292 Ergebnisse für „18 tochter jugendamt titel“

Leserforumvon karfra | Familienrecht | 1 Antwort | 23.02.2015 16:44
Ich habe vom Jugendamt ein Brief erhalten mit folgendem Text. 16.10.2014 Aktenzeichen: XXXXXXXXXXX Beistandschaft für Ihre Tochter Kathrin XXXXXXXX Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die bisher für Ihre Tochter geführte Beistandschaftsakte XXXXXXXXXXX nunmehr infolge Volljährigkeit abgelegt habe. ... Ihre Tochter kann gerne auch über das 18. ... Nun meine Frage: Ist der damalige Titel noch gültig oder hat sich dies mit diesem Brief erledigt?
Leserforumvon guest-12328.02.2009 13:08:32 | Familienrecht | 5 Antworten | 27.02.2009 18:03
Hallo, meine Tochter ist Mittlerweile 3 Jahre alt,der Kindesvater hat sich die ersten 2 Jahre gut vor der Zahlung gedrückt,das Jugendamt hat sehr schlecht gearbeitet.Nun bin ich umgezogen und das jetzige Jugendamt arbeitet viel besser,endlich bekomme ich vollen Unterhalt und auch Rückstände bezahlt.Jedoch hat er 2008 2 mal die Zahlung aus gelassen,deswegen sollte er einen Termin wahr nehmen und den Titel zu unterschreiben,erst jetzt wird sich darum gekümmert,damit ich auf der sicherren Seite bin,wenn der Herr wieder mal nicht zahlen will. ... Meine Tochter verstosst er deswegen diese Gleichgültigkeit,daher habe ich Angst das es trotz Gericht am Ende garkeinen Titel geben wird. ... -- Editiert am 27.02.2009 18:13 Am 27.2.2009 von Haselstrauch Hallo, zwar kann niemanden den Vater der Kleinen zwingen, einen Titel zu unterschreiben, wenn die Sache nun allerdings zum Gericht geht und ein Urteil bezüglich des KU gefällt wird, erübrigt sich eine Unterschrift des KV, ein Urteil ist ein Titel.
Titel Kindesunterhalt 3 von 5 Sterne
Leserforumvon Jastine | Familienrecht | 3 Antworten | 26.06.2008 10:27
(Verdienst Durchschnitt: 1400 Euro) Wir haben eine gemeinsame Tochter, 9 Jahre. 2004 war er zum letzten Mal beim Jugendamt. ... Die Dame vom Jugendamt sagte damals wortwörtlich: Hören sie auf zu zahlen, wenn das Kind 18 ist. ... Am 26.6.2008 von mikkian Hi Jastine, wenn keine Befristung im Titel enthalten ist, dann liegt der Schluss nahe, dass der Titel eben nicht befristet und über das 18 Lj. hinaus gültig ist.
Leserforumvon Kathrina | Familienrecht | 6 Antworten | 27.05.2004 19:46
Hallo zusammen, meine Tochter wird jetzt 18. ... Lt. meiner Anfrage beim Jugendamt sei der Titel ungegrenzt. ... Steht da was von"-18.Lebensjahr" oder "dritten Altersstufe"?
Leserforumvon Günni1 | Familienrecht | 3 Antworten | 05.03.2007 16:36
Hallo, macht es Sinn das ich direkt beim Jugendamt frage wie sich die Unterhaltsleistungen nach dem 18 Geburstag meiner Tochter gestalten? Es gibt ja einen Titel für Unterhaltszahlungen bzw. zahle ich das Geld ans Jugendamt. ... Am 5.3.2007 von schnee-einsiedel Das kommt drauf an,ob der Titel befristet ist (18.Lj) oder nicht.
Leserforumvon PiCaReL | Familienrecht | 9 Antworten | 22.09.2017 11:16
Zum Verhältnis: uneheliche Tochter - wohnt 650Km von mir entfernt und in den 18 Jahren habe ich sie nicht einmal gesehen oder etwas gehört. ... Es grüßt freundlich PiCaReL Am 22.9.2017 von edy Hallo, Wenn im Titel nicht ausdrücklich eine Beschränkung bis 18 augeführt ist, dann gilt dieser weiterhin. ... Notar , Anwalt , Jugendamt ... ?
