18 Ergebnisse für „alg einkommen erziehungsgeld euro“

Leserforumvon bogimaus | Familienrecht | 4 Antworten | 19.01.2007 21:36
Im Moment leben mein Kind und ich von den 300 Euro Erziehungsgeld, 300 Euro Betreuungsunterhalt und 154 Euro Kindergeld. Leider reicht das natürlich nicht zur Deckung unserer monatlichen Kosten wie Miete, ein Kredit habe ich auch noch abzuzahlen...Einen Antrag auf ALG II durch die Arbeitsagentur und Antrag auf Übernahme der Kosten für Unterkunft beim Landratsamt hatte ich im Dezember eingereicht, ALG II hab ich anteilig für Dezember erhalten, ab Januar sollte ich nichts mehr bekommen wegen zu hohem Einkommen. ... Ich hatte nun auch nachgefragt und hab dies als Antwort erhalten: "bei der Berechnung des Betreuungsunterhalt für Sie, bleibt Ihr Einkommen aus Erziehungsgeld grundsätzlich anrechnungsfrei.
Leserforumvon Ombre | Familienrecht | 14 Antworten | 11.01.2005 15:09
Gruß, nachgefragt Am 11.1.2005 von Purzelbär Hallo Ombre, sie hat Anspruch auf Kindergeld und Erziehungsgeld (es sei denn, beider Einkommen ist viel zu hoch, sollten beide zusammenleben, dann würde Erziehungsgeld gekürzt. Erziehungsgeld wird entweder für ein Jahr gezahlt: 450 Euro oder für 2 Jahre - 300 Euro monatlich. ... Kinderzuschlag: bis zu 140 Euro aber nur, wenn damit nicht auch die Notlage der Eltern abgewendet würde, daher auch Antrag auf ALG nötig.
Leserforumvon Stephan_Recht | Familienrecht | 6 Antworten | 02.02.2005 13:35
Ihr Einkommen beträgt 900 Euro Netto und meins, mit Kindergeld und Nebenjob (400 Euro Basis) c.a. 550 Euro. ... Stimmt, sie erhält neben dem Erziehungsgeld und dem Kindergeld ergänzendes ALG II (den ALGI-Anspruch kann sie bis nach der Erziehungszeit/Elternzeit "parken". ... -Pauschale = 30 Euro = Bedarf: 1.096 Euro Anrechnungspflichtig: Kindergeld: 154 Euro für´s Kind Kindergeld: 154 Euro für dich Erwerbseink. 335 Euro (ca) = Einkommen: 643 Euro = ALG II ca . 450 Euro (+/- 50 Euro) und Erziehungsgeld: 300 Euro (2-Jahres-Lösung) bzw. 450 Euro (Buget/1Jahreslösung) Das sind ca. 1.393 Euro, die ihr zum Leben hättet...., also um die 80 Euro weniger, wie vorher...
Leserforumvon Doreen B. | Familienrecht | 9 Antworten | 19.01.2006 17:57
Richtig ist auch, dass das Erziehungsgeld nicht eingerechnet wird. ... Gesamtbedarf 1.112,00 Euro (2 x 276,00 und 1x 560,00 Euro). ... Ob sich das Gericht allerdings aufgrund der doch sehr niedrigen Unterhaltsbeträge für die Kinder darauf einschießt, das Erziehungsgeld (wenigstens anteilig) als dein eigenes Einkommen anzusehen und somit deinen Bedarf etwas heruntersetzt, wird der Einzelfall zeigen.
Leserforumvon crazyszicke0110 | Familienrecht | 6 Antworten | 20.11.2010 15:07
Er muß für beide Kinder zusammen 313 Euro bezahlen. ... Dann Kindergeld 190 und noch bekommen wir Erziehungsgeld was aber ab dem 01.07.2011 wegfällt. ... Der Unterhalt an die Kinder ist zu leisten, auch wenn dies zur Folge hat, dass du für dich Wohngeld oder ALG II beantragen musst.
