1.002 Ergebnisse für „anspruch ausbildung eltern“

Leserforumvon ninschen | Familienrecht | 5 Antworten | 30.09.2009 15:58
Meine erste Ausbildung haben meine Eltern mir nicht finanziert. D.h. ich habe während der 3 Jahre kein Unterhalt von meinen Eltern erhalten. Einen Anspruch auf elternunabhängiges Bafög hab ich nicht!
Leserforumvon lalelu | Familienrecht | 20 Antworten | 15.09.2004 16:39
Lebensjahr (Kind in Ausbildung) unterhaltspflichtig sind. ... Ausbildung abgebrochen, Papa zahlt. ... Da steht drin, dass Deine Eltern verpflichtet sind, Dir mindestens eine Ausbildung, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt, zu finanzieren.
Leserforumvon _Katja_ | Familienrecht | 6 Antworten | 14.07.2016 13:29
Ausbildung Fachinformatik - Studium Wirtschaftsinformatik. ... Am 18.7.2016 von muemmel Es besteht mindestens Anspruch auf Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, welches die Eltern ja dann wieder kriegen würden - allerdings nicht lange, denn mit dem 25. ... Am 19.7.2016 von asd1971 Es könnte Anspruch bestehen, da das Studium kausal zur Ausbildung steht.
Leserforumvon Grimmo | Familienrecht | 3 Antworten | 08.07.2007 19:37
Nun meine fragen: Habe ich noch Anspruch auf Unterhalt von meinen Eltern? ... desweiteren würde ich gern wissen wie hoch der evt Anspruch ist? ... Deine Eltern müssen aber nur eine Ausbildung finanzieren.
Leserforumvon Leuschner | Familienrecht | 0 Antworten | 10.10.2003 22:15
Ich habe mal eine wichtige Frage: Ich mach zur Zeit noch eine betriebliche Ausbildung zur Technischen Zeichnerin. ... Während meiner beruflichen Ausbildung habe ich mich selbst versorgt (nicht bei den Eltern wohnend). ... Wenn ich nächstes Jahr meine Ausbildung abschließe, und in der Übergangszeit bis zum Studium meinen Beruf ausübe, dann bekommen meine Eltern für diese Zeit kein Kindergeld... das ist ja auch einleuchtend... wenn ich dann aber mit dem Studium beginne, habe ich bzw. meine Eltern dann wieder Anspruch auf Kindergeld??
Leserforumvon sucheeinenrat | Familienrecht | 7 Antworten | 25.09.2012 01:01
----------------- "" Am 25.9.2012 von nero070 Guten Morgen, wenn Du nicht in Ausbildung bist, hast Du keinen Anspruch auf Unterhalt. ... Dann wäre das KiGe an Dich auszukehren und würde damit Deinen Bedarf mindern und so den Anspruch ggü. den Eltern verringern. ... Mal abgesehen davon glaube ich nicht, dass Eltern sich so verhalten, wenn ein Kind unverschuldet keine Ausbildung hat (so klingt es nach den Worten).
Leserforumvon go425493-74 | Familienrecht | 9 Antworten | 10.10.2015 16:15
Ab der Ausbildung habe ich ja wieder einen Anspruch auf Unterhalt, leider bin ich bei dem Versuch diesen auszurechnen gescheitert. Hoffe hier auf Hilfe LG Sina Am 10.10.2015 von drkabo Zitat:Ab der Ausbildung habe ich ja wieder einen Anspruch auf Unterhalt, leider bin ich bei dem Versuch diesen auszurechnen gescheitert. ... Nach dem addierten Einkommen der Eltern, hätte die TS einen Anspruch von 646€, abzügl KiGe verbleiben 458€.
Leserforumvon Elstermusik | Familienrecht | 19 Antworten | 16.11.2006 11:28
Ich habe jetze in August meine 3 Ausbildung begonnen ! ... 2.meine Eltern unterstützen mich nicht 3.Ich bekommen 280 Euro davon soll mal einer Leben und ich muß ja mal eine Ausbildung mal beenden. ... Ausbildung angefangen?
Leserforumvon AO288 | Familienrecht | 14 Antworten | 11.03.2013 16:20
Familienrechtlich hast Du nur Anspruch auf Unterhalt, wenn sich die Ausbildung zügig (!) ... Dann kann man besser einschätzen, ob noch ein Anspruch besteht. ... Aber das amt sagt die Eltern sind Unterhaltspflichtig so lang das Kind einer Ausbildung nach geht ??
Leserforumvon guest-12309.07.2010 14:55:22 | Familienrecht | 15 Antworten | 08.07.2010 18:11
Am 8.7.2010 von wirdwerden Du bist in keiner Ausbildung. ... LG nero ----------------- "" Am 8.7.2010 von Loddar Hi brötchen, ich schließe mich meinen Vorschreibern an: Kein Anspruch an deine Eltern. ... Und wenn man in Ausbildung ist, dann besteht die Verpflichtung entweder BAB oder BaföG zu bentragen......zur Entlastung der Eltern.