Leserforumvon heidelberg | Familienrecht | 9 Antworten | 12.05.2006 07:53
Stufe 5 der DT ab 18 Jahre 429 Euro - 154 Euro = 275 Euro (dein Unterhaltszahlbetrag) Die KM 0€ zuzüglich volles KG 154€ = 154€ Zahlbetrag Gruss Stern Am 12.5.2006 von heidelberg Nein,es gibt keinen Titel also muss ich auch nichts ändern,das Muss doch jetzt meine Tochter erledigen und es nochmals genau vom Jugendamt ausrechnen lassen.Wenn ich jetzt z.b 1 oder 2 Unterhaltsbträge offen wären nach der Einstellung,müsste ich die zurückzahlen? ... Vorher ist der Selbstbehalt 890,- Euro,auch über 18. ... Aha,also kein Titel...
Leserforumvon lemontree2013 | Familienrecht | 17 Antworten | 08.12.2017 13:05
Ende Januar wird meine Tochter 18 Jahre alt. ... Mit dem 18 Lebensjahr endet ja der Titel vom Jugendamt. Danke schon mal -- Editiert von lemontree2013 am 08.12.2017 13:05 -- Editiert von lemontree2013 am 08.12.2017 13:08 Am 8.12.2017 von edy Hallo , Zitat (von lemontree2013):Mit dem 18 Lebensjahr endet ja der Titel vom Jugendamt. wenn das sicher ist (Titel ist ausdrücklich bis zum 18 Lebensjahr begrenzt), muss die Tochter auf dich zukommen.
Leserforumvon Vadder_Ralf | Familienrecht | 5 Antworten | 22.05.2004 10:47
Es sei denn, es existiert ein Titel, der über das 18. ... Am 23.5.2004 von Vadder_Ralf Ja, es existiert ein Titel beim Jugendamt aus dem Jahr 2001 (noch in DM ) Auf einen Betrag in Höhe von 294 € ! ... Ab dem 18.LJ ist auch kein Jugendamt mehr zuständig.
Leserforumvon lemontree2013 | Familienrecht | 17 Antworten | 10.07.2017 09:19
Hallo zusammen, ich zahle derzeit Unterhalt an meine Tochter, sie wird im Januar 18 Jahre alt. ... Ich befürchte nämlich wenn das Jugendamt jetzt eine neu Berechnung vornimmt, der neue Titel wieder unbefristet ist also nicht zum 18. ... Das Jugendamt kann die Tochter unterstützen.
Leserforumvon heidelberg | Familienrecht | 11 Antworten | 23.05.2006 15:04
Hallo,bekam heute ein Brief vom Anwalt meiner Exfrau,die in Vertretung meiner Tochter 18 ,den Anwalt beauftragte meine Lohnbescheinigungen nachzuweisen.Habe diesen Monat den Unterhalt einbehalten weil meine Tochter im April 18 wurde und eine Neuberechnung ansteht zudem meine Exfrau auch arbeitet.Nun ist mir unwohl dabei das der Anwalt meiner Exfrau das ausrechnen will,weil es zugunsten meiner Exrau ausfallem kann.Ich wollte eigentlich das meine Tochter es vom Jugendamt ausrechnen lässt,weil ich denke das das Jugendamt keine Partei ergreift und es so ausrechnet wie es ihr zusteht.Meine Tochter wohnt bei ihrer Mutter und geht noch bis Juji zur Schule,danach haben wir noch keine Aussichten.Ein Titel besteht nicht.Habe jetzt eine Frist bis zum 2 Juni die Lohnbescheinigungen nachweisen,wenn nicht bekomme ich eine Klage.Solange soll ich den vorherigen Unterhalt an meine Exfrau-Vertreterin weiterzahlen.Wie soll ich mich verhalten,was kann mir passieren?... Bitte beachte aber, dass die KM ab dem 18. ... Schulausbildung)durch das Jugendamt veranlaßt.
Leserforumvon henny | Familienrecht | 13 Antworten | 07.07.2004 17:00
Tochter wird 14. ist der titel nun bis 18 oder darüber hinaus? ... Das mußt Du unbedingt vom Jugendamt ändern lassen. ... Denke immer daran das Jugendamt ist nicht auf Deiner Seite, daher Zeuge mitnehmen der ein bischen wie ein Anwalt aussieht, dann sind sie sehr vorsichtig.