Leserforumvon Purzelbär | Familienrecht | 146 Antworten | 08.10.2004 18:07
Das heißt, ich habe dann noch ein "Einkommen" von 454,00 Euro (Erziehungsgeld und Kindergeld). ... Also hatte er vor 13 Monaten ein 1.000 Euro-Kfz und 7.900 Euro Schulden! ... Ich weiß nicht, ob mich jemand von euch verstehen kann, aber ich bin wirklich erschrocken darüber, wie jemand, der demnächst Vater wird und zusammen mit mir ein Einkommen von 1.354 Euro hat, einen Autokredit mit einer Rate von 206 Euro vereinbaren kann.
Leserforumvon mrmuh09 | Familienrecht | 15 Antworten | 13.08.2008 14:43
Bzw mein Chef hätte mir kündigen müssen um Anspruch auf ALG zu haben . ... ALG II. ... Wenn er jetzt irgendetwas macht, um sein Einkommen zu reduzieren, dann kann es ihm passieren, dass ihm fiktives Einkommen angerechnet wird.
Leserforumvon August | Familienrecht | 170 Antworten | 11.10.2004 10:58
Wird eigentlich das Erziehungsgeld, dass sie bekommt genauso als Einkommen angerechnet wie das Kindergeld. ... Erziehungsgeld und Kindergeld sind KEIN Einkommen. ... Am 11.10.2004 von guest123-1983 Kindergeld gilt zukünftig bei ALG 2 als Einkommen und schmälert somit den Anspruch.
Leserforumvon tomtom82 | Familienrecht | 33 Antworten | 08.04.2005 21:06
Geht es hier wirklich um die 192 Euro (Einkommengruppe 1-6 ) Oder verdienst Du mehr als Gruppe 6 ??? ... Denn , wenn es wirklich um die 192 Euro geht, dann ist dieser Thread in der Tat der blanke HOHN !!!... In der Einkommensgruppe bei nur einem Kind betrüge der zu zahlende KU 302 Euro (KG-Abzug schon berücksichtigt.
Leserforumvon Kati-Ann | Familienrecht | 34 Antworten | 22.05.2005 12:04
hallo, ich muss euch leider schon wieder mit meinen problemen nerven. habe ein paar fragen zu einer möglichen zweitfamilie etc. folgendes: mein partner ist geschieden und hat zwei kinder. er verdient netto ca. 1400, nach dem unterhalt bleibt ihm ca. der selbstbehalt also 840 euro. er hat noch seine wohnung, da die scheidung erst im april vollzogen wurde, will aber jetzt zu mir ziehen. ich verdiene ca. 1500 euro im monat. was würde passieren, wenn wir ein gemeinsames baby bekommen würden? ich gehe v. absolut schlimmsten fall aus, d.h. mein boss findet die idee mit home office nicht so berauschend wie ich. ich würde also zuhause mit dem kleinen bleiben (bis sich eine betreuung finden läßt) mein partner wäre bei uns der alleinverdiener. 1. nach dem unterhalt bleibt ihm der sb v. 840 euro, kindergeld + erziehungsgeld-also zusammen ca. 1290. kann er selbst entscheiden, dass der den unterhalt für seine zwei jungs weiter zahlt oder wir im solchen fall gesagt, dass das jugendamt die zahlungen übernimmt und er erstmal für die neue frau + kind aufkommen soll - nachher muss er natürlich alles zurückbezahlen?? ... da zahlt man doch nur das, was nach dem abzug v. sb übrig bleibt. was geschieht mit dem rest, das man normalerweise (hätte man ein höheres einkommen) bezahlen müsste??
Leserforumvon guest123-22 | Familienrecht | 172 Antworten | 27.01.2005 15:02
Wie auch immer: 5 bis 10 Euro KU Erhöhung fände ich nicht zu viel. ... Er hat ja ein geregeltes Einkommen. ... Und seit IHR Einkommen auf den Ehegattenunterhalt angerechnet wird, darf ER sogar noch mehr zahlen.
Leserforumvon Kati-Ann | Familienrecht | 32 Antworten | 06.05.2005 16:22
Dazu kommt noch das Erziehungsgeld und evtl. ... als Einkommen angerechnet werden. ... Ansonsten muss sie ALG II und/oder Kindergeldzuschuß, Wohngeld oder Sozialhilfe für das größere Kind beantragen.
