, nach beginn der Ausbildung (Netto ca. 400 Euro), dann 150 Euro Unterhalt. ... Nun bin ich aber auch schon bei diesen ganzen hin und her schon 18 gewesen und habe das ganze selber geregelt. ... Ab dem 18.LJ muss wieder neu berechnet/verhandelt werden.
Leserforumvon Jever-Mann | Familienrecht | 3 Antworten | 25.05.2009 16:02
Muß sie das nicht beim Jugendamt angeben ( ist ja ein Einkommen)? ... Bis zum 18. ... Ab 18 sind dann beide Eltern im Boot.
Leserforumvon Ziege1990 | Familienrecht | 13 Antworten | 04.01.2008 08:30
So viel ich weiß muss mein vater, solang ich keine ausbildung habe, nur bis zu meinem 18.lebensjahr zahlen, danach erst wieder wenn ich eine ausbildung habe. so hat es unser anwalt gesagt. ... Sobald Du 18 bist, muss auch Deine Mutter ihr Einkommen offen legen da beide Elternteile Barunterhaltspflichtig sind. ... Das Kindergeld gehört ab 18 auch Dir.
Leserforumvon Nomar | Familienrecht | 9 Antworten | 05.02.2007 11:04
Meine Kinder Tochter 21 und Sohn fast 18 bekommen Unterhalt von ihrem Vater. ... Mein Sohn 18 geht noch aufs Gymnasium, wohnt bei mir. ... Hab versucht mit em Vater zu reden.
Leserforumvon schlaffreak | Familienrecht | 9 Antworten | 24.07.2005 22:33
Mein bereinigtes Einkommen ist 3180 € von der Ex ca. 1250 € 1. wieviel Ku muß ich für Sohn (wird im Dez. 18 J). bezahlen ? ... Von dem Nettoeinkommen der Eltern den Selbstbehalt abziehen Vater 3180 EURO - 840 EURO = 2340 EURO Mutter 1250 EURO - 840 EURO = 400 EURO zusammengerechnet ergibt sich 2740 EURO. Die Eltern haften also für den Unterhalt i.H.v. 516 ,- EURO abzüglich rund 30 EU anrechenbares Einkommen des Sohnes = 486 EURO. im Verhältnis Vater 2340 ,-EURO zur Mutter 400 ,- EURO. der Vater zahlt 2340 : 2740 x 486,- EURO = 415,- EURO, die Mutter zahlt 400: 2740 x 486,- EURO = 71,- EURO.
Leserforumvon Friedel11 | Familienrecht | 8 Antworten | 20.06.2010 19:12
Hallo, ich bin neu hier und bin etwas verwirrt über die Frage wie der Unterhalt ab 18 Jahren berechnet wird. ... Die ältere ist letztes Jahr 18 geworden und hat jetzt mit 19 Abitur gemacht. Nun will sie ein FSJ machen und bekommt 400 € im Monat.
Leserforumvon dudas | Familienrecht | 8 Antworten | 30.12.2010 09:15
Es besteht kein Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern: 1. du befindest dich in keiner Ausbildung und kannst somit arbeiten um deinen Lebensunterhalt sicherzustellen. 2. du hast ein Einkommen von 584 € (400 + 184). Da müssten deine Eltern ein bereinigtes Einkommen von über 3.100 € haben, damit überhaupt noch ein ungedeckter Unterhaltsbedarf vorhanden wäre. -- Editiert am 30.12.2010 18:08 Am 2.1.2011 von dudas ich ruhe mich nicht aus. ich schreibe auch bewerbungen. also solange ich nicht in einer ausbildung bin oder zur schule gehe, kann ich von meinem vater kein geld verlangen? ... Du bekommst 186 Euro Kindergeld und hast 400 Euro aus dem Nebenjob.
Leserforumvon chiaphafra | Familienrecht | 3 Antworten | 20.05.2007 12:38
Hallo, mein Sohn wird im Juni 18 Jahre alt.Jetzt meine Frage, ich habe gehört das man ab 18 mit seinem Kind eine Vereinbarung treffen kann - das Geld direkt auf dessen Konto zu überweisen. Weil der Vater sowie auch die Mutter ab 18 Jahre gleichermaßen barunterhalspflichtig sind.... ... Ansonsten zählt das Einkommen beider Elternteile.
Leserforumvon julieann | Familienrecht | 32 Antworten | 21.04.2022 15:33
Zum 18. ... Da sie 18 ist, kann sie von ihm verlangen, dass er sein Einkommen offenlegt, damit sie prüfen kann, ob er seiner U-Pflicht entsprechend zahlt. ... Wenn das Vater-Tochter-Verhältnis [u]nicht[/u] gestört ist und die Tochter 2x pro Woche beim Vater ist und der Vater ihr gleich selbst ab 18 den Unterhalt überweist--- was hindert die Tochter daran, ihren Vater mal zu fragen, warum er ihr jetzt 300,- zahlt?
Leserforumvon andrenigge | Familienrecht | 5 Antworten | 14.12.2009 23:29
Guten Abend, Ich bin 18 Jahre alt und gehe noch zur Schule. ... Meine Mutter arbeitet auf 400€ Basis und mein Vater ist selbstständiger KFZ Mechaniker mit einer gut laufenden Werkstatt. ... Dafür müsste man das Einkommen deines Vaters kennen.
Leserforumvon wilmafeuerstein | Familienrecht | 4 Antworten | 24.04.2010 11:40
Folgender Sachverhalt: Tochter meines Mannes ist im vergangenen November 18 Jahre geworden und besucht zur Zeit noch 11. ... Die KM ist berufstätig, allerdings entweder auf 400,- € Basis oder wenn sozialversichrungspflichtig, dann wird sie sicherlich nicht viel mehr als 400,- bis 500,- € verdienen. ... Der Vater hat ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 1.900 €, so müsste er nach der Düsseldorfer Tabelle 513 € ./. volles Kindergeld = 329 € zahlen.
Leserforumvon Fussl | Familienrecht | 12 Antworten | 03.08.2007 17:34
Ich bin noch 18 , werde diesen Monat noch 19 und fange jetzt mit meinem Abi an. ... Davon wird Dein eigenes Einkommen bis auf einen Selbstbehalt von 5% (=20€) abgezogen. ... Und würden dann immer 400€ von meinem Unterhalt abgezogen werden?
Leserforumvon guest-12305.11.2017 12:03:05 | Familienrecht | 10 Antworten | 10.07.2013 18:12
Minijob ca 200 bis knapp 400 Euro im Monat Eine Wohnung habe ich schon gefunden mit Warmmiete für circa. 251 Euro im Monat. ... Bist du eigentlich schon 18? ... Also ich bin 18 Jahre Alt und mit meinrm Vater habe ich kein Kontakt, weil es ihm die Freudin verbietet.
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