Leserforumvon guest-12330.03.2009 14:52:31 | Familienrecht | 6 Antworten | 21.01.2009 18:47
Tochter ist 19 in Ausbildung, hat eigene Wohnung. Im Mai hat sie Prüfung, Ausbildung somit beendet. Nun stellt sich die Frage, muss sie dann wieder bei Ihrer Mutter einziehen, oder hat sie einen Anspruch auf Hartz IV?
Leserforumvon timbooo123 | Familienrecht | 3 Antworten | 22.09.2015 13:54
Am 22.9.2015 von quiddje Wurden denn die Eltern nachweislich während der Ausbildung aufgefordert, Unterhalt zu zahlen? ... Bei Arbeitslosigkeit nach abgeschlossener Ausbildung hat man stattdessen aber Anspruch auf Arbeitslosengeld, je nach vorheriger Einzahlung ALGI oder ALGII. ... Was die Sachen bei den Eltern angeht: Da müsste man die Eltern nachweislich und mit Fristsetzung zur Herausgabe auffordern.
Leserforumvon hecki89 | Familienrecht | 7 Antworten | 06.08.2009 23:28
Dann wäre ein Anspruch gegeben. ... Hätte ich momentan denn wenigstens Anspruch auf Geld von der ARGE? ... Wenn kein Anspruch auf ALG1 besteht, dann zur Arge und ALG2 beantragen.
Leserforumvon ChillaH | Familienrecht | 19 Antworten | 29.12.2015 19:50
LG nero Am 31.12.2015 von wirdwerden Unterhalt haben die Eltern für eine Ausbildung zu leisten. ... "öffentlich rechtlicher Anspruch" gegenüber den Eltern nicht durchsetzbar wäre. ... "öffentlich rechtlicher Anspruch" gegenüber den Eltern nicht durchsetzbar wäre.
Leserforumvon Philipp231 | Familienrecht | 5 Antworten | 27.10.2018 09:56
Abgesehen davon dürftest Du derzeit keinen Anspruch haben. Du befindest Dich in keiner Ausbildung. ... Da müsste man dann schauen, inweiweit die Eltern in Anspruch genommen werden können.
Leserforumvon Lena06 | Familienrecht | 21 Antworten | 02.02.2021 16:41
Wenn sie erstmal 3 Jahre arbeitet oder Alg 2 bezieht und dann erst eine neue Ausbildung macht, dürfte der Anspruch entfallen. ... Einen Anspruch auf zusätzliche BAB-Unterstützung der Arbeitsagentur sehe ich nicht, denn sie ist jetzt in Ausbildung, und der Betrieb ist vermutlich zeitlich gut zu erreichen. ... Als Begründung für den Anspruch auf eigene Wohnung reicht aber letztlich schon ein familiäres Zerwürfnis, dann ist es dem Kind in der Ausbildung nicht zumutbar, länger bei den Eltern zu wohnen.
Leserforumvon Acesulfam | Familienrecht | 4 Antworten | 26.09.2019 07:20
Wie hoch stehen die Chancen, dass der Anspruch verlängert wird? ... Der BGH Beschluss sagt allerdings auch, dass für Ausbildungsunterhalt die Eltern der Mutter zuständig wären - also genau das Gegenteil. ... Die Eltern der Kindesmutter dürften hier aus der Verantwortung raus sein, weil die Tochter ja nur teilzeitig in der Ausbildung ist und die Teilzeitigkeit ja auf das Enkelkind zurückzuführen ist, nicht auf andere Gründe, wie etwa Behinderung oder aber die Unmöglichkeit, eine Ausbildung vollzeitig durchzuziehen.
Leserforumvon Procis | Familienrecht | 10 Antworten | 23.06.2013 16:19
Ich habe bereits 2 mal einen Bafög Antrag gestellt ( BAB steht mir nicht zu , da schuliche Ausbildung) , leider wurden beide Aufgrund der Einkommenshöhe meiner Eltern und Aufgrund dessen , dass ich noch zuhause Wohne abgelehnt. ... Ausbildung , bin zwar Ausgebildete Sozialassitäntin , aber die Ausbildung zur Erziehern gilt als Folgeausbildung und ist somit als erstausbildung zu sehen , dass weiß ich ziemlich sicher. ... In welchen steht hier: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php Tatsächlich hätten Sie bei Auszug ohne Zustimmung Ihrer Eltern nur Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds. ----------------- ""
Leserforumvon guest-12319.11.2008 09:24:21 | Familienrecht | 6 Antworten | 15.01.2008 21:14
Beide Eltern in Arbeit + minderjähriges Geschwisterkind. ... Der Kindesvater wohnt auch noch zu Hause und ist noch in Ausbildung! ... Wenn ich es richtig verstand, seid ihr euch sicher, dass mit Erstausbildung kein Anspruch gegenüber den Eltern mehr besteht?
Leserforumvon mimi81 | Familienrecht | 5 Antworten | 20.10.2014 14:06
Ein einmaliger Abbruch einer Ausbildung bedeutet nicht, dass der weiter Anspruch auf Unterhalt verwirkt ist. ... Wenn sich das Kind jetzt nicht mehr in Ausbildung befindet, besteht zunächst mal mehr kein Anspruch mehr auf Unterhalt. Sollte das Kind aber in der Zukunft, zeitnah, wieder eine Ausbildung aufnehmen, würde der Anspruch wieder aufleben.
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