Leserforumvon *Berliner* | Familienrecht | 12 Antworten | 31.01.2005 21:19
Meine Tochter ist gerade 18 und Mutter geworden. ... Wenn der Titel bis zum 18. ... Die Tochter ist über 18, sie macht keine Ausbildung, sie hat ein eigenes Kind unter 6.
Leserforumvon henny | Familienrecht | 11 Antworten | 13.07.2004 02:29
wenn die tochter 18 ist und studiert und auszieht dann laut ddt ca 600 euro auf beide verteilt aber wenn sie zuhause weiter wohnt wieviel dann? ... Das Jugendamt kann beraten, aber nicht mehr im Namen der Tochter fordern. ... Am 13.7.2004 von henny danke für die antwort, aber wurde vom jugendamt eh schon überfahren, da ich einen titel bis unendlich untschreiben musste und ich nicht wusste das man ihn auch zeitlich (18)begrenzen kann die ex weggezogen damit sie nichts verdient, (neuer hat genug*g*) und keinen kontakt zur tochter, weis weder was sie tut oder auch nicht deshalb wollte ich entweder mit 18 erstmal einstellen damit ich ein paar infos bekomme, wäre nicht der titel. gruß henny Am 13.7.2004 von peron30 Mit diesen unendlichen Titeln habe ich auch so mein Problem.
Leserforumvon Gluecksklee | Familienrecht | 4 Antworten | 07.02.2011 23:57
Ich vermute mal, dass es einen Titel gibt, der über das 18. ... In diesem Fall muss der Titel auf die Tochter umgeschrieben werden. ... Deine Tochter könnte sich an das Jugendamt wenden.
Leserforumvon Trixi 70 | Familienrecht | 4 Antworten | 03.07.2008 15:37
Die Tochter ist im Juni 18 geworden, der Sohn ist 16. ... Ab Juli haben wir - nach Auskunft durch das Jugendamt - die Unterhaltszahlung für die Tochter erstmal eingestellt, weil sie ja 18 ist. ... Besteht (noch) ein Titel bzlg der 18 Jährigen?
Leserforumvon henny | Familienrecht | 3 Antworten | 24.06.2004 09:55
hab vor einem jahr einen titel gemacht und immer schön brav gezahlt, wie immer , auch schon vor dem titel. nun da ich eine steuerzahlung vom gebauten haus bekamm soll ich schon wieder einen titel machen. obwohl ich die erhöhung ja schon seit längerer zeit bezahle 378,- nun meine frage hat jemand eine idee wie ich den text gestalten muss damit der titel erstmal nur bis zum 18 lebensjahr läuft? tochter ist 14, seh sie zwar nicht, richter hat gemeint ich sollte erstmal warten und jugendamt einschalten die aber nichts machen können nach ihrer aussage, ( wörtlich wenn sie nicht will geht nichts) kann mann gezwungen werden schon wieder einen titel obwohl bezahlt wird zu machen? ... Anna Am 24.6.2004 von henny hi anna vielen dank für die antwort, statisch ist schon ok, hab den alten auch so gemacht, aber wie soll der text lauten damit der titel mit 18 erstmal endet?
Leserforumvon hermann-hendrix | Familienrecht | 8 Antworten | 09.01.2005 23:29
Am 10.1.2005 von teufelin Hy hh, besteht ein Titel? Wenn ja: Ist er über das 18. ... was bedeutet "besteht ein titel"?
Leserforumvon berni 3 | Familienrecht | 12 Antworten | 07.01.2008 09:31
Am 7.1.2008 von guest123-1954 Hallo, na, ich kann mir schon vorstellen, dass dem Jugendamt und auch der Tochter diese 'Lösung' gut gefallen würde! Die Tochter wird mit 16 schon Mutter und liegt dem Vater weiter auf der Tasche ... und das Jugendamt spart den Unterhaltsvorschuss für das Baby ... ... Ändern kannst du einen Titel nur für die Zukunft!
Leserforumvon Maria123439w | Familienrecht | 25 Antworten | 23.04.2010 20:42
Tochter wird 18, Titel ist vom JA bis zum 18. ... ----------------- " " Am 23.4.2010 von nero070 Guten Abend, wenn die Tochter nach Vollendung des 18. ... Dies muss allerdings nicht kostenpflichtig bei einem Notar erfolgen sondern geht bei einem 18 jährigen Kind auch noch kostenlos beim Jugendamt.
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