Leserforumvon Sylvi | Familienrecht | 20 Antworten | 06.12.2004 20:13
Die Ex-Freundin ist Sozialhilfeempfängerin, neuer Freund bekommt ALG und geht nebenbei Vollzeit schwarz arbeiten (1200 EURO noch extra dazu), Mutter hat schon mehrere Jobs über das Sozi bekommen und jedesmal abgebrochen (einfach Langzeitkrank). ... Wurde dein Einkommen überhaupt mit angerechnet oder warum hat er kaum noch Geld zur Verfügung? ... Davon habe ich noch nie gehört, auch das Jugendamt hat nie mein Einkommen verlangt zu sehen.
Leserforumvon Fairground | Familienrecht | 118 Antworten | 22.09.2004 22:39
Das Einkommen wird durch die Kinder und die Lebenshaltungskosten sprichwörtlich aufgezehrt. ... Lebensjahr kostet ein Kind 625 Euro pro Monat. ... Geburtstag haben deutsche Eltern insgesamt 107.136 Euro im Schnitt pro Kind ausgegeben.
Leserforumvon meggi76 | Familienrecht | 76 Antworten | 24.02.2004 15:49
Für eine Mutter eines unehelichen Kindes (was ja auch nur ein ONS gewesen sein könnte) erhältst Du doch mehr als genug. 900 Euro vom Vater + Kindergeld + Erziehungsgeld ?! wenn Du jetzt noch irgendwas auf 400 Euro Basis arbeiten könntest, wärst Du der reinste Großverdiener mit netto Euro 1750 p.m. und was soll der Vater sagen ? ... 900 Euro , kommst Du nicht klar ??
Leserforumvon alleinmitdrein | Familienrecht | 61 Antworten | 21.03.2007 11:50
Ich habeseit unserer Trennung nur Kindergeld und bis Dez noch das Erziehungsgeld. zum leben reicht es nur weil mich meine Eltern unterstützen, aber ich brauchte eine Wohnung8 kann ja nicht ewig mit drei Kindern auf 12qm hasuen) und Lebensmittel etc. ... Wir hatten auch während unserer Ehe schon kein Geld, ich hatte 150 Euro im Monat für Essen, Kleidung, pampers etc. ... Und für die anderen die es interessiert, ich war ja direkt nach meinem Auszug einige Tage danach bei den Ämtern und ich bekomme ALG2 , nur ist halt der bescheid noch nicht da und ich weiß nur das sie die wohnung zahlen. es geht mir nicht darum meinen mann "auszuziehen" ich verstehe nur einfach nicht das er damit versucht durchzukommen. ich bin der meinung das der UNTERHALT DAFÜR GEDACHT IST DAS DIE kINDER ESSEN ETC HABEN; ZUMAL MEIN ÄLTESTER IM sOMMER AUCH IN DIE sCHULE KOMMT: DA SKANN MAN EINFACH NICHT NUR MIT ERZIEHUNGSGELD UND KINDERGELD FINAZIEREN ALLES: uND ZU DEM ANDEREN ; ICH HABE DIESEN bETRUG AUS EINER notlage begangen ohne jemandem schaden zu wollen. ich weiß doch das das ein riesengroßer mist vonmir war......
Leserforumvon Anny | Familienrecht | 148 Antworten | 19.10.2004 17:09
Denke es passt hier in den Thread. http://www.guter-rat.de/content/report/2004_10_hartzratgeber.html ----------------- "Anny Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt " Am 21.10.2004 von alida Das Forum zu Hartz IV mit ALG II. Alle unterhaltspflichtigen Elternteile können nicht mehr zahlen, (fast) alle bisherigen Unterhaltsempfänger rutschen auch in die neue Sozialhilfe mit ALG II. ... Info von der Familienkasse soll mit dem Kinderzuschlag eine finanzielle Benachteiligung der Kinder ausgeschlossen werden, nicht die der Eltern - besteht also ein Anspruch auf ALG II wird kein Kinderzuschlag gezahlt; dieser ist auch keine Sozialleistung im üblichen Sinne, sondern als "Zubrot" zum Kindergeld zu verstehen....
Leserforumvon datoli | Familienrecht | 55 Antworten | 06.01.2005 18:33
Da es wirklich viele Menschen gibt, die sagen, dass es ihnen schlecht geht, möchte ich Euch bitten mir hier mal einige Beispiele zu nennen. Wenn s geht mit Zahlen und Daten. Verhungern tut bei uns in Deutschland niemand!
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